MaKo – Informationen zur Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt
Die Digitalisierung der Energiewirtschaft umfasst und beeinflusst viele Unternehmens- und Anwendungsbereiche. Eine der Hauptinitiativen ist ein sicherer und reibungsloser Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Strom- und Gasmarktes. Standardisierte Prozesse sorgen hierbei für eine effiziente und kostengünstige Abwicklung aller Geschäfte. Die Marktkommunikation ist dabei ein wesentlicher Bestandteil aller möglichen Standardisierungsinitiativen der Energiewirtschaft. Die Liste der Prozesse in der Marktkommunikation ist lang, die Umsetzung komplex und involviert viele Akteure. Gleiches gilt für die Marktrollen und Marktteilnehmer, die untereinander eindeutig zu identifizieren sind und wechselseitig kommunizieren müssen.
Verschaffen Sie sich mit diesem Leitfaden einen umfassenden Überblick über alle Themen rund um die Marktkommunikation im deutschen Energiemark:
Marktkommunikation
Unter dem Begriff Marktkommunikation, kurz MaKo, wird der elektronische Austausch von Dateien zwischen den Marktteilnehmern am deutschen Energiemarkt verstanden.
Die Prozesse, die zum vermehrten Austausch von Informationen zwischen den Akteuren am Energiemarkt geführt haben, sind in der Liberalisierung des Energiemarktes begründet.
In mehreren Stufen wurden einheitliche Prozesse, Formate und Übertragungsregeln für eine automatisierte und effiziente Kommunikation unter den Energielieferanten eingeführt.
Gestartet wurde 2006 mit den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE). Diesen folgten weitere Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung im Gasmarkt (GeLi), weitere Prozesse wie GABi Gas und MaBiS (Regeln zur Bilanzierung im Gas- bzw. Strombereich) sowie WiM (Geschäftsprozesse im Messwesen) und zuletzt Redispatch (Ausgleichsmechanismen zur Sicherstellung der Netzstabilität).
Die Prozesse, Formate und Regelungen zum Übertragungsweg werden kontinuierlich weiterentwickelt und den Bedürfnissen des Energiemarktes angepasst.
Ohne die Marktkommunikation ist ein funktionierender liberalisierter Energiemarkt bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit nicht abzubilden.
Mittlerweile kann auf über 15 Jahre Marktkommunikation zurückgeblickt werden, die bereits eng von der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe edi@energy begleitet wurden.
Die Historie der MaKo
Damit der deutsche Strommarkt liberalisiert werden konnte, wurde die EU-Richtlinie 96/92/EG 1998 in nationales Recht umgesetzt. Dies war der Beginn für die Marktkommunikation der Energieversorger. Nur fünf Jahre später, im Jahre 2003, folgte bereits die Liberalisierung des Gasmarktes durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 98/30/EG. Somit waren die Monopole der lokalen Stadtwerke aufgebrochen und private Haushalte hatten nun die freie Wahl unter den Energieversorgern. Der Markt unterliegt seitdem den Regeln des Wettbewerbs. Weitere zwei Jahre später erfolgte 2005 das sogenannte „Unbundling“. Es bedeutet, dass Netzbetrieb und Lieferantentätigkeiten von Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 100.000 Kunden wirtschaftlich getrennt wurden. Gesetzlich geregelt wurde dieser Schritt durch eine erneute Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und zwar die Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG.
Regulierung der Energiewirtschaft
In der Energiewirtschaft sind die Strom und Gasnetze quasi natürliche Monopole. Ähnlich wie in der Telekommunikation einige Jahre früher, bedurfte es mit der Liberalisierung der Energiemärkte 1998 einer Überwachung und Regulierung für den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen, sowohl im lokalen Verteilsystem als auch in der Überlandübertragung.
Im Abschnitt 4 sind die Befugnisse der Regulierungsbehörde und deren Sanktionsinstrumente benannt. In den zugehörigen Richtlinien und Verordnungen sind weitergehende Regelungen zu den Befugnissen der Regulierungsbehörde genannt.
Durch ihre Regulierungstätigkeit in der Telekommunikation verfügte sie bereits über entsprechende Expertise, um diese Aufgabe auch für den deutschen Energiemarkt zu übernehmen.
Traditionelle Aufgaben der Bundesnetzagentur im Energiemarkt sind die Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Strom- und Gasanbieter die Netze zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können und die Regelung der Entgelte, die hierfür verlangt werden dürfen. Hierbei legt die Bundesnetzagentur ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Netzbetreiber die großen Aufgaben der Energiewende meistern können, ohne dabei Verbraucher finanziell übermäßig zu belasten.
