Copyright

Die SEEBURGER-Marken:

Weltweit nutzen und schätzen 7.800 Unternehmen die Lösungen von SEEBURGER und achten dabei auf Marken und Dienstleistungsmarken des Unternehmens, die für qualitativ hochwertige Dienstleistungs- und Softwareprodukte stehen. Nur durch diese Marken sind unsere Kunden in der Lage, die hochwertigen SEEBURGER-Lösungen von anderen Lösungen zu unterscheiden. Aus diesem Grund ist der Schutz der SEEBURGER-Marken sowie aller verbunden Unternehmen unerlässlich.

Im Folgenden ist eine unvollständige Liste mit Marken der SEEBURGER AG und eingetragenen Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und vielen anderen Ländern mit den entsprechenden gebräuchlichen Bezeichnungen aufgeführt. Bei Verweisen auf Marken von SEEBURGER muss auf der Urheberrechtsseite von Begleitmaterialien oder am unteren Rand von Anzeigen, die solche Verweise enthalten, der folgende Hinweis auf die Eigentumsrechte angebracht sein: »[SEEBURGER-MARKE(N)] ist/sind Marken oder eingetragene Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und vielen anderen Ländern.«

Diese Liste wird gelegentlich aktualisiert. Wenn eine Marke von SEEBURGER nicht aufgeführt wird, stellt dies keinen Verzicht auf die Rechte an der Marke dar.


Falls Sie Fragen zur Nutzung der SEEBURGER-Marken haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an info@seeburger.de. Die Mitarbeiter von SEEBURGER werden sich bemühen, Ihre Fragen schnellstens zu beantworten. Bis zu einer gesonderten Vereinbarung gelten in jeder Hinsicht die Richtlinien für die Nutzung der SEEBURGER-Marken.

SEEBURGER achtet die Rechte und das geistige Eigentum Dritter; dies erwarten wir auch von unseren Benutzern. Falls Sie Interesse an Darstellung oder Grafiken haben und diese verwenden möchten, senden Sie uns bitte zur Klärung eine E-Mail: info@seeburger.de.

Richtlinien für die Nutzung der SEEBURGER-Marken:

Registrierte Marken sind mit dem Statussymbol ® versehen. Marken die nicht registriert sind oder zur Registrierung anstehen sind mit dem Statussymbol © versehen. Soweit möglich, sollten diese Symbole immer verwendet werden, mit Ausnahme von Darstellungsformen bei denen es aufgrund einer niedrigen Auflösung zu einer Unkenntlichkeit der Marke führen kann.

Es gelten folgende Richtlinien für die Verwendung von SEEBURGER-Marken:

