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Kroatiens B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick

Seit dem 1. Januar 2026 verbindet Kroatien verpflichtendes B2B-E-Invoicing mit Fiskalizacija 2.0. Informationsvermittler, KPD-Codes und parallele Meldungen von Aussteller und Empfänger prägen das Modell.

Kroatien verbindet B2B-E-Rechnungen mit beidseitiger Fiskalisierung

Kroatien hat mit Fiskalizacija 2.0 ein verpflichtendes Modell für den strukturierten B2B-Rechnungsaustausch eingeführt. Seit dem 1. Januar 2026 müssen in Kroatien ansässige und umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen bei inländischen Transaktionen E-Rechnungen ausstellen und empfangen. Für weitere Steuerpflichtige wird der Pflichtumfang ab 2027 erweitert.

Im Mittelpunkt steht der eRačun, dessen strukturierte Daten zwischen Rechnungssteller und Empfänger ausgetauscht werden. Die Übertragung kann über geprüfte Informationsvermittler oder eine eigene konforme Lösung erfolgen. Unternehmen müssen ihre Waren und Leistungen außerdem den Codes der kroatischen Klassifikation der Produkte nach Tätigkeiten KPD 2025 zuordnen.

Der Rechnungsaustausch und die steuerliche Meldung sind eng verbunden, bleiben technisch jedoch getrennte Prozesse: Aussteller und Empfänger erzeugen aus dem jeweiligen eRačun vorgeschriebene Fiskalisierungsdaten und übermitteln diese an die kroatische Steuerverwaltung. Dadurch betrifft das Mandat nicht nur die Rechnungserstellung, sondern auch Eingangsverarbeitung, Datenqualität, Statusüberwachung, Zahlungsinformationen und die Integration in ERP- und Finanzprozesse.

Nach dem Pflichtstart 2026 erweitert Kroatien den Kreis der Aussteller 2027

Kroatiens B2B-E-Invoicing-Mandat wird in zwei wesentlichen Stufen umgesetzt. Seit Anfang 2026 gelten die umfassenden Pflichten für Unternehmen im kroatischen Umsatzsteuerregister. Unternehmen außerhalb des Umsatzsteuersystems müssen bereits E-Rechnungen empfangen können und werden ab 2027 auch in die Ausstellungspflicht einbezogen.

Datum/ZeitraumMeilensteinBetroffene Unternehmen
1. September 2025Das neue kroatische Fiskalisierungsgesetz tritt in Kraft und schafft die rechtliche Grundlage für Fiskalizacija 2.0.Unternehmen und weitere Steuerpflichtige, die sich auf den strukturierten Rechnungsaustausch und die Fiskalisierung vorbereiten müssen
Seit 1. Januar 2026Verpflichtendes Ausstellen, Empfangen und Fiskalisieren von E-Rechnungen bei relevanten inländischen TransaktionenIn Kroatien ansässige beziehungsweise niedergelassene Steuerpflichtige, die im kroatischen Umsatzsteuerregister eingetragen sind
 Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen und Fiskalisierung der empfangenen RechnungenBetroffene inländische Steuerpflichtige außerhalb des Umsatzsteuerregisters, insbesondere Unternehmen mit Körperschaft- oder Einkommensteuerpflicht
Ab 1. Januar 2027Die Pflicht zum Ausstellen und Fiskalisieren von E-Rechnungen wird auf die zweite Gruppe ausgeweitet.Betroffene inländische Steuerpflichtige, die nicht im Umsatzsteuerregister eingetragen sind

Unternehmen müssen bereits strukturierte E-Rechnungen empfangen und deren Eingang fiskalisieren können. Ab dem 1. Januar 2027 benötigen sie zusätzlich einen regelkonformen Prozess für die Ausstellung und Fiskalisierung eigener E-Rechnungen. Die kroatische Steuerverwaltung stellt diesen Unternehmen mit MIKROeRAČUN eine Anwendung zur Verfügung.

Sitz, Steuerstatus und Transaktionsart bestimmen den Pflichtumfang

Das kroatische Mandat erfasst nicht pauschal jede Rechnung mit Bezug zu Kroatien. Entscheidend sind insbesondere der Sitz beziehungsweise die steuerliche Einordnung der Beteiligten, ihre Registrierung im kroatischen Umsatzsteuersystem und die Frage, ob eine inländische Transaktion zwischen den gesetzlich bestimmten Rechnungsausstellern und -empfängern vorliegt.

