SEEBURGER
E-Invoicing Hub
Compliance und Effizienz aus einer Hand
E-Rechnung im Griff: von Rechnungskomplexität zu schlanker Compliance
Unternehmen stehen beim Thema E-Rechnung vor einem doppelten Auftrag: weltweit strenge und sich verändernde Vorgaben sicher einhalten und zugleich ineffiziente, manuelle Arbeitsschritte im Rechnungsprozess konsequent abschaffen. Daraus ergeben sich zentrale Herausforderungen für Finance und IT:
Der globale Compliance-Imperativ – Ihre Risiken und ambitionierten Fristen
| Herausforderung | Auswirkungen & Risiken | Kontext nationaler Vorgaben |
| Änderungen in Mandaten | Immer mehr Länder verlangen eine behördliche Verifikation bzw. Freigabe von Transaktionen, wobei Versäumnisse zu Sanktionen oder Ablehnungen führen. | Fristen sind fix:
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| Change-Prozesse | E-Invoicing-Mandate sind kein reines IT-Thema, sondern muss vielmehr die ganze Firma fit für die E-Rechnung gemacht werden. Change-Prozesse sind damit unternehmensweit zu betrachten und bedürfen proaktives Change- Management aufgrund laufender Änderungen. | Komplexität ist gesetzt:
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Die Fallstricke ineffizienter Verarbeitung führen zu Kosten und Verzögerungen
Die unkoordinierte oder manuelle Bearbeitung digital eingehender Eingangsrechnungen treibt Kosten, verursacht Wartezeiten und erhöht die Fehlerquote, wobei die Kreditorenbuchhaltung die Hauptlast trägt.
| Herausforderung | Resultierende Ineffizienzen | Folgen für die Kreditorenbuchhaltung |
| Langsame Prozesse | Verzögerungen vom Eingang bis zur finalen Freigabe und zur nahtlosen Verbuchung im ERP bremsen den Abschluss. | Rechnungen warten auf Prüfung und Freigabe, wodurch Engpässe entstehen. |
| Hohe Fehlerquote | Manuelle Prüfung und Erfassung erhöhen das Risiko von Fehlern in Validierung und Buchung. Dadurch verzögern sich Zahlungen, worunter die Lieferbeziehung leidet. | Teure Korrekturen und mögliche Sanktionen durch nicht konforme Daten. |
Das Mandat in Frankreich: wenn allgemeine Herausforderungen zu konkreten Hürden werden
Die französische E-Rechnungsreform zeigt exemplarisch, wie abstrakte Digitalisierungsziele zu akuten, greifbaren Aufgaben werden. Die Architektur im Y-Modell mit mehreren Plattformen und Datenströmen – PPF (Portail Public de Facturation), PDPs (zertifizierte Partnerplattformen) und PAs (Plateformes Agréées) – verstärkt zusätzlich jegliche Hürde bei unvorbereiteten Finance- und IT-Teams. So übertragen sich Ihre allgemeinen Herausforderungen direkt auf den französischen Kontext:
Der Compliance-Imperativ in Frankreich
Ihr Risiko ist nicht nur allgemein, sondern an spezifische Komponenten und nicht verhandelbare Fristen der französischen Regierung gebunden.
| Neue CTC-Mandate | Das Mandat beginnt am 1. September 2026: Große und mittelständische Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen, und alle Unternehmen jeder Größe müssen sie empfangen können. Die Ausstellungspflicht wird am 1. September 2027 auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet. Das gesamte System ist auf behördliche Verifikation ausgerichtet und führt alle Daten über eine zertifizierte PA an das zentrale System „Portail Public de Facturation“ (PPF). |
| Wartungsaufwand | Das Mandat stellt keine einzelne Verpflichtung dar, sondern vier separate, komplexe Datenströme, die Ihr IT-Team aufbauen und warten muss:
Neben dieser vierfach Komplexität sind vielmehr die fortlaufenden Änderungen von Formaten und Validierungsregeln (ggf. auch Prozesse) Treiber des kontinuierlichen Wartungsaufwands. Zusätzlich erhöht die Pflicht, für weitere Formate wie EDIFACT eine zertifizierte PA zu nutzen, den Aufwand. |
Die Fallstricke ineffizienter Verarbeitung in Frankreich
Manuelle Prozesse verursachen nicht nur Verzögerungen, sondern sind grundsätzlich unvereinbar mit den verpflichtenden digitalen Abläufen in Frankreich.