  •  Die registrierte Marke SEEBURGER gilt für alle von SEEBURGER bereitgestellten Waren und Dienstleistungen, d. h. für die gesamte Produktpalette von SEEBURGER. Aus diesem Grunde lauten die korrekten Bezeichnungen SEEBURGER®-Software, SEEBURGER®-Lösung, SEEBURGER®-Anwendung usw.  
  • Wenn auf das Unternehmen SEEBURGER und nicht auf eine Marke von SEEBURGER Bezug genommen wird, finden die Richtlinien für die Verwendung von Marken keine Anwendung. Das heißt, dass das Symbol ® nicht in Formulierungen wie "SEEBURGER hat heute angekündigt", "SEEBURGER stellt Lösungen für Kunden bereit" und "das SEEBURGER-Entwicklungsteam" verwendet wird. Darüber hinaus darf die besitzanzeigende Form "von SEEBURGER" verwendet werden, wenn auf das Unternehmen und nicht auf die Marke Bezug genommen wird. Beispiele hierfür sind "die Vision von SEEBURGER" und "die langjährige Erfahrung von SEEBURGER".
  • Eine Marke stellt einen attributiv oder als Bestimmungswort genutzten Eigennamen dar, der mit Bindestrich angeschlossen und hervorgehoben wird. Die Formulierung "Seeburger Software" beispielsweise ist falsch. Richtig ist stattdessen "SEEBURGER®-Software". Die entsprechende Groß- und Kleinschreibung, einschließlich der Großschreibung am Wortanfang oder der Schreibung in Großbuchstaben, finden Sie in der Liste der SEEBURGER-Marken.
  • Wie weiter oben ausgeführt, müssen Marken das entsprechende Symbol tragen (z. B. © oder ®). Da dies jedoch evtl. nicht möglich ist oder die Darstellung zu unübersichtlich machen würde, muss die Marke zumindest bei der ersten Verwendung (sowohl im Titel als auch im Text) mit der allgemeinen Bezeichnung der Lösung und dem Status (© oder ®) der Marke eingeführt werden. Nach einer solchen Einführung müssen das Symbol und die allgemeine Bezeichnung nicht mehr mit der Marke aufgeführt werden. Beispiel: "der SEEBURGER®-BIS:explore® erfreut sich unter EDI-Einsteigern großer Beliebtheit. Der BIS:explore kann eingesetzt werden für ... ©.  
  • Verwenden Sie einen als Marke registrierten Namen immer mit seiner offiziellen, genehmigten Bezeichnung in der entsprechenden Groß- und Kleinschreibung. Entnehmen Sie die richtige Schreibweise und die entsprechende Groß- und Kleinschreibung der Liste der SEEBURGER-Marken.
  • Verwenden Sie einen als Marke registrierten Namen nie als Substantiv, sondern stets als Bestimmungswort oder Attribut. Falsch ist beispielsweise die Formulierung "Mit SEEBURGER können Sie Unternehmensdaten austauschen". Richtig wäre an dieser Stelle beispielsweise "Mit SEEBURGER-Lösungen können Sie Unternehmensdaten austauschen".
  • Die Regelungen für Partner/Geschäftspartner werden in einer separaten Marketingvereinbarung geregelt. Falls Ihnen keine Marketingvereinbarung vorliegt oder Sie Fragen zu Ihrer Marketingvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an Ihren SEEBURGER-Ansprechpartner.

Zusätzliche Informationen zur Verwendung von Marken für Dritte

Marken von SEEBURGER können gemäß den Grundsätzen des angemessenen Gebrauchs zum Erläutern der Kompatibilität mit Programmen und Anwendungen verwendet werden. Entwickler, Partner, Kunden und sonstige Dritte sind jedoch nicht berechtigt, Logos oder Marken von SEEBURGER oder einer Tochtergesellschaft von SEEBURGER in den Namen ihrer Produkte, Unternehmen oder Domänen einzubinden. In den folgenden Richtlinien wird dieser wichtige Unterscheidung definiert. Diese Richtlinien sollen Dritte und die SEEBURGER-Mitarbeiter, die mit Dritten zusammenarbeiten, bei der richtigen Verwendung von Marken unterstützen.

Untersagte Verwendung durch Dritte

Dritte müssen außerdem die folgenden Nutzungsbeschränkungen beachten:

  • Die Lösungen und Services von SEEBURGER dürfen ausschließlich mit dem korrekten Markennamen bezeichnet werden. Bezeichnen Sie beispielsweise BIS:explore nicht lediglich als "SEEBURGER-Software©, sondern als "SEEBURGER BIS:explore®" bzw. als "BIS:explore®, ein Produkt aus dem Hause SEEBURGER".
  • Falls Sie in Ihren Anzeigen, Prospekten, Dokumentationen, Präsentationen, Webseiten, Ihrer eigenen Werbung und auf Internet-Suchmaschinen SEEBURGER-Marken verwenden oder verbal erwähnen so ist immer klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Produkt oder einen geschützten Markennamen von SEEBURGER handelt.
  • Marken von SEEBURGER dürfen nicht in die Namen von Produkten bzw. Services, Unternehmen, Domänen, Titel von Dokumentation usw. von Dritten aufgenommen werden. Ebenfalls sind Abwandlungen aus den Marken von SEEBURGER untersagt.
  • Verwenden Sie Marken von SEEBURGER nicht für EDV-bezogene Waren, selbst wenn eine solche Verwendung als umgangssprachlicher Gebrauch angesehen werden kann. Formulierungen wie "Unkompliziert wie WinELKE" oder "Ähnlich wie der BIS:exlpore© für EDV-bezogene Waren sind beispielsweise untersagt.
  • Unterstellen Sie in keinem Falle, dass ein Drittprodukt von SEEBURGER gefertigt, empfohlen oder unterstützt wird. Beispiel: Die Bewerbung von Schulungsprogrammen Dritter mit dem Verweis "Autorisierte SEEBURGER-Schulung" ist unzulässig.