Informationsvermittler verbinden den Rechnungsaustausch mit der kroatischen Fiskalisierung

Kroatien setzt nicht auf eine zentrale Plattform, über die jede E-Rechnung vollständig geleitet wird. Der strukturierte eRačun wird über verteilte Zugangspunkte zwischen Rechnungssteller und Empfänger ausgetauscht. Unternehmen können dafür einen geprüften Informationsvermittler nutzen oder unter Einhaltung der technischen Anforderungen eine eigene Zugangspunktlösung betreiben.

Die Empfängeradresse wird über eine nationale Verzeichnisstruktur ermittelt. Der Adresar metapodatkovnih servisa (AMS) verbindet die Metadatendienste der Zugangspunkte, während der Metapodatkovni servis (MPS) die Informationen zum Empfänger und zu dessen Zugangspunkt bereitstellt. Die Rechnung wird anschließend über das vorgeschriebene AS4-Profil übertragen.

Parallel zum Rechnungsaustausch übermitteln Aussteller und Empfänger jeweils die vorgeschriebenen Fiskalisierungsdaten an die kroatische Steuerverwaltung. Rechnungstransport und Fiskalisierung bleiben damit technisch getrennt, greifen im Gesamtprozess jedoch unmittelbar ineinander.

Der Aussteller erstellt den strukturierten eRačun

Das ERP- oder Rechnungssystem erzeugt die E-Rechnung nach der kroatischen Spezifikation. Pflichtangaben, Steuerdaten und die Zuordnung der Rechnungspositionen zu KPD-2025-Codes müssen bereits im strukturierten Datensatz enthalten sein.

Der Zugangspunkt ermittelt den Empfangsweg

Der Zugangspunkt des Ausstellers fragt über MPS und AMS ab, unter welcher Adresse und über welchen Zugangspunkt der Empfänger erreichbar ist. Dadurch können unterschiedliche Informationsvermittler miteinander kommunizieren, ohne dass Rechnungssteller und Empfänger denselben Dienstleister nutzen müssen.

Die E-Rechnung wird an den Empfänger übertragen

Der sendende Zugangspunkt übermittelt den eRačun über die standardisierte AS4-Verbindung an den Zugangspunkt des Empfängers. Dieser stellt die Rechnung dem empfangenden Unternehmen beziehungsweise dessen ERP- oder Buchhaltungssystem bereit.

Der Aussteller fiskalisiert die Ausgangsrechnung

Aus den Rechnungsdaten wird eine separate Fiskalisierungsnachricht erzeugt und an die kroatische Steuerverwaltung übermittelt. Diese Aufgabe kann das Unternehmen selbst oder ein entsprechend beauftragter Informationsvermittler übernehmen.

Der Empfänger fiskalisiert den Rechnungseingang

Auch der Empfänger übermittelt die vorgeschriebenen Daten aus der eingegangenen E-Rechnung. Für die Fiskalisierung des Rechnungseingangs gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Arbeitstagen. Die Steuerverwaltung kann anschließend prüfen, ob die Meldungen beider Seiten vorliegen und inhaltlich übereinstimmen.

Kroatien trennt den Rechnungsaustausch vom steuerlichen Datenstrom

Fiskalizacija 2.0 umfasst zwei miteinander verbundene Ebenen. Der eRačun überträgt die vollständige strukturierte Rechnung zwischen den Geschäftspartnern. Parallel erhält die kroatische Steuerverwaltung vorgeschriebene Rechnungs- und Ereignisdaten über die Fiskalisierung und das ergänzende eIzvještavanje.

Unternehmen müssen deshalb nicht nur sicherstellen, dass eine E-Rechnung den Empfänger erreicht. Sie benötigen auch Prozesse, die Meldedaten aus Rechnungsausgang, Rechnungseingang, Ablehnung und Zahlung zuverlässig erzeugen, fristgerecht übermitteln und mit dem ursprünglichen Geschäftsvorgang verbinden.

Der eRačun verbindet Rechnungssteller und Empfänger

Beim E-Invoicing steht die vollständige Rechnung im Mittelpunkt. Sie wird in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, über Zugangspunkte beziehungsweise Informationsvermittler übertragen und dem Empfänger zur automatisierten Verarbeitung bereitgestellt.

