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B2B-E-Invoicing in der Türkei im Überblick

Die Türkei verbindet e-Fatura und e-Arşiv Fatura in einem weitreichenden elektronischen Rechnungsmodell mit zentraler Einbindung der Steuerverwaltung GİB.

Die Türkei verbindet e-Fatura und e-Arşiv Fatura in einem zentral gesteuerten E-Invoicing-System

Die Türkei verfügt über ein etabliertes elektronisches Rechnungsmodell unter Aufsicht der Steuerverwaltung Gelir İdaresi Başkanlığı (GİB). Im B2B-Bereich greifen dabei vor allem zwei Anwendungen ineinander: e-Fatura für registrierte Teilnehmer und e-Arşiv Fatura für Rechnungen an Empfänger außerhalb des e-Fatura-Systems.

Für Unternehmen ist deshalb nicht nur entscheidend, ob sie selbst unter die elektronischen Rechnungspflichten fallen. Auch der Status des Geschäftspartners bestimmt, über welchen Prozess eine Rechnung ausgestellt und übermittelt werden muss. e-Fatura basiert technisch auf UBL-TR und kann über das GİB-Portal, eine direkte Integration oder einen von GİB zugelassenen privaten Integrator genutzt werden.

Damit verbindet das türkische Modell regulatorische Vorgaben eng mit der technischen Rechnungsverarbeitung. Unternehmen müssen Empfängerstatus, Dokumenttyp, Format, Übertragungsweg und steuerliche Anforderungen konsistent mit ihren ERP- und Finanzprozessen abstimmen.

Die Türkei hat E-Invoicing schrittweise auf immer mehr Unternehmen ausgeweitet

Die Türkei hat E-Invoicing nicht zu einem einzigen Stichtag eingeführt, sondern den Pflichtumfang über mehrere Jahre erweitert. Entscheidend sind heute vor allem Umsatz, Branche und Geschäftstätigkeit sowie die Frage, ob ein Unternehmen beziehungsweise sein Geschäftspartner im e-Fatura-System registriert ist.

ZeitraumMeilensteinBedeutung und betroffene Unternehmen
2010–2020Einführung und schrittweise Ausweitung von e-Fatura und e-Arşiv FaturaAus einer zunächst begrenzten elektronischen Rechnungsanwendung entwickelt sich ein verpflichtendes System für immer mehr Steuerpflichtige und Branchen. Mit dem General Communiqué No. 509 wird der regulatorische Rahmen 2019 gebündelt und ab 2020 deutlich ausgeweitet.
2020–2023Umsatzschwellen sinken und zusätzliche Branchen kommen hinzuFür viele Unternehmen gilt seit dem Geschäftsjahr 2022 grundsätzlich eine Schwelle von 3 Mio. TRY Bruttoumsatz. Für bestimmte Tätigkeiten, darunter bestimmte Online-Verkäufe sowie Immobilien- und Fahrzeuggeschäfte, gelten bereits Schwellen ab 500.000 TRY. Weitere Branchen unterliegen eigenen Kriterien. 
Seit 2025Elektronische Rechnungsprozesse werden weiter verbreiterte-Fatura und e-Arşiv Fatura bilden inzwischen den regulären elektronischen Rechnungsrahmen für einen großen Kreis von Steuerpflichtigen. Registrierte e-Fatura-Nutzer müssen Rechnungen untereinander als e-Fatura austauschen; an nicht registrierte Empfänger wird grundsätzlich e-Arşiv Fatura ausgestellt.
2026Laufende regulatorische und technische WeiterentwicklungDas System befindet sich im Regelbetrieb. GİB aktualisiert weiterhin die Vorgaben des General Communiqué No. 509 und die technischen Rahmenbedingungen. Für Unternehmen steht deshalb weniger ein neuer allgemeiner Rollout-Stichtag als die laufende Prüfung der eigenen Eintrittskriterien und technischen Compliance im Vordergrund.