| Langsame Prozesse | Das hybride Factur-X-Format ist ein treffendes Beispiel. Ein ineffizienter Prozess berücksichtigt nur das PDF. Die Kreditorenbuchhaltung muss es ausdrucken oder Daten manuell eingeben. Der Mehrwert des eingebetteten XML geht vollständig verloren und genau jene Engpässe entstehen, die das Mandat beseitigen soll. Außerdem kann ein manueller Freigabeprozess die verpflichtenden Lebenszyklus-Statusmeldungen in Echtzeit nicht liefern, sodass Partner und Steuerbehörde ohne aktuelle Informationen bleiben. |
| Hohe Fehlerquote | Manuelle Datenübertragung aus einem Factur-X-PDF in Ihr ERP ist ein unmittelbares Compliance- Risiko. Ein Fehler bei der SIREN-Nummer eines Unternehmens oder bei der Mehrwertsteuerberechnung führt zu einem formalen Ablehnungsstatus mit Verzögerungen und Reibungen mit Lieferanten. Das Mandat verlangt eine Data-first-Automatisierung, die Genauigkeit vom Eingang der Rechnung bis zur Verbuchung und Meldung als bezahlt sicherstellt. |
Die Lösung: Der SEEBURGER E-Invoicing Hub
Der SEEBURGER E-Invoicing Hub bietet integrierte Cloud-Services (SaaS), die den digitalen Rechnungsworkflows vollständig automatisieren und rechtliche Sicherheit gewährleisten. Als vorläufig zertifizierter PA-Provider sind wir die One- Stop-Lösung für das französische Mandat.
Nahtlos anbinden über unseren zertifizierten Peppol Access Point
Als zertifizierter Peppol Access Point mit langjähriger Erfahrung bietet SEEBURGER mit dem E-Invoicing Hub einen zentralen sicheren Zugang zum globalen Peppol-Netzwerk. Dieses Netzwerk ist zunehmend essenziell für konforme B2B-E-Rechnungen und E-Procurement und dient in vielen Ländern, wie z. B. Belgien, als Standardrahmen. Zudem ist es ein wichtiger Kanal in Frankreich und Deutschland.
Der SEEBURGER E-Invoicing Hub erleichtert diese Anbindung und ermöglicht den einfachen Austausch von Rechnungen, Bestellungen und weiteren Beschaffungsdokumenten. Er unterstützt die neuesten Peppol Business Interoperability Specifications und nutzt unsere umfassende Expertise im zugrundeliegenden AS4-Protokoll.
Mehr als die Rechnungszustellung: echte End-to-End-Automatisierung in SAP
Der SEEBURGER E-Invoicing Hub stellt die konforme Zustellung von Rechnungen sicher. Unsere SAP Add-ons sorgen für maximale Effizienz bei der Rechnungsverarbeitung im ERP. Wir betten unsere Lösung direkt in Ihre SAP-ECC- oder S/4HANA-Umgebung ein, um die manuelle, fehleranfällige Arbeit zu eliminieren, die Ihre Kreditorenbuchhaltung belastet. Das ist nahtlose End-to-End-Automatisierung.
Vollständige Kontrolle und berührungslose Buchung
Unsere SAP-native Lösung gibt Ihrer Kreditorenbuchhaltung eine einzige verlässliche Datenquelle, um den gesamten Rechnungslebenszyklus von Eingang bis Zahlung zu steuern.
Die drei Grundpfeiler des SEEBURGER E-Invoicing Hubs
Pfeiler
01
Weltweite Compliance
Seien Sie globalen Vorgaben mühelos voraus. Rechtssichere Umsetzung in über 35 Ländern.
Eliminieren Sie Risiko und Komplexität fortlaufend veränderlicher E-Invoicing-Regulierungen. Ihr Unternehmen bleibt ohne internen Wartungsaufwand konform, geschützt und zukunftssicher.
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02
Intelligente Prozessautomatisierung
Machen Sie Ihren Rechnungsprozess zum Wettbewerbsvorteil. Verarbeitung beliebiger Eingangsrechnungsformate bis in Ihr ERP.
Ersetzen Sie langsame, manuelle und fehleranfällige Abläufe durch nahtlose End-to-End-Automatisierung. Das entlastet Ihr Team, beschleunigt Finanzprozesse und senkt die Kosten deutlich.
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03
Eine zentrale, einheitliche Plattform
Eine Plattform für jede Rechnung. Vereinfachen Sie Ihre IT-Landschaft und gewinnen Sie volle Transparenz durch einheitliches Monitoring.