Der eRačun enthält neben den üblichen Rechnungs- und Steuerangaben auch kroatienbezogene Daten wie die Zuordnung von Waren und Leistungen zu KPD-2025-Codes. Ein einfaches PDF erfüllt diese Funktion nicht, da die Rechnungsdaten strukturiert vorliegen und zwischen den beteiligten Systemen verarbeitet werden müssen.

Der Rechnungsaustausch bleibt ein eigenständiger Prozess zwischen Lieferant und Kunde. Die kroatische Steuerverwaltung übernimmt dabei nicht die Rolle einer zentralen Plattform, die jede Rechnung an den Empfänger weiterleitet.

Fiskalisierung und eIzvještavanje liefern Steuer- und Ereignisdaten

Aussteller und Empfänger erzeugen aus dem eRačun jeweils eine Fiskalisierungsnachricht und übermitteln den vorgeschriebenen Datensatz an die kroatische Steuerverwaltung. Dadurch kann die Behörde die Ausgangs- und Eingangsmeldung derselben Rechnung zusammenführen und Abweichungen zwischen beiden Seiten erkennen.

Das ergänzende eIzvještavanje erfasst Vorgänge, die nicht vollständig aus dem regulären Rechnungsaustausch hervorgehen. Dazu zählen insbesondere die Ablehnung einer E-Rechnung, Informationen über deren Bezahlung sowie Lieferungen, für die keine E-Rechnung ausgestellt werden konnte, weil keine geeignete Empfängeradresse verfügbar war.

Eine erfolgreich zugestellte E-Rechnung bedeutet daher noch nicht, dass sämtliche kroatischen Pflichten erfüllt sind. Unternehmen müssen Rechnungsstatus, Zahlungsinformationen und Fiskalisierungsrückmeldungen auch nach der Zustellung weiterverarbeiten und nachvollziehbar mit dem jeweiligen eRačun verbinden.

Ablehnung und Zahlung lösen zusätzliche Meldungen aus

Der kroatische Compliance-Prozess endet nicht mit der erfolgreichen Zustellung eines eRačun. Bestimmte Ereignisse im weiteren Rechnungslebenszyklus müssen zusätzlich über eIzvještavanje an die Steuerverwaltung gemeldet und eindeutig mit der ursprünglichen E-Rechnung verknüpft werden.

Ablehnungen müssen nachvollziehbar gemeldet werden

Lehnt der Empfänger einen eRačun ab, muss er die Ablehnung einschließlich des Grundes bis zum 20. Tag des Folgemonats melden. Die Rückmeldung ist damit mehr als ein technischer Verarbeitungsstatus: Sie wird Teil des steuerlich relevanten Rechnungsprozesses.

Auch Zahlungen werden Teil des Meldeprozesses

Der Rechnungsaussteller muss bis zum 20. Tag des Folgemonats melden, welche eRačun bezahlt wurden. Zu den Meldedaten gehören unter anderem die Rechnungsreferenz, der gezahlte Betrag, die Zahlungsart und das Zahlungsdatum.

UBL 2.1 und die kroatische CIUS bilden den technischen Formatkern

Kroatische E-Rechnungen müssen als strukturierte XML-Daten erstellt und verarbeitet werden können. Grundlage sind die europäische Norm EN16931, die Syntax UBL 2.1 und die kroatische Spezifikation zur grundlegenden Verwendung von E-Rechnungen einschließlich nationaler Erweiterungen.

Die kroatischen Vorgaben ergänzen das europäische Datenmodell um landesspezifische Felder und Geschäftsregeln. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Fiskalisierung, KPD-2025-Codes und die Kennzeichnung des jeweiligen Geschäftsprozesses. Die Rechnung muss sowohl die XML-Schema-Prüfung als auch die kroatischen Validierungsregeln bestehen.

