Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Anforderungen, Auswirkungen und Umsetzung in der Praxis
Dieses White Paper richtet sich an Unternehmen, die von der EU-Entwaldungsverordnung direkt oder indirekt betroffen sind. Im Fokus stehen Verantwortliche aus Einkauf, Supply Chain, Compliance, IT und Nachhaltigkeit sowie Entscheiderinnen und Entscheider im Handel und in der verarbeitenden Industrie.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation; EUDR) erhöht die Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und regulatorische Nachweisführung entlang der Lieferkette. Betroffen sind Unternehmen, die relevante Rohstoffe und Produkte importieren, vermarkten, weiterverarbeiten oder exportieren, ebenso wie die Fachbereiche, die die regelkonforme Umsetzung sicherstellen.
Für betroffene Unternehmen steigt der Handlungsdruck, Herkunft, Verarbeitung und Vermarktung relevanter Rohstoffe und Produkte belastbar nachzuweisen. Die EUDR verlangt nicht nur formale Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, sondern auch eine verlässliche Datengrundlage, konsistente Prozesse und eine enge Abstimmung mit Geschäftspartnern entlang der Lieferkette. Damit betrifft die Verordnung nicht nur Compliance, sondern die operative Steuerung der Lieferkette insgesamt.
Dieses White Paper erläutert die Anforderungen der EUDR, zeigt die betroffenen Unternehmensrollen auf und ordnet die Bedeutung von Daten, Datenqualität und Integration für eine belastbare Umsetzung ein. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich regulatorische Sicherheit mit operativer Effizienz und zukunftsfähigen digitalen Abläufen verbinden lässt. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung hilft, Risiken zu reduzieren, Nachweispflichten verlässlich zu erfüllen und die Transparenz der Lieferkette zu erhöhen.
Einführung in die EUDR
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (engl. EU Deforestation Regulation; EUDR) steigen die Anforderungen an Unternehmen, relevante Rohstoffe, Produkte und Lieferketten transparent, nachvollziehbar und rechtskonform abzubilden. Damit wird aus einer regulatorischen Vorgabe eine operative Herausforderung, die weit über einzelne Nachweise hinausgeht. Gefordert sind belastbare Informationen zur Herkunft, klare Verantwortlichkeiten, konsistente Daten und nachvollziehbare Prozesse über Unternehmens- und Partnergrenzen hinweg.
Gerade darin liegt für viele Unternehmen die eigentliche Komplexität. EUDR-relevante Informationen entstehen an unterschiedlichen Stellen der Lieferkette, liegen in verschiedenen Systemen vor und müssen für Bewertung, Dokumentation und Nachweisführung in einen belastbaren Zusammenhang gebracht werden. Die Umsetzung der Verordnung erfordert daher nicht nur fachliche und regulatorische Klarheit, sondern auch eine tragfähige Grundlage für Transparenz, Datenqualität und Zusammenarbeit.
Hintergründe zur EUDR
Die EUDR reagiert auf die anhaltende globale Entwaldung und Waldschädigung sowie deren ökologische und wirtschaftliche Folgen. Entwaldung und Waldschädigung zählen zu den wesentlichen Treibern von Klimawandel und Biodiversitätsverlust:
90 %
Fast 90 % der globalen Entwaldung werden durch die Ausweitung der Landwirtschaft verursacht.1
80 Mio.
Die Fläche der Primärwälder ist seit 1990 weltweit um mehr als 80 Millionen Hektar zurückgegangen.2
90 %
Zwischen 2000 und 2018 entfielen mehr als 90 % der weltweiten Entwaldung auf tropische Wälder.3
Ein wesentlicher Teil dieser Entwicklung steht im Zusammenhang mit der globalen Nachfrage nach Agrarrohstoffen und daraus hergestellten Produkten. Die Europäische Union zählt zu den bedeutenden Absatzmärkten für Waren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Besonders relevant sind Soja, Palmöl, Rind, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk.
Die EUDR soll sicherstellen, dass relevante Produkte entwaldungsfrei sind. Das gilt für Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden. Gleichzeitig soll gewährleistet sein, dass sie den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugungslands entsprechen. Die Verordnung verknüpft damit ökologische Zielsetzungen mit konkreten Sorgfalts- und Nachweispflichten für Unternehmen.
Für Unternehmen bedeutet das mehr als die Erfüllung einer regulatorischen Vorgabe. Die EUDR erhöht die Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und die Qualität lieferkettenbezogener Daten. Damit wird aus einem Nachhaltigkeitsthema eine unternehmensweite Aufgabe, die Einkauf, Supply Chain, Compliance und IT gleichermaßen betrifft.
Die Ziele der EUDR
Wer ist von der EUDR betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die EUDR-relevante Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU erstmals in Verkehr bringen, auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren.