Umsatz, Branche und Registrierungsstatus bestimmen den Pflichtumfang

Die türkischen Vorgaben erfassen nicht automatisch jedes Unternehmen nach denselben Kriterien. Ob e-Fatura verpflichtend genutzt werden muss, hängt insbesondere von Umsatz, Branche und Geschäftstätigkeit ab. Zusätzlich bestimmt der Registrierungsstatus des Geschäftspartners, ob eine Rechnung als e-Fatura oder e-Arşiv Fatura ausgestellt wird.

Die allgemeine Umsatzschwelle liegt bei 3 Mio. TRY

Unternehmen mit einem Bruttoumsatz von mindestens 3 Mio. TRY unterliegen grundsätzlich der e-Fatura-Pflicht. Maßgeblich ist dabei der Umsatz des vorausgehenden Geschäftsjahres. Wird die Schwelle erreicht, beginnt die Verpflichtung grundsätzlich mit dem siebten Monat des Folgejahres.

Für bestimmte Branchen gelten niedrigere Schwellen

Für ausgewählte Tätigkeiten gelten strengere Eintrittskriterien. Dazu gehören insbesondere bestimmte Unternehmen im E-Commerce sowie im Immobilien- und Fahrzeuggeschäft. Hier kann die e-Fatura-Pflicht bereits ab einem Bruttoumsatz von 500.000 TRY greifen.

Andere Unternehmensgruppen, etwa bestimmte elektronische Plattformen, Vermittlungsdienste oder Beherbergungsbetriebe, können unabhängig von der allgemeinen Umsatzschwelle verpflichtend einbezogen sein.

Zwischen registrierten Unternehmen ist e-Fatura verpflichtend

Sind sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger im e-Fatura-System registriert, muss die Rechnung grundsätzlich als e-Fatura ausgestellt und über den vorgesehenen elektronischen Prozess übertragen werden.

Für Unternehmen bedeutet das, dass der Registrierungsstatus des Geschäftspartners bereits vor der Rechnungserstellung zuverlässig bestimmt werden muss.

Für nicht registrierte Empfänger greift e-Arşiv Fatura

Ist der Empfänger nicht bei e-Fatura registriert, wird die Rechnung grundsätzlich als e-Arşiv Fatura ausgestellt. Damit ergänzt e-Arşiv Fatura das e-Fatura-System und ermöglicht die elektronische Rechnungsstellung auch außerhalb des registrierten Teilnehmerkreises.

Unternehmen, die e-Fatura verpflichtend oder freiwillig nutzen, müssen daher beide Prozesse in ihrer Rechnungslogik berücksichtigen.

GİB kann Unternehmen unabhängig von den regulären Kriterien verpflichten

GİB kann bestimmte Steuerpflichtige aufgrund von Risikoanalysen oder anderen steuerlichen Kriterien auch unabhängig von Umsatz oder Branche zur Nutzung von e-Fatura verpflichten. Unternehmen sollten ihre Einstufung deshalb nicht ausschließlich anhand der allgemeinen Umsatzschwellen prüfen.

Der Rechnungsprozess läuft über die von GİB vorgegebenen elektronischen Anwendungen

Die Türkei nutzt ein zentral reguliertes E-Invoicing-Modell, in dem Rechnungen nach den Vorgaben von GİB erstellt, validiert und über den jeweils vorgesehenen elektronischen Prozess übermittelt werden. Welcher konkrete Ablauf greift, hängt davon ab, ob der Empfänger im e-Fatura-System registriert ist oder eine e-Arşiv Fatura erhält. Die technische Grundlage und die regulatorischen Prüfungen bleiben dabei eng an die GİB-Infrastruktur angebunden.

Rechnungsdaten werden im ERP- oder Finanzsystem erzeugt

Der Rechnungsaussteller erstellt die für den Geschäftsvorgang erforderlichen strukturierten Rechnungsdaten und ordnet den Empfänger dem passenden elektronischen Rechnungsprozess zu.