Format oder StandardBedeutung für Kroatien
UBL 2.1 XMLTechnische Syntax für den strukturierten eRačun und das maßgebliche Austauschformat innerhalb der kroatischen E-Rechnungsinfrastruktur
EN16931Europäisches semantisches Datenmodell, auf dem die kroatische Spezifikation aufbaut
Kroatische CIUS mit ErweiterungenKonkretisiert die EN 16931 durch nationale Pflichtfelder, Geschäftsregeln und fiskalisierungsbezogene Angaben

Für international tätige Unternehmen reicht es daher nicht aus, bereits ein grundsätzlich EN16931-konformes Format zu erzeugen. Die Rechnungsdaten müssen gezielt auf die kroatische UBL-Spezifikation abgebildet, mit den nationalen Angaben ergänzt und gegen die aktuellen kroatischen Regeln validiert werden.

Zugangspunkte und Informationsvermittler steuern die Übertragung in Kroatien

Der kroatische eRačun wird nicht über einen einzigen staatlichen Rechnungskanal ausgetauscht. Rechnungssteller und Empfänger benötigen jeweils einen Zugangspunkt, der die strukturierte E-Rechnung über die nationale eDelivery-Infrastruktur überträgt. Die Verbindung zwischen den Zugangspunkten erfolgt über das vorgeschriebene AS4-Profil.

Für die Fiskalisierung und das ergänzende eIzvještavanje bestehen zusätzliche Übertragungswege zur kroatischen Steuerverwaltung. Unternehmen müssen deshalb unterscheiden, ob sie eine vollständige E-Rechnung an den Geschäftspartner senden oder steuerlich relevante Daten melden.

ÜbertragungswegEinsatzbereichBedeutung für Unternehmen
Geprüfter DienstleisterAustausch, Empfang und gegebenenfalls Fiskalisierung von E-RechnungenDer Dienstleister übernimmt die Funktion des Zugangspunkts und kann zusätzlich Fiskalisierung, eIzvještavanje und Metadatendienste unterstützen. Das Unternehmen bestätigt den gewählten Vermittler in der FiskAplikacija.
Eigener ZugangspunktDirekte Anbindung an die kroatische eDelivery-InfrastrukturUnternehmen können eine eigene technische Lösung betreiben, wenn sie die vorgeschriebenen technischen Bedingungen erfüllt und die erforderlichen Konformitätstests besteht.
MIKROeRAČUNEmpfang und Fiskalisierung für berechtigte Unternehmen außerhalb des UmsatzsteuerregistersDie Anwendung der Steuerverwaltung unterstützt 2026 insbesondere den Rechnungseingang. Ab 2027 soll sie auch die Ausstellung und ausgangsseitige Fiskalisierung ermöglichen. Sie steht nicht allgemein allen Unternehmen zur Verfügung.
Webservice zur SteuerverwaltungDirekte Fiskalisierung und eIzvještavanjeSteuerpflichtige oder beauftragte technische Anbieter können Fiskalisierungs- und Meldedaten über die vorgesehenen Schnittstellen an die Steuerverwaltung senden.
FiskAplikacijaManuelle bzw. ergänzende Durchführung des eIzvještavanjeDie Anwendung innerhalb von ePorezna kann insbesondere für Meldungen zu Zahlungen, Ablehnungen oder nicht ausgestellten E-Rechnungen genutzt werden. Sie ersetzt für reguläre B2B-Prozesse nicht den strukturierten Rechnungsaustausch über einen Zugangspunkt.

Zwischen den Zugangspunkten werden AMS und MPS genutzt, um die Adresse und den zuständigen Empfangspunkt des Geschäftspartners zu ermitteln. Rechnungssteller und Empfänger müssen dadurch nicht denselben Informationsvermittler verwenden.

AMS und MPS steuern die Adressierung im kroatischen E-Rechnungsnetzwerk

Damit ein eRačun den richtigen Empfänger erreicht, muss der sendende Zugangspunkt ermitteln, welcher Dienst für die Zustellung zuständig ist. Kroatien nutzt dafür ein zweistufiges Verzeichnismodell aus AMS und MPS. Beide Komponenten übertragen selbst keine Rechnungen, sondern stellen die erforderlichen Routing- und Teilnehmerinformationen bereit.

AMS weist den Weg zum zuständigen Metadatendienst

Der Adresar metapodatkovnih servisa (AMS) ist das zentrale Verzeichnis der kroatischen Steuerverwaltung. Es zeigt dem sendenden Zugangspunkt, in welchem MPS die technischen Empfangsinformationen eines Rechnungsempfängers hinterlegt sind.

