B2B-E-Invoicing in der Türkei im Überblick
Die Türkei verbindet e-Fatura und e-Arşiv Fatura in einem weitreichenden elektronischen Rechnungsmodell mit zentraler Einbindung der Steuerverwaltung GİB.
Die Türkei verbindet e-Fatura und e-Arşiv Fatura in einem zentral gesteuerten E-Invoicing-System
Die Türkei verfügt über ein etabliertes elektronisches Rechnungsmodell unter Aufsicht der Steuerverwaltung Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB). Im B2B-Bereich greifen dabei vor allem zwei Anwendungen ineinander: e-Fatura für registrierte Teilnehmer und e-Arşiv Fatura für Rechnungen an Empfänger außerhalb des e-Fatura-Systems.
Für Unternehmen ist deshalb nicht nur entscheidend, ob sie selbst unter die elektronischen Rechnungspflichten fallen. Auch der Status des Geschäftspartners bestimmt, über welchen Prozess eine Rechnung ausgestellt und übermittelt werden muss. e-Fatura basiert technisch auf UBL-TR und kann über das GİB-Portal, eine direkte Integration oder einen von GİB zugelassenen privaten Integrator genutzt werden.
Damit verbindet das türkische Modell regulatorische Vorgaben eng mit der technischen Rechnungsverarbeitung. Unternehmen müssen Empfängerstatus, Dokumenttyp, Format, Übertragungsweg und steuerliche Anforderungen konsistent mit ihren ERP- und Finanzprozessen abstimmen.
Die Türkei hat E-Invoicing schrittweise auf immer mehr Unternehmen ausgeweitet
Die Türkei hat E-Invoicing nicht zu einem einzigen Stichtag eingeführt, sondern den Pflichtumfang über mehrere Jahre erweitert. Entscheidend sind heute vor allem Umsatz, Branche und Geschäftstätigkeit sowie die Frage, ob ein Unternehmen beziehungsweise sein Geschäftspartner im e-Fatura-System registriert ist.
| Zeitraum | Meilenstein | Bedeutung und betroffene Unternehmen |
| 2010–2020 | Einführung und schrittweise Ausweitung von e-Fatura und e-Arşiv Fatura | Aus einer zunächst begrenzten elektronischen Rechnungsanwendung entwickelt sich ein verpflichtendes System für immer mehr Steuerpflichtige und Branchen. Mit dem General Communiqué No. 509 wird der regulatorische Rahmen 2019 gebündelt und ab 2020 deutlich ausgeweitet. |
| 2020–2023 | Umsatzschwellen sinken und zusätzliche Branchen kommen hinzu | Für viele Unternehmen gilt seit dem Geschäftsjahr 2022 grundsätzlich eine Schwelle von 3 Mio. TRY Bruttoumsatz. Für bestimmte Tätigkeiten, darunter bestimmte Online-Verkäufe sowie Immobilien- und Fahrzeuggeschäfte, gelten bereits Schwellen ab 500.000 TRY. Weitere Branchen unterliegen eigenen Kriterien. |
| Seit 2025 | Elektronische Rechnungsprozesse werden weiter verbreitert | e-Fatura und e-Arşiv Fatura bilden inzwischen den regulären elektronischen Rechnungsrahmen für einen großen Kreis von Steuerpflichtigen. Registrierte e-Fatura-Nutzer müssen Rechnungen untereinander als e-Fatura austauschen; an nicht registrierte Empfänger wird grundsätzlich e-Arşiv Fatura ausgestellt. |
| 2026 | Laufende regulatorische und technische Weiterentwicklung | Das System befindet sich im Regelbetrieb. GİB aktualisiert weiterhin die Vorgaben des General Communiqué No. 509 und die technischen Rahmenbedingungen. Für Unternehmen steht deshalb weniger ein neuer allgemeiner Rollout-Stichtag als die laufende Prüfung der eigenen Eintrittskriterien und technischen Compliance im Vordergrund. |
Umsatz, Branche und Registrierungsstatus bestimmen den Pflichtumfang
Die türkischen Vorgaben erfassen nicht automatisch jedes Unternehmen nach denselben Kriterien. Ob e-Fatura verpflichtend genutzt werden muss, hängt insbesondere von Umsatz, Branche und Geschäftstätigkeit ab. Zusätzlich bestimmt der Registrierungsstatus des Geschäftspartners, ob eine Rechnung als e-Fatura oder e-Arşiv Fatura ausgestellt wird.
Der Rechnungsprozess läuft über die von GİB vorgegebenen elektronischen Anwendungen
Die Türkei nutzt ein zentral reguliertes E-Invoicing-Modell, in dem Rechnungen nach den Vorgaben von GİB erstellt, validiert und über den jeweils vorgesehenen elektronischen Prozess übermittelt werden. Welcher konkrete Ablauf greift, hängt davon ab, ob der Empfänger im e-Fatura-System registriert ist oder eine e-Arşiv Fatura erhält. Die technische Grundlage und die regulatorischen Prüfungen bleiben dabei eng an die GİB-Infrastruktur angebunden.
e-Fatura und e-Arşiv Fatura decken unterschiedliche Rechnungsszenarien ab
e-Fatura und e-Arşiv Fatura sind zwei von GİB geregelte elektronische Rechnungsanwendungen. Sie unterscheiden sich vor allem danach, ob der Rechnungsempfänger im e-Fatura-System registriert ist. Für registrierte Teilnehmer wird die Rechnung als e-Fatura ausgetauscht. Ist der Empfänger nicht registriert, greift grundsätzlich e-Arşiv Fatura. Beide Anwendungen sind damit Teil desselben regulatorischen Rechnungsrahmens, erfüllen aber unterschiedliche Rollen im operativen Prozess.
e-Fatura für Rechnungen zwischen registrierten Teilnehmern
e-Fatura kommt zum Einsatz, wenn sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger im e-Fatura-System registriert sind. In diesem Fall muss die Rechnung innerhalb der dafür vorgesehenen elektronischen Infrastruktur ausgetauscht werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Der Registrierungsstatus des Geschäftspartners muss vor der Rechnungserstellung zuverlässig geprüft werden. e-Fatura bildet damit den strukturierten B2B-Rechnungsaustausch innerhalb des registrierten Teilnehmerkreises ab.
e-Arşiv Fatura für Empfänger außerhalb des e-Fatura-Systems
e-Arşiv Fatura wird verwendet, wenn der Empfänger nicht bei e-Fatura registriert ist. Das betrifft sowohl nicht registrierte Steuerpflichtige als auch andere Empfänger. Die Rechnung wird weiterhin elektronisch nach den GİB-Vorgaben erstellt, unterliegt aber einem anderen Zustell- und Reportingprozess.
Für Unternehmen ist e-Arşiv Fatura deshalb die Ergänzung zu e-Fatura. Sie stellt sicher, dass elektronische Rechnungsprozesse auch außerhalb des registrierten e-Fatura-Teilnehmerkreises abgedeckt werden. GİB verlangt dabei unter anderem, dass e-Arşiv Fatura entsprechend den vorgesehenen Regeln erstellt und an GİB berichtet wird.