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Serbiens B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick

Seit 2023 ist B2B-E-Invoicing in Serbien verpflichtend. Rechnungen werden über das staatliche SEF-System ausgestellt, empfangen und verarbeitet.

Serbien verbindet verpflichtendes B2B-E-Invoicing mit zentraler Verarbeitung über SEF

Serbiens B2B-E-Invoicing-Mandat ist seit dem 1. Januar 2023 vollständig operativ. Betroffene Unternehmen müssen elektronische Rechnungen über das staatliche System elektronskih faktura (SEF) ausstellen, empfangen und speichern. Damit setzt Serbien auf ein zentrales Plattformmodell, in dem der Rechnungsaustausch nicht ausschließlich zwischen Lieferant und Kunde stattfindet, sondern über eine staatlich bereitgestellte Infrastruktur läuft.

Prägend für das serbische Modell ist die enge Verbindung von E-Invoicing und steuerlicher Datenerfassung. SEF dient nicht nur dem Austausch elektronischer Rechnungen, sondern unterstützt auch die elektronische Erfassung bestimmter VAT-Berechnungen und abzugsfähiger Vorsteuerdaten. Dadurch müssen Unternehmen Rechnungs-, Steuer- und ERP-Daten konsistent über mehrere regulatorische Prozesse hinweg bereitstellen.

Für Unternehmen stehen deshalb nicht nur Format und Versand im Mittelpunkt. Entscheidend sind vor allem die Integration mit SEF, korrekte Steuer- und Geschäftspartnerdaten, die Verarbeitung von Plattformrückmeldungen sowie die Abstimmung zwischen Rechnungsaustausch und elektronischer VAT-Erfassung. Das serbische Modell entwickelt sich zudem kontinuierlich weiter, wie die laufenden gesetzlichen Änderungen und SEF-Updates zeigen.

Serbiens E-Invoicing-Rollout ist seit 2023 vollständig im B2B-Bereich angekommen

Serbien hat die Nutzung des staatlichen System elektronskih faktura (SEF) stufenweise eingeführt. Zunächst wurden öffentliche Stellen und B2G-Transaktionen einbezogen, anschließend folgte die Empfangspflicht im privaten Sektor. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung auch für Transaktionen zwischen privaten Unternehmen.

Datum/ZeitraumMeilensteinBedeutung für Unternehmen
2021Gesetz über elektronische Rechnungsstellung schuf den RechtsrahmenSerbien legte die Grundlage für die stufenweise Einführung von SEF und verpflichtendem E-Invoicing.
1. Mai 2022Start der ersten PflichtstufeÖffentliche Stellen müssen seiher E-Rechnungen empfangen und speichern. Private Unternehmen müssen E-Rechnungen an öffentliche Stellen ausstellen.
1. Juli 2022Empfangspflicht für den privaten SektorPrivate Unternehmen müssen seither E-Rechnungen empfangen und speichern können.
1. Januar 2023B2B-E-Invoicing wurde verpflichtendDie Pflicht zur Ausstellung und Speicherung elektronischer Rechnungen gilt nun auch für Transaktionen zwischen privaten Unternehmen. Gleichzeitig greift die elektronische Erfassung bestimmter VAT-Berechnungen.
2026Weitere gesetzliche und technische Weiterentwicklung von SEFSEF wird laufend erweitert. 2026 wurden unter anderem neue Gesetzesänderungen sowie mehrere SEF-Versionen bis 4.1.1 veröffentlicht.

Der eigentliche B2B-Rollout ist damit abgeschlossen. Für Unternehmen liegt der Schwerpunkt heute auf dem stabilen Betrieb der SEF-Anbindung, der Verarbeitung von Plattformrückmeldungen sowie der Anpassung an laufende gesetzliche und technische Änderungen.

Die Entwicklung ist dennoch nicht abgeschlossen. Mit der Gesetzesänderung 80/2026 und den SEF-Updates 4.0.0, 4.1.0 und 4.1.1 wurde das System 2026 weiterentwickelt. Diese Änderungen betreffen die laufende funktionale und regulatorische Weiterentwicklung des bestehenden Systems.