Unternehmen, die betroffene Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen oder exportieren
Für diese Unternehmen gelten die umfassendsten Nachweis- und Sorgfaltspflichten. Sie müssen belegen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind, den gesetzlichen Vorgaben im Herkunftsland entsprechen und eine Due-Diligence-Erklärung vorliegt.
Unternehmen, die betroffene Produkte weiterverarbeiten oder weiterverkaufen
Für diese Gruppe steht vor allem im Mittelpunkt, dass vorhandene Nachweise, Referenznummern und Produktinformationen korrekt übernommen, dokumentiert und weitergegeben werden. Auch hier bleibt die Rückverfolgbarkeit entscheidend.
Interne Fachbereiche, die die Umsetzung ermöglichen
Dazu gehören vor allem Einkauf, Supply Chain, Compliance und IT. Sie sorgen dafür, dass Lieferantendaten, Produktinformationen, Dokumentation und Prozesse so zusammenlaufen, dass die EUDR-Anforderungen praktisch erfüllt werden können. Diese Einordnung ergibt sich aus den gesetzlichen Nachweis-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten.
Auswirkungen für betroffene Unternehmen
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Unternehmen sicherstellen, dass EUDR-relevante Produkte nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt, erstmals in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie entwaldungsfrei sind, den Rechtsvorschriften des Erzeugungslands entsprechen und von einer Due-Diligence-Erklärung abgedeckt sind.
Herkunft und Flächenbezug nachweisen
Unternehmen müssen belegen können, woher betroffene Rohstoffe und Produkte stammen. Dazu gehören belastbare Informationen und Daten zur Lieferkette, zum Ursprungsland und zu den betroffenen Flächen. Entscheidend ist, dass die Herkunft nicht nur allgemein beschrieben, sondern konkret nachvollziehbar dokumentiert ist.
Risiken bewerten und bei Bedarf minimieren
Auf Basis der vorliegenden Informationen und Daten muss geprüft werden, ob ein Risiko besteht, dass Produkte mit Entwaldung, Waldschädigung oder Verstößen gegen geltendes Recht im Erzeugerland in Verbindung stehen.
Sorgfaltspflicht formell dokumentieren
Die Ergebnisse der Prüfung müssen nicht nur intern vorliegen, sondern auch formal im EU-Informationssystem hinterlegt werden. Dafür ist vor dem Inverkehrbringen, der Bereitstellung auf dem Markt oder dem Export eine Due-Diligence-Erklärung einzureichen. Erst damit ist die Erfüllung der Sorgfaltspflicht regulatorisch dokumentiert.
Bei Verstößen drohen je nach nationaler Ausgestaltung unter anderem Bußgelder, die Einziehung betroffener Waren, Einschränkungen beim Marktzugang sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergaben und Fördermitteln.
Daten als zentrale Voraussetzung für die EUDR-Umsetzung
Die Umsetzung der EUDR hängt wesentlich von der Qualität, Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit relevanter Daten ab. Nicht einzelne Informationen, sondern eine konsistente und prüffähige Datengrundlage entscheidet darüber, ob Anforderungen nachvollziehbar geprüft, Risiken fundiert bewertet und Nachweise verlässlich erbracht werden können. Die Rolle von Daten lässt sich dabei als eigenständiger Prozess verstehen: Daten müssen identifiziert, zusammengeführt, qualitätsgesichert und für Entscheidungen nutzbar gemacht werden.
Rolle der Integration für eine belastbare EUDR-Datenbasis
Die EUDR stellt nicht nur Anforderungen an den Inhalt von Daten, sondern auch an deren Verfügbarkeit, Konsistenz und Nachweisfähigkeit. In der Praxis liegen die dafür erforderlichen Informationen jedoch typischerweise verteilt vor – etwa in ERP-Systemen, Lieferantenportalen, Dokumentenmanagement-Umgebungen, Logistiksystemen oder externen Datenquellen.
Integration ist damit eine zentrale Voraussetzung, um EUDR-relevante Informationen systemübergreifend zusammenzuführen, eindeutig zuzuordnen und für Bewertung, Dokumentation und Meldung nutzbar zu machen. Diese Anforderung ergibt sich unmittelbar aus der EUDR-Logik: Für Due-Diligence-Erklärungen müssen unter anderem Produkt-, Mengen-, Herkunfts- und Geolokalisationsdaten sowie Informationen zu Lieferanten und Nachweisen verfügbar sein.
Relevante Systeme für die EUDR-Umsetzung
Für die EUDR-Umsetzung sind in vielen Unternehmen mehrere Systemklassen relevant.