Dazu gehören:
- Genehmigung von Netzentgelten
- Festlegung und Genehmigung von Bedingungen und Methoden, z. B. von Geschäftsprozessen und Datenaustauschformaten
- Einleitung von Missbrauchsverfahren
- Monitoring
Bei der Definition der Geschäftsprozesse und Datenaustauschformaten wird die BNetzA u. a. von den Verbänden BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) und DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) aktiv unterstützt. Unter anderem durch die verbändeübergreifende Expertengruppe edi@energy unter der Führung des BDEW.
Dementsprechend wurden die Prozesse nach und nach definiert und veröffentlicht. Eine Übersicht zu den Meilensteinen finden Sie auf der Seite der BNetzA.
Einige wichtige Meilensteine dazu im Auszug:
Weiterführende Links:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energie/wettbewerb-energiebereich.html
Übersicht der wesentlichen Akteure
Durch Änderungen in der Gesetzgebung, den weiteren Ausbau des Regulierungsrahmens und damit verbundenen neuen Festlegungsverfahren, entwickelt sich der liberalisierte Energiemarkt kontinuierlich weiter.
Festlegungsverfahren / Konsultationsverfahren
Zu den wichtigsten Instrumentarien der Bundesnetzagentur zählen die Festlegungs- und Konsultationsverfahren. Diese dienen zur Festlegung der Bedingungen und Methoden, mit denen der Zugang zum deregulierten Energiemarkt erfolgt. Mit der Einleitung eines Festlegungs- und Konsultationsverfahrens werden für alle Marktteilnehmer verbindliche Regelungen am Markt etabliert.
Die getroffenen Festlegungen, z. B. für die Geschäftsprozesse zum Lieferantenwechsel Strom, werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) unter Einbeziehung der Interessenvertreter seitens der Marktakteure vorbereitet und in einem Konsultationsverfahren veröffentlicht. In dem zeitlich begrenzten, öffentlichen Konsultationsverfahren kann jeder zu den Festlegungsdokumenten Stellung nehmen. Die Eingaben im Rahmen des Konsultationsverfahrens werden von der BNetzA bewertet und können zu Anpassungen in der Festlegung führen. Damit soll sichergestellt werden, dass neben den Erfordernissen zur Regulierung des Energiemarktes auch die berechtigten Interessen der Marktbeteiligten Eingang in die Festlegung finden. Dies ist eine wichtige Grundlage für einen funktionierenden Markt und funktionierende Prozesse.
Übersicht über die Akteure in der Regulierung (Wer ist BMWI/BNetzA/BDEW/DVGW/edi@energy)
Zur besseren Übersicht erhalten Sie hier eine kurze Übersicht der wesentlichen Akteure bei der Festlegung der Prozesse im deutschen liberalisierten Energiemarkt und der Marktkommunikation:
Akteur | Abkürzung | Rolle | Beschreibung |
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | BMWK | Gesetzgeber | Zuständiges Ministerium, wesentlicher Akteur in der Gesetzgebung. |
Bundesnetzagentur | BNetzA | Bundesbehörde | Ausgestaltung der Bedingungen, zu denen Strom- und Gasanbieter die Netze zur Belieferung ihrer Kunden nutzen können, sowie Regelung der Entgelte in den Beschlusskammern 6 (Strom) und 7 (Gas) |
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft | BDEW | Lobby- und Interessenverband der deutschen Strom- und Energiebranche | Nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in der Energiewirtschaft und ist aktiver Partner bei der Ausgestaltung der Bedingungen und Methoden für den Netzzugang, die die BNetzA definiert. |
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. | DVGW | Branchenverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft | Die Hauptaufgabe des DVGW ist die Erstellung des technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung in Deutschland gewährleistet wird. Im Bereich der Gasversorgung ist der DVGW ebenfalls Partner bei der Ausgestaltung der Bedingungen und Methoden für den Netzzugang, die die BNetzA definiert. |
BDEW Forum Datenformate | BDEW | edi@energy | edi@energy ist die verbändeübergreifende Expertengruppe unter Federführung des BDEW, die die Datenformate für die Marktprozesse entwickelt. |
Marktrollen/Marktteilnehmer
Damit die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt hinsichtlich gesetzlicher, regulatorischer und technischer Vorgaben funktioniert, hat der BDEW ein Rollenmodell entwickelt. Das Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt umfasst neben der Definition von Marktrollen auch die Definitionen für Gebiete und Objekte. Dadurch können Verantwortungen und Aufgaben den Prozessen der Marktkommunikation eindeutig zugeordnet und beschrieben werden.
