NAV Hungary

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Geänderte gesetzliche Anforderungen an die Umsatzsteuermeldung in Ungarn

Jetzt informieren und sich rechtzeitig vorbereiten! Setzen Sie mit SEEBURGER die neuen gesetzlichen Regeln einfach um.

E-Invoicing zahlt sich aus. Im Rechnungsausgang entfallen sämtliche Kosten für Porto, Material und Verarbeitung. Der Rechnungseingang profitiert von optimierten Abläufen, reduziertem Bearbeitungsaufwand, Qualität und Transparenz.

Die elektronische Rechnungsstellung ist aber auch bereits in vielen Ländern eine gesetzliche Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafgebühren, laut Experten bis zu 50% des Rechnungsbetrags.

Ungarn verlangt für Umsatzsteuermeldungen die Einführung der XSD-Version 3.0 seit 01. Januar 2021. Verstöße werden nach einer sanktionsfreien Übergangszeit ab 01. April 2021 geahndet. Darüber hinaus werden ab diesem Datum Umsatzsteuermeldungen in der Version 2.0 vom NAV-System nicht mehr akzeptiert. Neu ist, dass die XSD-Version 3.0 gegenüber der Version 2.0 signifikant erweitert wurde. Neben der Umsatzsteuermeldung unterstützt sie u.a. auch die elektronische Rechnungsstellung B2B.

In diesem Webcast erfahren Sie mehr über neue Möglichkeiten und Mandate, sowie über Änderungen und Auswirkungen des Updates NAV Ungarn 3.0.

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