ERP-Systeme
ERP-Systeme bilden in vielen Unternehmen die zentrale Grundlage für EUDR-relevante Stamm- und Bewegungsdaten. Hier liegen typischerweise Informationen zu Produkten, Materialien, Lieferanten, Mengen, Chargen, Bestellungen und Warenbewegungen vor. Für die EUDR sind sie damit ein zentraler Ausgangspunkt, um betroffene Produkte zu identifizieren und mit weiteren Nachweisen und Herkunftsinformationen zu verknüpfen.
Supply-Chain- und Logistiksysteme
Diese Systeme liefern zusätzliche Informationen zu Transporten, Sendungen, Wareneingängen und Warenflüssen. Im EUDR-Kontext sind sie relevant, um Herkunftsbezüge, Bewegungen entlang der Lieferkette und die Zuordnung von Informationen zu konkreten Warenströmen nachvollziehbar abzubilden.
Dokumentenmanagement- und Content-Systeme
Diese Systeme verwalten Zertifikate, Erklärungen, Begleitdokumente und weitere dokumentenbasierte Nachweise. Im Kontext der EUDR bilden sie eine relevante Informationsquelle, da regulatorisch erforderliche Nachweise nicht ausschließlich in strukturierten Datensätzen, sondern auch in begleitenden Dokumenten vorliegen. Ihre Einbindung ist daher erforderlich, um die dokumentations- und nachweisbezogenen Anforderungen der Verordnung vollständig abzubilden.
Lieferantenportale
Lieferantenportale spielen eine zentrale Rolle, wenn EUDR-relevante Informationen von Geschäftspartnern bereitgestellt werden. Hierzu zählen etwa Angaben zur Herkunft, flächenbezogene Informationen, Dokumente oder Referenzen. Sie sind damit ein wesentlicher Bestandteil, um externe Daten in die eigene EUDR-Datenbasis einzubinden.
Produktdaten- und Stammdatensysteme
Diese Systeme schaffen die Grundlage für eine konsistente Einordnung und Referenzierung relevanter Produkte. Im EUDR-Kontext betrifft das insbesondere Produktklassifikationen, Warencodes, Materialstämme und weitere strukturierende Informationen, die erforderlich sind, um Daten aus unterschiedlichen Quellen eindeutig zuzuordnen.
Aus technischer Sicht schafft Integration die Voraussetzung, verteilte Informationen in eine konsistente EUDR-Datenbasis zu überführen. Sie ermöglicht, Daten aus unterschiedlichen Systemen zusammenzuführen, fachlich korrekt zuzuordnen und in einen durchgängigen Zusammenhang zu bringen. So werden Informationen nicht nur verfügbar, sondern auch prüffähig und operativ nutzbar.
Integration unterstützt zudem die Qualität der Datenbasis. Sie reduziert Medienbrüche, vermeidet redundante Pflege, verbessert die Konsistenz über verschiedene Anwendungen hinweg und schafft die Voraussetzung für das Reporting. Damit wird Integration zu einem wesentlichen Faktor, um EUDR-Anforderungen nicht isoliert in Einzelsystemen, sondern auf Basis eines durchgängigen Informationszusammenhangs zu erfüllen.
Beitrag der Integration zu einer konsistenten EUDR-Datenbasis
Daten werden systemübergreifend zusammengeführt
Integration führt Produktdaten, Lieferanteninformationen, Flächenbezüge, Mengenangaben und Nachweisdokumente aus unterschiedlichen Quellen in einem fachlich konsistenten Zusammenhang zusammen. So entsteht aus verteilten Einzelinformationen eine nutzbare Datengrundlage.
Daten werden eindeutig zugeordnet
Daten müssen eindeutig dem relevanten Produkt, der Menge, dem Lieferanten, der Fläche und gegebenenfalls einer bestehenden Referenznummer zugeordnet werden können. Integration unterstützt genau diese Verknüpfung zwischen Stamm-, Bewegungs- und Nachweisdaten.
Datenqualität wird operativ abgesichert
Eine verlässliche Datengrundlage entsteht nicht allein durch Datensammlung, sondern durch die systematische Prüfung auf Vollständigkeit, Konsistenz und Nutzbarkeit. Integration schafft dafür die Voraussetzung, indem Datenflüsse standardisiert, Pflichtfelder abgesichert, Dubletten reduziert und Abweichungen frühzeitig sichtbar gemacht werden.
Am Ende müssen EUDR-relevante Informationen nicht nur intern konsistent vorliegen, sondern auch für das Reporting verwendbar sein. Das betrifft sowohl die Einreichung im EU-Informationssystem als auch die Nutzung von Referenznummern und die Bereitstellung von Informationen für nachgelagerte Akteure, Behörden und Zollprozesse. Die Implementierungsverordnung zum Informationssystem macht deutlich, dass das System gerade dafür geschaffen wurde, die Erfüllung der Pflichten von Unternehmen, Behörden und Zoll zu unterstützen.