In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Marktrollen, Gebiete und Objekte aufgeführt. Details können aus der Anwendungshilfe des BDEW1 entnommen werden.
1 Quelle: Anwendungshilfe „Rollenmodell für die Marktkommunikation im deutschen Energiemarkt“ Arbeitsgrundlagen Marktkommunikation Version 2.0 vom 25. März 2021 des BDEW e. V., Seite 10 https://www.bdew.de/service/anwendungshilfen/rollenmodell-fuer-die-marktkommunikation-im-deutschen-energiemarkt/
Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Marktrollen:
Nachfolgend sind die wichtigsten Gebietsdefinitionen aufgelistet, welche von den zuvor beschriebenen Marktrollen verwaltet werden:
Nachfolgend sind die wichtigsten Objekte aufgelistet, die von den zuvor beschriebenen Marktrollen verantwortet werden:
Wie wird ein Marktteilnehmer identifiziert?
Für eine eindeutige Erkennung der zuvor beschriebenen Rollen werden sog. Identifikatoren vergeben. Für den Strommarkt ist die BDEW Tochter „Energie Codes und Services GmbH“ verantwortlich. Diese ist über folgende Internetadresse erreichbar.
Internetseite: www.bdew-codes.de
Für den Gasmarkt ist die „DVGW Services und Consult GmbH“ verantwortlich. Sie ist über folgende Internetadresse erreichbar.
Internetseite: https://codevergabe.dvgw-sc.de/
Marktlokations-Identifikationsnummern werden spartenunabhängig durch die „Energie Codes und Services GmbH“ sowie durch die „DVGW Services und Consult GmbH“ vergeben.
Prozesse in der Marktkommunikation
Zur Funktion des liberalisierten Energiemarktes sind abgestimmte, funktionierende Prozesse für die am Marktgeschehen beteiligten essenziell. Durch die BNetzA wurden in Zusammenarbeit mit den Verbänden die erforderlichen Prozesse definiert, zu benennen sind hier vor allem der BDEW, DVGW und die verbändeübergreifende Arbeitsgruppe der edi@energy. Die Prozesse werden laufend ergänzt und den Anforderungen und Erkenntnissen angepasst.
Die Prozesse werden unterschiedlichen Gruppen zugeordnet, die jeweils für bestimmte Aufgabenbereiche und damit Adressatengruppen stehen. Bei den Prozessbeschreibungen werden auch spezifische Anforderungen der beiden Sparten Strom und Gas berücksichtigt. Folgende Prozessbeschreibungen gibt es:
Abkürzung | Strom | Erläuterung | |
Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität | GPKE | Strom | Prozesse für den Netzzugang für Lieferanten und die Belieferung von Endkunden mit Strom. |
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas | GeLi | Gas | Prozesse für den Netzzugang für Lieferanten und die Belieferung von Endkunden mit Gas. |
Wechselprozesse im Messwesen | WiM | Strom, Gas | Prozesse im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, u. a. Wechsel MSB, sowie Gerätewechsel und Messdatenerfassung. Einige Prozesse werden in der GPKE beschrieben, in der WiM wird dann auf diese nur verwiesen. |
Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom | MaBiS | Strom | Prozesse im Zusammenhang mit der Bilanzkreisabrechnung zwischen BIKO, NB und BKV sowie ÜNB. |
Bilanzierung Gas | GaBi Gas | Gas | Prozesse im Zusammenhang mit den Ausgleichs- und Bilanzierungsregeln im Gasmarkt. |
Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom | MPES | Strom | Prozesse im Zusammenhang mit der Zuordnung der Erzeugungsanlagen zu den aufnehmenden Lieferanten in der Direktvermarktung. |
Herkunftsnachweisregister | HKNR | Strom | Kommunikation der Netzbetreiber mit dem beim Bundesumweltamt liegenden Herkunftsnachweisregister für die Daten zur Stromerzeugung. |
Redispatch 2.0 | Redispatch 2.0 | Strom | Prozesse im Rahmen der Sicherung der Netzstabilität. Unter anderem die Abänderung des vorgesehenen Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Redispatch-Maßnahmen sind die Vorgänge, die ergriffen werden, um Netzengpässen vorzubeugen. |
Überwiegend wird für die Marktkommunikation das Datenformat EDIFACT verwendet. Mit der Einführung der Redispatch 2.0 im Jahr 2021 sind auch XML-Formate für spezifische Redispatch-Prozesse hinzugekommen. Die XML-Strukturen basieren auf den Definitionen der ENTSO-E.