Der Pflichtumfang umfasst private Unternehmen, öffentliche Stellen und definierte Ausnahmen

Serbiens E-Invoicing-Mandat erfasst sowohl Transaktionen zwischen privaten Unternehmen als auch Rechnungsprozesse mit öffentlichen Stellen. Entscheidend ist, ob die beteiligten Parteien als öffentliche oder private Sektorentity beziehungsweise als freiwillige SEF-Nutzer unter das Gesetz fallen.

Private Unternehmen müssen B2B-Rechnungen über SEF abwickeln

Seit dem 1. Januar 2023 müssen private Unternehmen, die unter das serbische E-Invoicing-Gesetz fallen, elektronische Rechnungen bei Transaktionen mit anderen privaten Unternehmen über SEF ausstellen und speichern. Bereits seit Juli 2022 mussten sie elektronische Rechnungen empfangen und aufbewahren können.

Transaktionen mit öffentlichen Stellen fallen ebenfalls unter SEF

Private Unternehmen müssen elektronische Rechnungen an öffentliche Stellen bereits seit dem 1. Mai 2022 über SEF ausstellen. Öffentliche Stellen wiederum müssen elektronische Rechnungen empfangen, speichern und untereinander ebenfalls elektronisch fakturieren.

Nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit fällt automatisch unter die Pflicht

Das serbische Recht kennt mehrere Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem unentgeltliche Lieferungen und Leistungen, bestimmte Zahlungen mit Charakter öffentlicher Einnahmen sowie bestimmte Kosten- und Vergütungsansprüche in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Auch natürliche Personen, die nicht der Steuer auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit unterliegen, fallen nicht unter das Gesetz.

Freiwillige SEF-Nutzung erweitert den Anwendungsbereich

Bestimmte Unternehmen oder Personen, die nicht automatisch als öffentliche oder private Sektorentity unter das Gesetz fallen, können SEF freiwillig nutzen. Sobald sie sich registrieren, gelten die entsprechenden Rechte und Pflichten des Systems. Für bestimmte Zahlungen an öffentliche Stellen kann eine vorherige Registrierung als freiwilliger Nutzer erforderlich werden.

Für Unternehmen ist die Einordnung der eigenen Rolle entscheidend

In internationalen oder komplexen Unternehmensstrukturen sollte deshalb geprüft werden, ob die jeweilige serbische Gesellschaft als private Sektorentity, öffentliche Sektorentity oder freiwilliger SEF-Nutzer gilt und welche konkrete Transaktion betroffen ist. Der Pflichtumfang ergibt sich nicht allein aus einer VAT-Registrierung oder einer Geschäftsbeziehung mit einem serbischen Unternehmen, sondern aus der rechtlichen Einordnung der beteiligten Parteien und des Geschäftsvorgangs.

SEF steuert den zentralen Rechnungsaustausch und die Statusverarbeitung

Serbiens B2B-E-Invoicing folgt einem zentralen Plattformmodell. Der Rechnungssteller übermittelt die strukturierte E-Rechnung an das staatliche System elektronskih faktura (SEF). Dort wird sie verarbeitet und dem Empfänger bereitgestellt. Auch nach der Übermittlung bleibt SEF Teil des Prozesses, weil Annahme, Ablehnung und weitere Verarbeitungsstatus über das System zurückgemeldet werden.

Der Rechnungssteller erstellt die strukturierte E-Rechnung

Das ERP-, Billing- oder Finanzsystem erzeugt die Rechnungsdaten im vorgesehenen strukturierten Format. Für die weitere Verarbeitung müssen insbesondere Rechnungs-, Steuer- und Geschäftspartnerdaten vollständig und konsistent vorliegen.

Die Rechnung wird an SEF übermittelt

Der Aussteller überträgt die E-Rechnung an SEF. Für automatisierte Prozesse kann die Anbindung über die SEF-API erfolgen. Dadurch lassen sich Rechnungen direkt aus den internen Systemen an die staatliche Plattform übergeben.

SEF verarbeitet und stellt die Rechnung bereit

SEF übernimmt die E-Rechnung in das zentrale System und stellt sie dem vorgesehenen Empfänger zur Verfügung. Plattformkennungen und Verarbeitungsinformationen müssen dabei eindeutig mit der ursprünglichen Rechnung im ERP verknüpft bleiben.

