Sloweniens B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick
Ab 1. Januar 2028 wird der elektronische Rechnungsaustausch zwischen in Slowenien registrierten Unternehmen verpflichtend.
Slowenien verbindet verpflichtendes B2B-E-Invoicing mit separatem VAT-Reporting
Slowenien führt zum 1. Januar 2028 ein verpflichtendes B2B-E-Invoicing für in Slowenien registrierte Unternehmen und selbständig Tätige ein. Für inländische Geschäftstransaktionen werden strukturierte E-Rechnungen damit zum verbindlichen Standard, während Papierrechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich entfallen.
Parallel dazu besteht bereits seit 1. Juli 2025 eine elektronische VAT-Reporting-Pflicht: Steuerpflichtige müssen Aufzeichnungen über berechnete und abzugsfähige VAT elektronisch an FURS übermitteln. E-Invoicing und VAT-Reporting sind damit zwei getrennte Compliance-Prozesse, die künftig auf einer konsistenten Datenbasis zusammenspielen müssen.
Slowenien baut dabei auf einer bereits etablierten digitalen Rechnungslandschaft auf: Im öffentlichen Sektor ist E-Invoicing seit 2015 verpflichtend, und auch bei öffentlichen Beschaffungsprozessen bestehen entsprechende Vorgaben. Für Unternehmen verschiebt sich der Fokus nun auf die Vorbereitung des flächendeckenden B2B-Rollouts 2028 und die spätere Einbindung der ViDA-Anforderungen ab 2030.
Slowenien baut auf bestehendem B2G-E-Invoicing auf und weitet die Pflicht 2028 auf B2B aus
Sloweniens E-Invoicing-Entwicklung erfolgt stufenweise. Der öffentliche Sektor nutzt E-Rechnungen bereits seit Jahren verpflichtend, seit 2025 läuft zusätzlich ein separates elektronisches VAT-Reporting, und ab 1. Januar 2028 wird der strukturierte Rechnungsaustausch auch im inländischen B2B-Bereich verpflichtend.
| Zeitraum | Meilenstein | Bedeutung und betroffene Unternehmen |
| Seit 2015 | B2G-E-Invoicing verpflichtend | Budgetnutzer im öffentlichen Sektor müssen E-Rechnungen verwenden. Slowenien verfügt damit bereits über eine etablierte digitale Rechnungsinfrastruktur. |
| Seit 1. Juli 2025 | Elektronisches VAT-Reporting startet | Alle für VAT registrierten Steuerpflichtigen müssen Aufzeichnungen über berechnete und abzugsfähige VAT elektronisch an FURS übermitteln. Diese Pflicht läuft unabhängig vom künftigen B2B-E-Invoicing-Mandat. |
| 1. Januar 2028 | B2B-E-Invoicing wird verpflichtend | Alle im slowenischen Unternehmensregister eingetragenen Geschäftssubjekte sowie natürliche Personen mit gewerblicher Tätigkeit müssen für in Slowenien erbrachte Leistungen E-Rechnungen austauschen. Papier ist im B2B-Verkehr grundsätzlich nicht mehr zulässig. |
| 1. Juli 2030 | ViDA ergänzt den nationalen Rahmen | Für relevante innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen greifen zusätzlich die EU-weiten Anforderungen an strukturiertes E-Invoicing und digitales Reporting. Slowenien bereitet die nationale Umsetzung bereits parallel zum B2B-Rollout vor. |