Die im Rahmen der genannten Prozesse genutzten Nachrichtentypen werden von der edi@energy veröffentlicht. Spezifische Datenformate für die Sparte Gas (GaBi Gas) werden von der hundertprozentigen Tochter des DVGW, der DVGW Service & Consult GmbH veröffentlicht.
Die „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE) und „Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas“ (GeLi Gas) beschreiben die zentralen Prozesse und den zugehörigen elektronischen Datenaustausch für den Lieferantenwechsel.
Die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS) und Bilanzierung Gas (GaBi Gas) dienen der Abwicklung des Bilanzkreismanagements, Bilanzierungsregeln und der Bilanzkreisabrechnung.
Die „Wechselprozesse im Messwesen“ (WiM) beschreiben die zentralen Prozesse und den zugehörigen elektronischen Datenaustausch für die Durchführung des Messstellenbetriebs, sofern diese nicht in der GPKE beschrieben sind. Dies sind im Wesentlichen der Wechsel des Messstellenbetreibers sowie der Wechsel der Messeinrichtungen. Zwischen den Sparten Strom und Gas sind dabei Prozessunterschiede zu beachten.
Die „Marktprozesse für erzeugende Marktlokationen Strom“ beschreiben die Prozesse im Zusammenhang mit der Direktvermarktung. Die Prozesse finden Anwendung auf alle Erzeugungsanlagen in der Sparte Strom, bei denen die erzeugten Energiemengen ganz oder anteilig direkt vermarktet werden können, sprich, ein Wechsel des Lieferanten möglich ist. Diese gelten sowohl für EEG-Anlagen als KWK-Anlagen. Es wird dabei zwischen Anlagen unterschieden, für die eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht und solchen, bei denen hierfür keine Pflicht besteht.
Bei den Prozessen zum Herkunftsnachweisregister handelt es sich um die EDIFACT-Kommunikation mit dem Umweltbundesamt (UBA).
Datenformate
In der Marktkommunikation wird, abgesehen von dem in 2021 eingeführten Prozess zum Redispatch 2.0, EDIFACT als Syntax verwendet. Die Spezifikationen zu den Datenformaten werden wesentlich durch die edi@energy erstellt und auf deren Webseite veröffentlicht. Hierzu zählen folgende EDIFACT-Formate:
- UTILMD (utilities master data message) – Stammdatentausch zu Kunden, Verträgen und Zählpunkten
- UTILTS (utilities time series message) – Übermittlung der Berechnungsformel
- MSCONS (metered services consumption report message) – Zählerstände, Ableseergebnisse, Energiemengen
- ORDERS (purchase order message) – Bestellung
- ORDRSP (purchase order response message) - Bestellantwort
- QUOTES (offer production) – Angebot
- REQOTE (request for quote) – Anfrage
- INVOIC (invoice message) – Leistungsabrechnungen für Netz- und Energiedienstleistung
- REMADV (remittance advice) – Zahlungsavis
- COMDIS (commercial dispute message) – Handelsunstimmigkeit, dient zur Klärung bei Ablehnung der Rechnung
- PRICAT (price catalogue message) – Preisliste/Katalog, Übermittlung des Preisblattes für Ausgleichsenergie, Messstellenbetrieb
- IFTSTA (status of transport) – Statusnachricht
- INSRPT (inspection report) – Prüfbericht, Verwendung für Meldungen zur Störungsbehebung in der Messlokation und Informationsmeldungen des MSB
- APERAK (application error and acknowledgement message) – Bestätigungsmeldungen und Anwendungsfehlermeldungen
- CONTRL – Syntax- und Übertragungskontrollnachricht
Dazu kommen spezifische Formate für den Gasmarkt, die durch die DVGW Service & Consult GmbH erstellt werden. Diese sind u. a. folgende Formate:
- ALOCAT (basierend auf der ORDRSP) – Information über in Anspruch genommene Mengen
- IMBNOT (basierend auf der ORDRSP) – Inbalance/Saldo-Meldung an BiKo oder Netzbetreiber
- SLPASP (basierend auf der ORDCHG) – Bereitstellung der Parameter für Berechnung der Allokation
- SSQNOT (basierend auf der ORDRSP) – Mengenmeldung im Rahmen der Mehr-/Mindermengen
- TSIMSG (basierend auf der UTILMD) – Deklarationsliste im Bilanzkreismanagement Gas
Kommunikation
Für die Kommunikation der Marktteilnehmer wird in den „Regelungen zum Übertragungsweg“ sowie unter „Allgemeine Festlegungen“, die auf der Seite der edi@energy veröffentlicht sind, bestimmt, wie die technische Kommunikation zwischen den Teilnehmenden zu erfolgen hat.