Nutzen Sie eine integrierte SaaSLösung für alle Anforderungen rund um Eingangs-, Ausgangs- und regulatorisches Reporting. Erhalten Sie vollständige Sicht und Steuerung über einen einzigen, sicheren Hub.
Der Unterschied mit SEEBURGER: Kompetenz, Flexibilität und Vertrauen
Wir verbinden die Agilität eines spezialisierten Anbieters mit der Stabilität und tiefen Erfahrung eines globalen Marktführers für eine verlässliche, langfristige Partnerschaft auf Basis nachweislicher Erfolge.
| Tiefgreifende und nahtlose ERP-Integration |
Effizienzvorteile Große, kostenintensive ERP-Implementierungsprojekte entfallen. Das spart Zeit und Ressourcen. Als langjähriger SAP-Partner integrieren wir nahtlos in SAP ECC und S/4HANA über zertifizierte Add-ons und Adapter. Zusätzlich bieten wir eine tiefe, nahtlose Out-of-the-box-Integration mit weiteren Systemen, darunter MS Business Central. |
| Globale Expertise, lokale Präsenz |
Partnerschaft mit Vertrauen Verlassen Sie sich auf unvergleichliche globale Erfahrung und darauf, dass die Lösung die spezifischen Besonderheiten des französischen Marktes versteht. SEEBURGER hat Erfahrung aus über 700 erfolgreichen E-Invoicing-Projekten weltweit, während unser dediziertes Team in Frankreich lokale Expertise und Support auf Französisch bietet. |
| Standardisierte und schlanke Umsetzung |
Schnelligkeit und Zuverlässigkeit Unser konsequenter Einsatz von Standards ermöglicht Projektumsetzungen, die deutlich schneller sind als typische Implementierungen. Das verschafft Ihnen Sicherheit bei kritischen Zeitplänen und hilft, Sanktionen zu vermeiden. Unsere ganzheitliche End-to-End-Methodik bietet einen strukturierten „Care-Taker“-Ansatz von der ersten Idee bis zur vollständigen, verlässlichen Umsetzung. |
| Zertifizierte Sicherheit und Verlässlichkeit |
Nachgewiesene Compliance Unsere Services gewährleisten Sicherheit und Datenintegrität und erfüllen hohe internationale Zertifizierungsstandards. Nutzen Sie einen hochsicheren B2B-Cloud-Betrieb in Deutschland, zertifiziert nach ISO 27001 und ISAE 3402. Der PA-Status erfordert strenge Compliance-Prüfungen. |
Maßgeschneiderte Business-Vorteile für den Fachbereich
Der E-Invoicing Hub, die tiefgreifenden und nahtlosen ERP-Integrationen sowie der strukturierte Projektansatz liefern messbare, nachhaltige Vorteile, die passgenau auf die zentralen Anliegen Ihrer Fachverantwortlichen zugeschnitten sind.
Die Sicht der CFOs: Risiko, Kosten und Strategie
| Ziel | Ihr Nutzen |
| Risikominderung | Sie erreichen Rechtssicherheit in über 35 Ländern. Regulatorische Änderungen werden proaktiv für Sie umgesetzt, sodass Sie vor Bußgeldern und rechtlichen Problemen durch verpasste Fristen (z. B. Frankreich 2026) geschützt sind. |
| Niedrigere Betriebskosten | Für Sie bereitgestellte Automatisierung verringert die manuelle Arbeitslast in der Kreditorenebenso wie in der Debitorenbuchhaltung erheblich und eliminiert Fehler, sodass der Kostenpunkt pro Rechnung sinkt. |
| Schnellere Monats- und Jahresabschlüsse | Der Zeitaufwand vom Rechnungseingang bis zur finalen Zahlung wird deutlich verringert. Die höhere Prozessgeschwindigkeit und Genauigkeit sorgt für korrekte und fristgerechte Verbuchung aller relevanten Daten und verbessert die Sichtbarkeit des Cashflows. |
| Strategisches Investment | Nutzen Sie intelligentes Routing und für das Frankreich-Mandat die PPF-Dienste zur effizienten Anbindung, um Kosten zu optimieren. So wird E-Invoicing zu einem strategischen Effizienzhebel im Betrieb statt zu einer reinen Compliance-Aufgabe. |