Fazit: EUDR-Umsetzung als Grundlage für Sicherheit und Zukunftsfähigkeit
Die EUDR erhöht die Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Rechtskonformität entlang der Lieferkette. Die Verordnung geht damit deutlich über eine formale Compliance-Vorgabe hinaus und verlangt prüffähige Nachweise, konsistente Daten und verlässliche Prozesse über Unternehmens- und Partnergrenzen hinweg.
Für betroffene Unternehmen besteht die zentrale Herausforderung darin, regulatorische Anforderungen nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil einer umfassenderen Aufgabe zu verstehen. Entscheidend ist eine Datengrundlage, auf deren Basis Informationen vollständig erfasst, konsistent zusammengeführt, belastbar bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden können. Erst dadurch entsteht die Voraussetzung, Sorgfaltspflichten verlässlich zu erfüllen und regulatorische Risiken wirksam zu reduzieren.
Zugleich kann die EUDR ein Impuls sein, Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Prozesssicherheit in der Lieferkette gezielt auszubauen. Eine frühzeitige und strukturierte Umsetzung schafft die Grundlage für regulatorische Sicherheit und verbessert zugleich die Voraussetzungen für effizientere Abläufe, stabile Partnerprozesse und eine zukunftsfähige digitale Lieferkette.
Um regulatorische Anforderungen in operative Umsetzungsfähigkeit zu überführen, sollten Unternehmen fünf zentrale Handlungsfelder in den Blick nehmen:
- Produkt- und Lieferantenstammdaten
Relevante Produkt-, Material-, Lieferanten- und Klassifizierungsdaten müssen vollständig, konsistent und systemübergreifend verfügbar sind. - Erfassung und Validierung von Flächen- bzw. Geolokalisationsdaten
Erforderliche Daten für betroffene Rohstoffe und Produkte müssen mit geeigneten Prozessen erfasst, validiert und aktuell gehalten werden. - Verknüpfung von Nachweisdokumenten
Zertifikate, Erklärungen, begleitende Dokumente und weitere Nachweise müssen den relevanten Produkten, Lieferanten und Sendungen eindeutig zugeordnet werden können. - Integration und Datenqualitätskontrollen
Datenquellen müssen über Systeme und Partner hinweg verbunden werden, um Kontrollen über Vollständigkeit, Konsistenz, Rückverfolgbarkeit und den Umgang mit Ausnahmen zu etablieren. - Workflow, Übermittlung und Abruf der Sorgfaltserklärung
Sorgfaltserklärungen und zugehörige Compliance-Informationen müssen über das EU-Informationssystem verarbeitet, übermittelt, referenziert und bei Bedarf wieder abrufbar sein.
Mit SEEBURGER zur EUDR-Umsetzung
Die Umsetzung der EUDR setzt voraus, dass relevante Informationen aus unterschiedlichen Systemen, Prozessen und Partnernetzwerken konsistent zusammengeführt werden. SEEBURGER unterstützt dies mit der Business Integration Suite (BIS). Als Integrationsplattform verbindet sie Anwendungen und Prozesse über Cloud-, Hybrid- und On-Premises-Umgebungen hinweg und schafft die Grundlage, EUDR-relevante Datenflüsse systemübergreifend bereitzustellen.
Die BIS unterstützt Unternehmen dabei, zentrale Anforderungen der EUDR technisch und prozessual umzusetzen:
- Systeme und Datenquellen verbinden: Die BIS unterstützt die Anbindung von ERP-Systemen, Cloud Services, APIs sowie B2B-/EDI-Prozessen und schafft damit die Grundlage, verteilte EUDR-relevante Informationen systemübergreifend zusammenzuführen.
- Geschäftspartner integrieren: Die Plattform bindet Kunden, Lieferanten und weitere Partner in digitale Prozesse ein und unterstützt damit den strukturierten Austausch von Daten und Nachweisen entlang der Lieferkette.
- Datenflüsse standardisieren und automatisieren: Durch die Automatisierung von Integrations- und Geschäftsprozessen lassen sich manuelle Übergaben reduzieren, Informationsflüsse vereinheitlichen und Daten konsistenter bereitstellen.
- Eine belastbare Grundlage für Nachweise schaffen: Durch die Verbindung verteilter Datenquellen entsteht eine konsistente Informationsbasis, auf deren Grundlage EUDR-relevante Daten für Bewertung, Dokumentation und Reporting nutzbar gemacht werden können.
So unterstützt SEEBURGER Unternehmen dabei, EUDR-Anforderungen nicht isoliert in Einzelsystemen, sondern auf Basis einer integrierten Daten- und Prozesslandschaft umzusetzen.
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