Der Empfänger übernimmt und verarbeitet die Rechnung

Der Rechnungsempfänger ruft die E-Rechnung über SEF ab beziehungsweise übernimmt sie in die angebundenen Finanz- und Buchhaltungsprozesse. Dort kann sie geprüft, kontiert, freigegeben und weiterverarbeitet werden.

Annahme, Ablehnung und Status fließen zurück

Der weitere Rechnungsverlauf bleibt in SEF sichtbar. Der Empfänger kann die Rechnung je nach Prozess annehmen oder ablehnen, während entsprechende Statusinformationen an den Aussteller zurückgegeben werden.

E-Invoicing und elektronische VAT-Aufzeichnungen laufen in SEF zusammen, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben

Serbien nutzt SEF nicht nur für den Austausch elektronischer Rechnungen. Das System bildet zusätzlich elektronische VAT-Aufzeichnungen ab, darunter die Erfassung berechneter Umsatzsteuer und abzugsfähiger Vorsteuer. Beide Prozesse greifen auf steuerlich relevante Transaktionsdaten zu, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke: E-Invoicing organisiert den Rechnungsaustausch zwischen den beteiligten Parteien, während die VAT-Aufzeichnungen steuerliche Informationen innerhalb von SEF dokumentieren.

Die vollständige Rechnung wird über SEF ausgetauscht

Beim E-Invoicing steht die Rechnung als Geschäftsdokument zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger im Mittelpunkt. Seit dem 1. Januar 2023 müssen betroffene private Unternehmen elektronische Rechnungen über SEF ausstellen und speichern; die Empfangspflicht für den privaten Sektor gilt bereits seit Juli 2022.

SEF übernimmt dabei die zentrale Verarbeitung und Bereitstellung der Rechnung. Der Empfänger kann das Dokument übernehmen, prüfen und im weiteren Prozess annehmen oder ablehnen. Für Unternehmen betrifft E-Invoicing damit vor allem Rechnungsdaten, SEF-Anbindung, Dokumentenstatus sowie die Integration in ERP-, Debitoren- und Kreditorenprozesse.

VAT-Daten werden zusätzlich elektronisch in SEF erfasst

Neben dem Rechnungsaustausch sieht das serbische System eine separate elektronische Erfassung von VAT-Berechnungen vor. Die offizielle SEF-Dokumentation unterscheidet dabei unter anderem zwischen der elektronischen Erfassung berechneter Umsatzsteuer und der elektronischen Erfassung abzugsfähiger Vorsteuer. Diese Funktionen werden innerhalb von SEF geführt und wurden in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut.

Die VAT-Erfassung ist deshalb nicht mit dem Versand der Rechnung gleichzusetzen. Je nach Geschäftsvorgang müssen steuerlich relevante Informationen zusätzlich als Einzel- oder Sammelaufzeichnung in SEF erfasst werden. Die technische Dokumentation sieht hierfür eigene Datensätze und Schnittstellen vor, die unter anderem Steuerperiode, Bemessungsgrundlage, VAT-Beträge, Dokumentart und Referenzen enthalten können.

UBL 2.1 bildet den technischen Formatkern für SEF

Serbien setzt für elektronische Rechnungen über SEF auf strukturierte XML-Dokumente auf Basis von UBL 2.1. Anders als Länder mit mehreren gleichwertigen Rechnungsformaten steht damit nicht die Auswahl zwischen unterschiedlichen Syntaxen im Mittelpunkt, sondern die korrekte Umsetzung der serbischen SEF-Regeln innerhalb der UBL-Struktur.

Entscheidend ist deshalb, dass Rechnungsdaten aus ERP-, Billing- oder EDI-Systemen vollständig in das von SEF erwartete XML überführt werden. Dokumenttyp, Steuerinformationen, Referenzen und Pflichtfelder müssen den serbischen Vorgaben entsprechen, damit die Rechnung verarbeitet werden kann.