In dem Dokument werden die Sicherheits- und Schutzmechanismen, die im Rahmen des elektronischen Datenaustauschs für regulierte Prozesse zwischen den Marktpartnern der deutschen Energiewirtschaft erforderlich sind, festgelegt.
Der sogenannte „Übertragungsweg“ wird auch als „Kommunikationskanal“, „Kommunikationsweg“, „Transportprotokoll“ oder „Übertragungsprotokoll“ bezeichnet. Die Prozesse in der Marktkommunikation erlauben die Verwendung von AS2 oder E-Mail via SMTP, SFTP und REST. Sie sind ausschließlich für Kommunikation im Rahmen der Redispatch-Prozesse erlaubt. Grundsätzlich erfolgt eine verschlüsselte und signierte Übertragung. Mit der MaKo 2023 wird in der Sparte Strom E-Mail und AS2-Kommunikation durch AS4-Kommunikation ersetzt.
Die Kommunikation erfolgt dabei immer im Sinne einer 1:1-Kommunikation. Das bedeutet, dass für eine Marktpartner-ID nur eine Kommunikationsadresse verwendet wird. So kann z. B. ein Netzbetreiber in der Sparte Strom nur eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation angeben.
Formatwechsel
Die Prozesse, Formate und Übertagungswege sind nicht statisch, sondern werden regelmäßig den Anforderungen angepasst. Diese Änderungen treten an den sogenannten „Formatwechselterminen“ in Kraft. Darunter fallen die Einführung von Prozesserweiterungen und die damit verbundene Anpassung der verwendeten Formate sowie der umgebenden Regelungen, z. B. für den Übertragungsweg.
Änderungen gelten für alle Marktteilnehmer gleichermaßen. Damit nicht mehrere Versionen parallel gehalten werden müssen und ein einheitliches Verständnis zu den gültigen Regelungen, Prozessen und Formaten herrscht, wurden feste Termine eingeführt, zu denen die Änderungen gelten.
Ausgenommen von gesondert festgelegten Terminen gelten der 01. April und der 01. Oktober eines jeden Jahres als Formatwechseltermine, ab denen die dann gültigen Prozesse, Formate, Regelungen zum Übertragungsweg Gültigkeit haben. Es ist nicht erlaubt, z. B. alte Formate über den Zeitraum der Gültigkeit hinaus zu verwenden. Alle Markteilnehmer müssen zum Stichtag die geänderten Formate und Prozesse bedienen.
Die Änderungen werden durch die BNetzA bzw. die durch diese beauftragte edi@energy veröffentlicht. Der Veröffentlichung geht immer eine Konsultationsphase vorweg. In dieser können die Teilnehmer Stellung beziehen.
Unterschied technischer und fachlicher MaKo
In der Marktkommunikation kann man zwischen der fachlichen MaKo und der technischen MaKo unterscheiden
Fachliche MaKo
Der fachlichen MaKo können die fachlichen Prozesse, wie sie z. B. in der GPKE beschrieben sind, zugeordnet werden. Diese Prozesse werden durch die Fachabteilungen bearbeitet und i. d. R. in den ERP-Systemen abgebildet. Aus den fachlichen Prozessen entstammen ferner die Daten, die in den Formaten übertragen werden. Die Dokumente in denen die fachlichen Prozesse beschrieben werden, können für die Sparte Strom und spartenübergreifende Prozesse bei der BNetzA Beschlusskammer 6 eingesehen werden, für die Sparte Gas in der Beschlusskammer 7.
Technische MaKo
Unter technischer MaKo wird vor allem die technische Kommunikation (Übertagungswege) und die Erstellung der eigentlichen Formate (EDIFACT, XML) verstanden. Die Regelungen für die technische MaKo sind auf der Seite der edi@energy zu finden. In der technischen MaKo finden auch Compliance-Prüfungen statt. Diese Compliance-Prüfungen umfassen die CONTRL-Prüfung auf Syntax und Verarbeitbarkeit sowie in der Regel die Prüfungen zur Einhaltung der Regeln aus den Anwenderhandbüchern. In den Anwenderhandbüchern sind in Abhängigkeit von den Prozessen Regelungen zu den erwarteten Inhalten und Qualifiern festgelegt.