Die Rechnung wird nach den GİB-Vorgaben aufbereitet

Die Rechnungsdaten werden in das vorgeschriebene strukturierte Format überführt und um die für den jeweiligen Prozess erforderlichen Pflichtfelder, Profile und steuerlichen Angaben ergänzt. Für die elektronische Verarbeitung bildet UBL-TR die zentrale technische Grundlage.

Die Rechnung wird über den vorgesehenen Übertragungsweg bereitgestellt

Je nach gewählter Anbindung erfolgt die Verarbeitung über das GİB-Portal, eine direkte Integration oder einen zugelassenen privaten Integrator. Bei e-Fatura wird die Rechnung innerhalb der entsprechenden GİB-Infrastruktur zwischen registrierten Teilnehmern ausgetauscht.

GİB beziehungsweise die angebundene Infrastruktur verarbeitet die Rechnung

Die übermittelten Daten werden nach den technischen und regulatorischen Vorgaben verarbeitet. Fehler, Statusinformationen oder weitere Rückmeldungen müssen dabei dem ursprünglichen Geschäftsvorgang zugeordnet werden können.

Der Empfänger erhält die Rechnung über den jeweils vorgesehenen Prozess

Registrierte Teilnehmer erhalten Rechnungen über e-Fatura. Für Empfänger außerhalb dieses Teilnehmerkreises greift der e-Arşiv-Fatura-Prozess, bei dem die Rechnung elektronisch bereitgestellt und die erforderlichen Informationen an GİB übermittelt werden.

Status- und Verarbeitungsinformationen fließen in die internen Systeme zurück

Rückmeldungen aus dem elektronischen Rechnungsprozess sollten automatisiert mit ERP-, Debitoren- und Kreditorenprozessen verknüpft werden, damit erfolgreiche Verarbeitung, Fehler und nachgelagerte Bearbeitung nachvollziehbar bleiben.

e-Fatura und e-Arşiv Fatura decken unterschiedliche Rechnungsszenarien ab

e-Fatura und e-Arşiv Fatura sind zwei von GİB geregelte elektronische Rechnungsanwendungen. Sie unterscheiden sich vor allem danach, ob der Rechnungsempfänger im e-Fatura-System registriert ist. Für registrierte Teilnehmer wird die Rechnung als e-Fatura ausgetauscht. Ist der Empfänger nicht registriert, greift grundsätzlich e-Arşiv Fatura. Beide Anwendungen sind damit Teil desselben regulatorischen Rechnungsrahmens, erfüllen aber unterschiedliche Rollen im operativen Prozess.

e-Fatura für Rechnungen zwischen registrierten Teilnehmern

e-Fatura kommt zum Einsatz, wenn sowohl Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger im e-Fatura-System registriert sind. In diesem Fall muss die Rechnung innerhalb der dafür vorgesehenen elektronischen Infrastruktur ausgetauscht werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Der Registrierungsstatus des Geschäftspartners muss vor der Rechnungserstellung zuverlässig geprüft werden. e-Fatura bildet damit den strukturierten B2B-Rechnungsaustausch innerhalb des registrierten Teilnehmerkreises ab.

e-Arşiv Fatura für Empfänger außerhalb des e-Fatura-Systems

e-Arşiv Fatura wird verwendet, wenn der Empfänger nicht bei e-Fatura registriert ist. Das betrifft sowohl nicht registrierte Steuerpflichtige als auch andere Empfänger. Die Rechnung wird weiterhin elektronisch nach den GİB-Vorgaben erstellt, unterliegt aber einem anderen Zustell- und Reportingprozess.

Für Unternehmen ist e-Arşiv Fatura deshalb die Ergänzung zu e-Fatura. Sie stellt sicher, dass elektronische Rechnungsprozesse auch außerhalb des registrierten e-Fatura-Teilnehmerkreises abgedeckt werden. GİB verlangt dabei unter anderem, dass e-Arşiv Fatura entsprechend den vorgesehenen Regeln erstellt und an GİB berichtet wird.