CIO-Agenda: Integration, Sicherheit und Betrieb/Wartung
| Ziel | Ihr Nutzen |
| Wartungsaufwand reduzieren | Unser einheitlicher SaaS-Hub bietet Ihnen eine vollständig gewartete Lösung. Ein dediziertes Team übernimmt alle regulatorischen Updates (Polen, Frankreich, ViDA u. a.) und erspart Ihrer IT kostspielige, zeitaufwendige Change-Management-Zyklen. |
| Vereinfachte Architektur | Ersetzen Sie Einzellösungen durch ein integriertes SaaS-Portfolio für globale E-Invoicing- Anforderungen, Eingangsautomatisierung, Ausgangszustellung und Peppol. Der Hub basiert auf der bewährten SEEBURGER BIS Platform. |
| Nahtlose ERP-Integration | Fehlerfreie Anbindung an Kernsysteme, wie SAP ECC und S/4HANA, MS Business Central, über zertifizierte Add-ons, sodass komplexe Integrationsprojekte entfallen. |
| Zertifizierte Sicherheit und Kontrolle | Die BIS arbeitet mit ISO 27001- und ISAE 3402-zertifizierter Sicherheit. Zentrales Monitoring und Logging sorgen für vollständige Transparenz und Kontrolle über alle Datenaustauschprozesse. |
Die Agenda der Kreditoren- (AP) und Debitorenbuchhaltung (AR): Arbeitslast, Fehlerquoten, Prozessengpässe
| Ziel | Ihr Nutzen |
| Spürbare Arbeitsentlastung | Schluss mit Papier- und PDF-Nacharbeit. Wir automatisieren Ihren gesamten Eingangsrechnungsprozess vom Eingang bis zur Verbuchung formatunabhängig (z. B. PDF, UBL, Factur-X u. a.) mit durchgängiger Verarbeitung bis in Ihr ERP. |
| Qualität und Genauigkeit | Automatisierte Validierung und Verarbeitung minimieren manuelle Fehler, sichern Datenqualität und eine korrekte Buchführung. |
| Beschleunigte Prozesse | Sie erzielen kürzere Durchlaufzeiten vom Eingang bis zur Verbuchung und Zahlung, reduzieren Engpässe und verbessern die Lieferantenbeziehungen, weil Rückfragen zum Rechnungsstatus und Zahlungsverzögerungen abnehmen. |
Bewährte Expertise in einer fragmentierten Landschaft
Umsatzsteuerregelungen, E-Invoicing und E-Reporting sind komplex. Wir haben die Expertise und liefern Ergebnisse, sodas Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
1. Zentrale Freigabe
Jede Rechnung muss vor der rechtskonformen Übermittlung an den Käufer zur Validierung an eine zentrale staatliche Plattform übermittelt werden. Eine Rechnung, die dieses Gateway nicht durchläuft, ist rechtlich unwirksam.
Zum Beispiel: Italien (Sdl), Polen (KSeF), Rumänien (RO e-Factura), Griechenland (myDATA)
2. Dezentralisierte CTCs
Stützt sich auf ein Netzwerk akkreditierter privater Dienstleister (z. B. PAs, Peppol Access Points) für den Rechnungsaustausch. Die Regierung sammelt die Daten aus diesem Netzwerk.
Zum Beispiel: Frankreich (Y-Schema), Belgien, Dänemark, Schweden, Norwegen (basierend auf Peppol), Deutschland
3. Echtzeit-Reporting (RTIR)
Trennt die steuerliche Meldung vom geschäftlichen Austausch. Unternehmen senden Rechnungen direkt an ihre Kunden, müssen jedoch gleichzeitig einen strukturierten Datensatz an die Steuerbehörde übermitteln.
Zum Beispiel: Ungarn (Online Számla), Spanien (SII system)
E-Invoicing-Mandate ausgewählter Länder im Überblick
Die globale Landschaft der E-Invoicing-Vorgaben ist komplex und verändert sich stetig. Ganz gleich, welches Modell oder Mandat – Der SEEBURGER E-Invoicing Hub ist Ihre zentrale Lösung für Compliance in diesen Ländern und in 30 weiteren weltweit.
