AS4 in der Marktkommunikation wird verpflichtend

Live-Webcast

AS4 in der Marktkommunikation wird verpflichtend

13. Juli 2022  |  15:00 – 16:00 CEST (Berlin)

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31.03.2022 die Festlegung zur Einführung von AS4 in der Marktkommunikation (Festlegung zur künftigen Absicherung der elektronischen Marktkommunikation Strom) veröffentlicht.

In einem Live-Webcast am 13. Juli 2022 haben Sie die Möglichkeit, sich von unserem Utilities-Experten Alexander Schmidt aus dem SEEBURGER Produktmanagement, auf den aktuellen Stand zur Umstellung auf den neuen Übertragungsweg bringen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen sich gleich, unten stehend auf dieser Seite, kostenfrei anzumelden. Vorab einige Erläuterungen zum Einführungsprozess:

Am 02.06.2022 wurden die vom BDEW erstellten Dokumente zum AS4-Profil und Regelungen zum Übertragungsweg durch die BNetzA zur Konsultation gestellt. Die Konsultation läuft bis zum 24.06.2022. Aktualisierte Dokumente seitens dem BSI liegen derzeit noch nicht vor.

Doch was bedeutet das für Sie?
Die AS4-Kommunikation wird für den Bereich Strom, und dort für die Prozesse GPKE, MPES, WiM und MaBiS verpflichtend festgelegt.

Zeitplan zur Umsetzung:

  • Ab Juli 2022 müssen alle Marktteilnehmer in die Projektierung zum neuen Übertragungsweg in der Marktkommunikation starten.
  • Ab Oktober 2023 sind alle Marktteilnehmer verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zum Austausch der Vorgaben an den neuen Übertragungsweg zu erfüllen.
  • Bis April 2024 müssen alle Marktteilnehmer die Umstellung auf den neuen Kommunikationsweg abgeschlossen haben.

Herausforderungen:

  • Es ist laut BNetzA kein verpflichtender, zentraler Adressdienst für den Abruf der AS4-Kommunikationsdaten geplant.
  • Alle Marktteilnehmer sind verpflichtet, zwischen dem 01.10.2023 und dem 31.03.2024 die Kommunikation mit sämtlichen Marktpartnern ausnahmslos auf AS4 umzustellen.
  • Seitens der BNetzA gibt es keine Vorgaben für diese Umstellungsphase. Vonseiten BDEW wird es eine Anwendungshilfe geben, welche auch unter den Dokumenten zur Konsultation zu finden ist.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen, wie SEEBURGER Sie unterstützen kann:

  • AS4 mit ECC Brainpool Kryptographie wird von SEEBURGER bereits unterstützt. Dies wurde im Rahmen eines POC innerhalb der BDEW-Arbeitsgruppe entwickelt und erfolgreich getestet.
  • Unsere Software hat bereits Schnittstellen zu den gängigsten HSMs. Sollte es hier Erweiterungsbedarf geben, werden die Änderungen natürlich umgesetzt.
  • Der SEEBURGER MaKo Cloud Service wird die Anforderungen vollumfänglich inkl. HSM-Service umsetzen und übernimmt ebenfalls das komplette Zertifikatshandling für den neuen Übertragungsweg.

Aber, ...

  • Was ist konkret für die Umstellung auf AS4 notwendig?
  • Ist geregelt, wie die Umstellungsphase organisiert werden soll?
  • Wer meldet sich wann bei welchem Marktteilnehmer?
  • Wann müssen Sie starten?
  • Ist die Einrichtung der AS4 Kommunikationsverbindungen 'in Masse' möglich?


Möchten Sie mehr erfahren? Dann registrieren Sie sich jetzt für unseren Webcast zum Thema MaKo AS4, bei dem Sie Ihre Fragen bei unserem Utilities-Experten Alexander Schmidt, Produktmanagement SEEBURGER, direkt stellen können.

Agenda

  • Aktueller Stand zur Umstellung auf den neuen Übertragungsweg
  • Offene Punkte
  • Ihre Fragen
  • Weitere Schritte und Abschluss

Bis dahin finden Sie mehr zum Thema auf der SEEBURGER Infoseite oder in unserem Blog zur Einführung von AS4 für die Marktkommunikation im deutschen Strommarkt.

AS4 in der Marktkommunikation wird verpflichtend

13. Juli 2022  |  15:00 - 16:00 CEST (Berlin)
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