FormatWas es bedeutetRelevanz für Serbien
UBL 2.1XML-basierter Standard für strukturierte GeschäftsdokumenteTechnische Grundlage für elektronische Rechnungen und weitere Dokumenttypen im SEF
Serbische SEF-SpezifikationNationale Umsetzung mit zusätzlichen Geschäfts- und SteuerregelnBestimmt, wie UBL 2.1 in Serbien konkret befüllt und validiert werden muss
SEF XML-DokumenttypenStrukturierte Varianten für unterschiedliche GeschäftsvorgängeDecken unter anderem reguläre Rechnungen, Vorausrechnungen, finale Rechnungen sowie Erhöhungs- und Minderungsdokumente ab

SEF bietet einen manuellen und einen automatisierten Übertragungsweg

Serbien bündelt den verpflichtenden Rechnungsaustausch zentral in SEF. Unternehmen können entweder direkt über die Weboberfläche arbeiten oder ihre ERP-, Billing- und Finanzsysteme über die öffentliche SEF-API anbinden. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vor allem von Rechnungsvolumen, Automatisierungsgrad und vorhandener Systemlandschaft ab.

SEF-Weboberfläche für manuelle Prozesse

Über die Webanwendung können berechtigte Nutzer elektronische Rechnungen direkt in SEF erstellen, versenden, empfangen sowie annehmen oder ablehnen. Auch bestimmte weitere SEF-Funktionen und VAT-Aufzeichnungen lassen sich dort bearbeiten.

Die SEF-Weboberfläche eignet sich besonders für geringere Volumen, einzelne Geschäftsvorgänge oder als ergänzender Zugang.

SEF-API für integrierte Finanzprozesse

Für automatisierte Prozesse stellt SEF eine öffentliche API bereit. Darüber können Rechnungen direkt aus ERP-, Billing- oder Finanzsystemen an SEF übermittelt und eingehende Rechnungen sowie Statusinformationen in interne Systeme zurückgeführt werden.

Die SEF-API eignet sich besonders für höhere Volumen, integrierte Abläufe und eine automatisierte Statusverarbeitung.

Grenzüberschreitende Transaktionen hängen vom SEF-Status der beteiligten Unternehmen ab

Serbiens B2B-E-Invoicing-Mandat erfasst nicht automatisch jede Rechnung mit Auslandsbezug. Entscheidend ist, ob der ausländische Geschäftspartner in Serbien steuerlich registriert und für SEF relevant ist oder ob die Transaktion außerhalb des verpflichtenden SEF-Austauschs bleibt. Für internationale Unternehmen müssen deshalb VAT-Registrierung, steuerliche Vertretung und SEF-Zugang getrennt geprüft werden.

Ausländische Unternehmen können SEF nutzen, wenn sie in Serbien steuerlich eingebunden sind

Die offizielle SEF-Dokumentation sieht ausdrücklich den Zugang für ausländische Unternehmen vor. Dafür benötigen die zuständigen Vertreter eine serbische elektronische Identität beziehungsweise den entsprechenden SEF-Zugang. Auch steuerliche Bevollmächtigte ausländischer juristischer Personen können im System arbeiten.

Nicht jeder ausländische Geschäftspartner ist automatisch SEF-Empfänger

SEF-Rechnungen können nicht an Empfänger gesendet werden, die nicht im System registriert sind. Das bedeutet praktisch: Bei Geschäftspartnern außerhalb des serbischen SEF-Anwendungsbereichs muss der Rechnungsaustausch über den jeweils vereinbarten externen Kanal erfolgen.

Cross-Border kann zusätzliche VAT-Aufzeichnungen auslösen

Besonders relevant ist die steuerliche Seite. Die SEF-API kennt ausdrücklich eigene VAT-Aufzeichnungen für „turnover of foreigner“, also Geschäftsvorgänge mit ausländischen Personen. Solche Fälle können daher zwar außerhalb des klassischen SEF-Rechnungsaustauschs liegen, trotzdem aber zusätzliche elektronische VAT-Erfassungen in SEF auslösen.

SEF bildet auch den weiteren Rechnungsstatus ab

Der serbische Rechnungsprozess endet nicht mit der technischen Übermittlung an SEF. Der Empfänger kann eine eingegangene Rechnung im System annehmen oder ablehnen, während SEF zusätzlich technische und verarbeitungsbezogene Status zurückgibt. Dadurch wird der weitere Verlauf einer Rechnung innerhalb derselben Plattform sichtbar.