Frankreich
Frankreich führt eine der ambitioniertesten Reformen Europas ein und schafft ein duales System aus verpflichtendem B2B-E-Invoicing und E-Reporting. Das anspruchsvolle, dezentrale Modell, das als Y-Schema bekannt ist, steht für eine strategische Public-Private-Partnerschaft (PPP/ÖPP) zwischen Behörden und privaten Unternehmen. Technische Aufgaben werden an eine PA ausgelagert, während die Datenerfassung für den Staat zentral im PPF gebündelt wird.
| Gilt für: | Alle in Frankreich ansässigen und der Mehrwertsteuer unterliegenden Unternehmen. |
| Transaktionsumfang: | E-Invoicing gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen. Die parallele E-Reporting-Pflicht umfasst B2C-Umsätze und alle grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen. |
| Zeitplan: | Das Mandat beginnt am 1. September 2026. Große und mittelständische Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen, wobei alle Unternehmen jeder Größe in der Lage sein müssen, diese zu empfangen. Die Ausstellungspflicht wird am 1. September 2027 auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet. |
| Formate und Übermittlung: | Zugelassene Formate sind UBL, CII und das hybride Factur-X. Direkter Austausch ist verboten, denn alle Übermittlungen müssen über akkreditierte PAs erfolgen, die die Rechnungsdaten an die staatliche Plattform, das PPF, melden. |
| Sanktionen: | 15 € pro Rechnung bei Verstößen gegen E-Invoicing (gedeckelt auf 15.000 € pro Jahr) und 250 € pro Übermittlung bei E-Reporting-Verstößen (gedeckelt auf 45.000 € pro Jahr). |
| Archivierung: | Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist ist gängige Praxis, um die gesamte Verjährungsfrist für Steuerprüfungen abzudecken. |
Deutschland
Deutschland führt das verpflichtende B2B-E-Invoicing stufenweise im Zuge des Wachstumschancengesetz ein. Dieser bewusst gewählte stufenweise Ansatz gibt Unternehmen, insbesondere dem Mittelstand, ausreichend Zeit zur Umstellung. Das Modell kommt ohne zentrale Plattform aus und bietet maximale Flexibilität.
| Gilt für: | Alle deutschen Unternehmen mit inländischen B2BTransaktionen. Ausnahmen gelten für Kleinbetragsrechnungen (unter 250 €) und Beförderungstickets. |
| Transaktionsumfang: | Inländische B2B-Transaktionen |
| Zeitplan: | Zum 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Ausstellungspflicht wird, wie erwähnt, stufenweise eingeführt: ab 1. Januar 2027 für größere Unternehmen und ab 1. Januar 2028 für alle. |
| Formate und Übermittlung: | Rechnungen müssen der EN16931 entsprechen. Gängige Formate, die dies erfüllen, sind XRechnung (XML) sowie das hybride ZUGFeRD/Factur-X. Es gibt keinen vorgeschriebenen Kanal und der Austausch kann per E-Mail, APIs, privaten Netzwerken oder Peppol erfolgen. |
| Sanktionen: | Hauptfolge bei Nichtkonformität ist die mögliche Versagung des Vorsteuerabzugs. Allgemeine Bußgelder bei Verstößen können ebenfalls greifen. |
| Archivierung: | Strenge Aufbewahrung von 10 Jahren gemäß den GoBD-Grundsätzen für digitale Dokumente. |
Belgien
Belgien verpflichtet alle Unternehmen gleichzeitig zu B2B-E-Invoicing, um die Mehrwertsteuerlücke zu verringern. Die Reform baut auf einem erfolgreichen B2G-System auf und etabliert das Peppol-Netzwerk als Standardrahmen. So wird das gesamte Ökosystem umfangreich modernisiert und der Weg für ein zukünftiges E-Reporting- System bereitet.
| Gilt für: | Alle in Belgien ansässigen steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich Mitgliedern einer umsatzsteuerlichen Organschaft. Ausgenommen sind B2CTransaktionen, bestimmte umsatzsteuerbefreite B2B-Geschäfte sowie nicht ansässige Steuerpflichtige. |
| Transaktionsumfang: | Inländische B2B-Transaktionen |
| Zeitplan: | Einheitlicher Go-live am 1. Januar 2026. Für Unternehmen mit nachweislich ernsthaften Compliance-Bemühungen kann eine anfängliche Schonfrist gewährt werden. Ein ergänzendes nahezu Echtzeit-E-Reporting-System ist für 2028 vorgesehen. |
| Formate und Übermittlung: | Rechnungen müssen der EN16931 entsprechen und das Peppol BIS-Format nutzen. Peppol ist das Standardübertragungsnetz, wobei direkter Datenaustausch zulässig ist, sofern das Format konform ist. |
| Sanktionen: | Verwaltungsstrafen beginnen bei 1.500 € beim ersten Verstoß und steigen bei weiteren Verstößen gegen technische Anforderungen auf 3.000 € bzw. 5.000 €. |
| Archivierung: | 10 Jahre Aufbewahrung für steuerliche Zwecke und bei Sonderfällen zu unbeweglichem Vermögen verlängert auf 15 bzw. 25 Jahre. |
Polen
Polen führt ein landesweites, verpflichtendes B2B-E-Invoicing ein, aufgebaut auf einer zentralen Clearance-Plattform, dem Krajowy System e-Faktur (KSeF). Nach mehreren Verschiebungen startet die Einführung nun gestaffelt ab 2026, mit dem Ziel, das Mehrwertsteuer (MwSt)-System zu schärfen und Betrug zu bekämpfen.