Das AMS enthält damit nicht sämtliche Zustelldetails selbst. Seine Aufgabe besteht darin, die Suche an den richtigen Metadatendienst weiterzuleiten und so die Adressierung über unterschiedliche Informationsvermittler hinweg zu ermöglichen.

MPS liefert die technischen Daten für die Zustellung

Der Metapodatkovni servis (MPS) wird vom jeweiligen Zugangspunkt beziehungsweise Informationsvermittler geführt. Er enthält die Informationen, die für die technische Zustellung an den registrierten Empfänger benötigt werden, etwa Teilnehmerkennung, zuständigen Zugangspunkt und erreichbaren Endpunkt.

Nach der Abfrage dieser Metadaten kann der sendende Zugangspunkt den eRačun über die kroatische eDelivery-Infrastruktur an den richtigen empfangenden Zugangspunkt übertragen. Ändert ein Unternehmen seinen Informationsvermittler oder seine Empfangsadresse, müssen die zugehörigen Metadaten entsprechend aktualisiert werden.

Grenzüberschreitende Transaktionen fallen nicht unter den nationalen eRačun-Pflichtprozess

Die kroatische E-Rechnungspflicht gilt für inländische Transaktionen zwischen Rechnungsausstellern und Rechnungsempfängern mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Kroatien. Die Transaktion muss außerdem der kroatischen Umsatzsteuer unterliegen. Rechnungen an oder von ausländischen Geschäftspartnern fallen daher grundsätzlich nicht unter denselben verpflichtenden Austausch- und Fiskalisierungsprozess.

Kroatien sanktioniert Verstöße gegen eRačun und Fiskalisierung mit hohen Bußgeldern

Das kroatische Fiskalisierungsgesetz sieht unterschiedliche Bußgeldrahmen für fehlende E-Rechnungen, nicht durchgeführte oder verspätete Fiskalisierungen und Verstöße gegen ergänzende Meldepflichten vor. Die mögliche Sanktion richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes sowie danach, ob eine juristische Person, eine verantwortliche Person oder eine selbständig tätige Person betroffen ist.

VerstoßMögliche Sanktion
Verpflichtete eRačun werden nicht ausgestellt oder empfangen beziehungsweise ausgestellte oder empfangene eRačun werden nicht fiskalisiert
  • Juristische Person: 3.980 bis 66.360 €
  • Verantwortliche Person innerhalb der Gesellschaft: 660 bis 6.630 €
  • Selbständig tätige Person: 3.980 bis 39.810 €
eRačun werden nicht vorschriftsgemäß oder nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen fiskalisiert
  • Juristische Person: 2.650 bis 66.360 €
  • Verantwortliche Person: 390 bis 6.630 €
  • Selbständig tätige Person: 1.320 bis 39.810 €
Wiederholter Verstoß gegen die Vorgaben zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Fiskalisierung
  • Juristische Person: 3.500 bis 80.000 €
  • Verantwortliche Person: 500 bis 8.000 €
  • Selbständig tätige Person: 2.000 bis 45.000 €
Verstöße gegen Aufbewahrung, KPD-Zuordnung, AMS-Registrierung oder eIzvještavanje, etwa fehlende Meldungen zu Ablehnung oder Zahlung
  • Juristische Person: 1.320 bis 26.540 €
  • Verantwortliche Person: 260 bis 2.650 €
Wiederholter Verstoß gegen diese ergänzenden Pflichten
  • Juristische Person: 2.500 bis 35.000 €
  • Verantwortliche Person: 500 bis 4.000 €

Als verantwortliche Person gilt nicht automatisch die Geschäftsführung. Entscheidend ist, wer innerhalb der Gesellschaft nach Aufgabenverteilung und kroatischem Recht für die verletzte Pflicht verantwortlich ist.

Fiskalizacija 2.0 schafft eine nationale Grundlage für Kroatiens ViDA-Umsetzung

Kroatien digitalisiert inländische B2B-Rechnungsprozesse bereits vor dem Start der europäischen ViDA-Meldepflichten. Fiskalizacija 2.0 führt strukturierte E-Rechnungen, die Fiskalisierung durch Rechnungsaussteller und Empfänger sowie ergänzende Meldungen zu Zahlung und Ablehnung zusammen. Damit entstehen Daten und Prozesse, die auch für die weitere europäische Umsatzsteuerdigitalisierung relevant sind.