Marken-Hinweise

© Copyright 2009 SEEBURGER AG. Alle Rechte vorbehalten.

Weitergabe und Vervielfältigung dieser Publikation oder von Teilen daraus sind, zu welchem Zweck und in welcher Form auch immer, ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die SEEBURGER AG nicht gestattet. In dieser Publikation enthaltene Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Die von der SEEBURGER AG, verbundenen Unternehmen oder von Partnern angebotenen Softwareprodukte können Softwarekomponenten auch anderer Softwarehersteller enthalten.

SAP®, SAP® R/3®, SAP NetWeaver®, ABAP®, ByDesgin®, und SAP BusinessByDesign® sind eingetragene Marken der SAP AG.

Microsoft®, Windows®, Outlook®, NT®, Word®, EXCEL® und PowerPoint® sind eingetragene Marken der Microsoft Corporation.

Adobe, das Adobe Logo, Acrobat, PostScript und Reader sind Marken oder eingetragene Marken von Adobe Systems Inc. in den USA und/oder anderen Ländern.

Linux ist eine eingetragene Marke von Linus Torvalds in den USA und anderen Ländern.

IBM, DB2, DB2 Universal Database, System i5, iSeries, AS/400, AIX, WebSphere, Tivoli und Informix sind Marken oder eingetragene Marken der IBM Corporation.

Oracle ist eine eingetragene Marke der Oracle Corporation.

UNIX und X/Open sind eingetragene Marken der Open Group.

HTML, XML, XHTML und W3C sind Marken oder eingetragene Marken des W3C®, World Wide Web Consortium, Massachusetts Institute of Technology.

Java ist eine eingetragene Marke von Sun Microsystems, Inc.

JavaScript ist eine eingetragene Marke der Sun Microsystems, Inc., verwendet unter der Lizenz der von Netscape entwickelten und implementierten Technologie.

JBOSS ist eine eingetragene Marke der JBOSS Inc.

BIS:open®, BIS:open UX®, Paper2ERP®, 4invoice®, 4order®, 4classification® und weitere im Text erwähnte SEEBURGER-Produkte und -Dienstleistungen sowie die entsprechenden Logos sind Marken oder eingetragene Marken der SEEBURGER AG in Deutschland und anderen Ländern weltweit.

Alle anderen Namen von Produkten und Dienstleistungen sind Marken der jeweiligen Firmen. Die Angaben im Text sind unverbindlich und dienen lediglich zu Informationszwecken. Produkte können länderspezifische Unterschiede aufweisen.
In dieser Publikation enthaltene Informationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die vorliegenden Angaben werden von der SEEBURGER AG bereitgestellt und dienen ausschließlich Informationszwecken. Die SEEBURGER AG übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für Fehler oder Unvollständigkeiten in dieser Publikation. Die SEEBURGER AG steht lediglich für Produkte und Dienstleistungen nach der Maßgabe ein, die in der Vereinbarung über die jeweiligen Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich geregelt ist. Aus den in dieser Publikation enthaltenen Informationen ergibt sich keine weiterführende Haftung.