Annahme und Ablehnung sind Teil des Rechnungsprozesses

Der Empfänger kann eine Rechnung über SEF beziehungsweise die API akzeptieren oder ablehnen. Ablehnungen können mit einem Kommentar beziehungsweise einer Begründung versehen werden und verändern den Status der betreffenden Rechnung entsprechend.

Technische Status unterstützen die Fehlerbearbeitung

Zusätzlich bildet SEF technische Zustände wie fehlerhafte Übermittlungen oder automatische Ablehnungen ab. Unternehmen sollten diese Rückmeldungen automatisiert mit der ursprünglichen Rechnung im ERP verknüpfen, damit Fehler, Ablehnungen und erneute Verarbeitung nachvollziehbar bleiben.

Serbien sanktioniert Verstöße gegen E-Invoicing und elektronische VAT-Aufzeichnungen

Das serbische Gesetz über elektronische Rechnungsstellung sieht Bußgelder für Verstöße gegen zentrale SEF-Pflichten vor. Sanktioniert werden unter anderem die unterlassene Ausstellung verpflichtender E-Rechnungen, fehlerhafte oder fehlende elektronische VAT-Aufzeichnungen sowie eine nicht gesetzeskonforme Nutzung von SEF. Die Höhe richtet sich zusätzlich danach, ob eine juristische Person, ein Unternehmer oder eine verantwortliche Person betroffen ist.

Sanktionierte Verstöße sind:

  • Verpflichtende E-Rechnung wird nicht ordnungsgemäß ausgestellt
  • Vorgeschriebene elektronische VAT-Aufzeichnung wird nicht oder nicht gesetzeskonform durchgeführt
  • SEF wird entgegen den gesetzlichen Vorgaben genutzt oder vorgeschriebene Statusangaben werden nicht ordnungsgemäß geführt
  • In SEF verfügbare Daten werden für nicht gesetzlich vorgesehene Zwecke verwendet

Juristische Person

Ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das als juristische Person registriert ist. Dazu gehören insbesondere Gesellschaften wie eine serbische d.o.o. oder a.d. Für die Sanktionen nach dem E-Invoicing-Gesetz ist vor allem die juristische Person als privater Sektor relevant. Das Gesetz definiert einen privaten Sektor grundsätzlich als VAT-pflichtige Einheit, soweit sie nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet ist.

Je Verstoß kann die juristische Person des privaten Sektors bzw. öffentliches Unternehmen mit 200.000 bis 2.000.000 RSD sanktioniert werden.

Unternehmer

Eine natürliche Person, die eine selbständige Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften ausübt und entsprechend registriert ist. Im serbischen Recht ist der preduzetnik damit keine juristische Person, sondern eine registrierte natürliche Person mit eigener unternehmerischer Tätigkeit.

Je Verstoß kann der Unternehmer mit 50.000 bis 500.000 RSD sanktioniert werden.

Verantwortliche Person

Eine natürliche Person innerhalb der juristischen Person, der nach Funktion, interner Aufgabenverteilung oder gesetzlicher Vertretung die Verantwortung für den betreffenden Pflichtbereich zukommt. Das kann je nach Unternehmensstruktur beispielsweise ein Director oder eine andere zuständige Führungskraft sein. Entscheidend ist nicht automatisch die Eigentümerstellung, sondern die konkrete Verantwortung für den verletzten Prozess. Die serbische Registerpraxis nennt etwa Director und andere gesetzliche Vertreter als mögliche vertretungsberechtigte Funktionen.

Je Verstoß kann die verantwortliche Person mit 50.000 bis 150.000 RSD sanktioniert werden.

Serbiens SEF-Modell steht außerhalb von ViDA, entwickelt sich aber im EU-Kontext weiter

Serbiens B2B-E-Invoicing- und VAT-Reporting-System basiert auf nationalem Recht und ist nicht Teil des EU-ViDA-Rahmens. Als EU-Beitrittskandidat richtet Serbien seine Steuer- und Digitalisierungsregeln jedoch schrittweise stärker an europäischen Vorgaben aus.