Ab dem 1. Juli 2030 verlangt ViDA verpflichtende E-Rechnungen und digitale Meldungen für relevante grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU. Kroatien muss diese europäischen Vorgaben in sein nationales Umsatzsteuersystem überführen und mit der bestehenden Fiskalisierungsinfrastruktur abstimmen. Das betrifft insbesondere Rechnungen zwischen kroatischen Unternehmen und Geschäftspartnern in anderen EU-Mitgliedstaaten, die bislang nicht unter den nationalen eRačun-Pflichtprozess fallen.

Die heutige kroatische Infrastruktur erfüllt die künftigen ViDA-Anforderungen jedoch nicht automatisch. Nationale Komponenten wie AMS, MPS, KPD-Codes und die beidseitige Fiskalisierung sind spezifisch für Kroatien. Für innergemeinschaftliche Transaktionen gelten künftig gemeinsame europäische Anforderungen an strukturierte Rechnungsdaten und digitale Meldungen. Bis zum 1. Januar 2035 muss Kroatien zudem sein nationales transaktionsbezogenes Meldesystem mit den europäischen Standards in Einklang bringen.

Integrierte Prozesse verbinden kroatische Compliance mit der Finanzbuchhaltung

Für Unternehmen reicht es nicht aus, einen eRačun an einen kroatischen Informationsvermittler zu übergeben. Rechnungsdaten müssen aus den beteiligten ERP-Systemen vollständig bereitgestellt, in das kroatische Format überführt, mit KPD-Codes ergänzt und mit Fiskalisierungs- und Statusmeldungen verbunden werden. Eingehende Rechnungen müssen anschließend zuverlässig in Prüfung, Freigabe und Buchung einfließen.

Der SEEBURGER E-Invoicing Hub schafft dafür eine zentrale Integrations- und Verarbeitungsebene. Die Anbindung an die kroatische Infrastruktur kann über einen geeigneten Informationsvermittler erfolgen, während die internen Systeme und Finanzprozesse unabhängig vom gewählten lokalen Dienstleister eingebunden bleiben.

ERP-Daten in den kroatischen eRačun überführen

Rechnungs-, Stamm- und Steuerdaten aus SAP und anderen Quellsystemen werden dem erforderlichen UBL-Format und der kroatischen CIUS zugeordnet.

KPD-Codes und Pflichtangaben kontrollieren

Validierungen helfen, fehlende oder inkonsistente Daten vor der Übermittlung zu erkennen. Dadurch sinkt das Risiko technischer Ablehnungen und fehlerhafter Fiskalisierungsmeldungen.

Informationsvermittler flexibel anbinden

Der kroatische Übertragungsweg wird in die bestehende Integrationslandschaft eingebettet, ohne die Geschäftsprozesse fest an die Oberfläche oder das Datenmodell eines einzelnen Vermittlers zu binden.

Rechnungsaustausch und Fiskalisierung koordinieren

eRačun, Übertragungsstatus, Fiskalisierungsrückmeldungen sowie Zahlungs- und Ablehnungsinformationen bleiben mit dem ursprünglichen Geschäftsvorgang verbunden.

Eingangsrechnungen automatisiert weiterverarbeiten

Strukturierte Rechnungsdaten können in Bestellabgleich, Kontierung, Freigabe, Klärung und Buchung einfließen. Abweichungen werden gezielt an die zuständigen Stellen weitergeleitet, während Standardfälle automatisiert verarbeitet werden.

Mehrere Gesellschaften und Länder zentral steuern

Gemeinsame Überwachung, wiederverwendbare Zuordnungen und einheitliche Schnittstellen reduzieren den Aufwand in internationalen Systemlandschaften. Weitere nationale Plattformen, Formate und Netzwerke lassen sich auf derselben Grundlage integrieren.

Häufig gestellte Fragen rund um KroatiensB2B-E-Invoicing-Mandat

Stand: September 2026. Grundlage sind das kroatische Fiskalisierungsgesetz (Zakon o fiskalizaciji), die Verordnung über E-Rechnungen (Pravilnik o eRačunu) sowie die veröffentlichten Informationen und technischen Spezifikationen des kroatischen Finanzministeriums und der Steuerverwaltung Porezna uprava.