ViDA führt ab dem 1. Juli 2030 für EU-Mitgliedstaaten ein harmonisiertes digitales Reporting für relevante grenzüberschreitende B2B-Transaktionen ein. Diese Pflicht gilt nicht automatisch für Serbien. Für serbische Unternehmen mit EU-Geschäftspartnern kann sie dennoch indirekt relevant werden, weil ihre Kunden oder verbundenen Gesellschaften innerhalb der EU künftig zusätzliche strukturierte Rechnungs- und Meldedaten benötigen.

Gleichzeitig zeigt die Weiterentwicklung von SEF, dass Serbien bereits heute auf strukturierte Rechnungsdaten, zentrale Verarbeitung und elektronische VAT-Aufzeichnungen setzt. Sollte Serbien der EU beitreten, müssten nationale VAT-Regeln und digitale Meldeprozesse mit dem dann geltenden EU-Rechtsrahmen abgestimmt werden. Wie diese Anpassung konkret aussehen wird, steht heute noch nicht fest.

SEEBURGER verbindet SEF-Compliance mit bestehenden Finanz- und ERP-Prozessen

Serbiens zentrales SEF-Modell betrifft nicht nur den Versand elektronischer Rechnungen. Unternehmen müssen strukturierte Rechnungsdaten korrekt aufbereiten, an SEF übertragen, Rückmeldungen verarbeiten und die zugehörigen VAT-Aufzeichnungen mit den internen Finanzprozessen abstimmen. SEEBURGER unterstützt dabei, diese regulatorischen Anforderungen in bestehende ERP- und Rechnungsprozesse zu integrieren, statt eine isolierte Länderanbindung aufzubauen.

SEF-Anbindung zentral in die Systemlandschaft integrieren

Der SEEBURGER E-Invoicing Hub verbindet ERP-, Billing- und Finanzsysteme mit regulatorischen E-Invoicing-Plattformen und unterstützt die Validierung, Normalisierung und Weiterleitung strukturierter Rechnungsdaten. Für Serbien bedeutet das vor allem, UBL-2.1-Daten für SEF bereitzustellen, Rückmeldungen der Plattform zu verarbeiten und Rechnungsstatus wieder an die zuständigen internen Systeme zurückzuführen.

E-Invoicing und VAT-Aufzeichnungen auf konsistenten Daten aufbauen

Weil Serbien Rechnungsaustausch und elektronische VAT-Aufzeichnungen innerhalb von SEF verbindet, müssen Rechnungs-, Steuer- und Geschäftspartnerdaten über beide Prozesse hinweg konsistent bleiben. Eine zentrale Integrationsschicht kann Daten aus unterschiedlichen Quellsystemen vereinheitlichen, validieren und für die jeweiligen SEF-Prozesse bereitstellen.

Status, Ablehnungen und Fehler kontrolliert zurückführen

SEF liefert nicht nur Rechnungen aus, sondern bildet auch Verarbeitungsstatus sowie Annahme und Ablehnung ab. Diese Rückmeldungen müssen mit der ursprünglichen Rechnung verbunden bleiben und an die zuständigen ERP- oder Finanzprozesse zurückgeführt werden.

SEEBURGER unterstützt eine zentrale Status- und Fehlerverarbeitung, sodass Übermittlungs-, Validierungs- und Prozessinformationen nachvollziehbar bleiben und Klärungsfälle gezielt bearbeitet werden können.

Eingangsrechnungen über SEF hinaus automatisieren

Nach dem regelkonformen Empfang beginnt der eigentliche Kreditorenprozess. Strukturierte Rechnungsdaten können für Prüfung, Abgleich, Kontierung, Freigabe und die Klärung von Abweichungen weiterverwendet werden.

SEEBURGER verbindet die Compliance-Ebene deshalb mit nachgelagerten Workflows in der Kreditorenbuchhaltung. Rechnungen, Aufgaben, Zuständigkeiten, Kommentare und Bearbeitungsstände bleiben miteinander verknüpft, während Standardfälle automatisiert weiterlaufen und Abweichungen gezielt an die zuständigen Teams geleitet werden.

Häufig gestellte Fragen rund um Serbiens B2B-E-Invoicing-Mandat

Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen des serbischen Finanzministeriums und des offiziellen SEF-Portals, insbesondere das Gesetz über elektronische Rechnungsstellung, die Verordnung über elektronische Rechnungsstellung sowie die technischen SEF-Dokumentationen und Aktualisierungen.