| Gilt für: | Alle Unternehmen, die Tätigkeiten ausführen, die der polnischen MwSt unterliegen, einschließlich ausländischer Unternehmen mit fester Niederlassung in Polen. |
| Transaktionsumfang: | Erfasst sind alle inländischen B2B-Transaktionen. B2CRechnungen fallen nicht in den Anwendungsbereich. |
| Zeitplan: | Staffelstart am 1. Februar 2026 für große Steuerpflichtige (Umsatz > 200 Mio. PLN) mit Ausweitung auf alle übrigen Steuerpflichtigen bis 1. April 2026. |
| Formate und Übermittlung: | Vorgeschrieben ist ein nationales XML-Schema namens FA_VAT, basierend auf EN16931. Alle Rechnungen sind zur Validierung an die zentrale KSeF-Plattform zu übermitteln, die eine eindeutige ID und einen Zeitstempel vergibt. |
| Sanktionen: | Ein strenges Sanktionsregime gilt ab 1. Januar 2027. Geldbußen können bis zu 100 % der auf einer außerhalb von KSeF ausgestellten Rechnung ausgewiesenen MwSt betragen. |
| Archivierung: | Die KSeF-Plattform dient zugleich als staatliches Archiv und speichert alle freigegebenen E-Rechnungen für 10 Jahre. |
Spanien
Spanien verfügt über eine der komplexesten digitalen Steuerlandschaften in Europa, da mehrere Systeme parallel gelten. Mit dem Königlichen Dekret vom 24. März 2026 zur verpflichtenden B2B-E-Rechnung im Rahmen des Gesetzes „Crea y Crece“ kommt ein weiterer zentraler Baustein hinzu. Vorgesehen ist ein hybrides Modell, das interoperable private Plattformen mit einer öffentlichen Lösung kombiniert. Dieses System besteht parallel zu SII für die nahezu Echtzeit-Umsatzsteuermeldung und zu den Vorgaben für Rechnungssoftware im Rahmen von VERI*FACTU.
| Gilt für: | Das B2B-Mandat betrifft Unternehmen und Freiberufler in Spanien bei inländischen B2B-Transaktionen. SII gilt für Steuerpflichtige mit monatlicher Umsatzsteuermeldung, darunter große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 6.010.121,04 Euro, REDEME-Steuerpflichtige und Umsatzsteuergruppen. VERI*FACTU gilt davon getrennt für Steuerpflichtige, die entsprechende Rechnungssoftware einsetzen, vorbehaltlich regulatorischer Ausnahmen. |
| Transaktionsumfang: | Das B2B-Mandat erfasst inländische B2B-Transaktionen. SII umfasst Umsatzsteuerregister für ausgestellte und empfangene Rechnungen. VERI*FACTU bezieht sich auf Abrechnungsdatensätze, die über konforme Fakturierungssysteme erstellt und aufbewahrt werden. |
| Zeitplan: | Spanien hat den Rechtsrahmen für die verpflichtende B2B-E-Rechnung am 24. März 2026 beschlossen. Die Einführung beginnt jedoch erst mit der Veröffentlichung der noch ausstehenden Ministerial Order zu den technischen Anforderungen der öffentlichen Lösung. Ab diesem Zeitpunkt gelten 12 Monate für Unternehmen mit mehr als 8 Millionen Euro Umsatz und 24 Monate für alle übrigen. VERI*FACTU folgt einem separaten Zeitplan: ab 1. Januar 2027 für körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen und ab 1. Juli 2027 für andere betroffene Steuerpflichtige. |
| Formate und Übermittlung: | Das B2B-Modell kombiniert interoperable private Plattformen mit einer öffentlichen Lösung. Strukturierte elektronische Rechnungen und Informationen zum Rechnungsstatus gehören zu den zentralen Elementen. Weitere technische Vorgaben folgen mit der angekündigten Ministerialregelung. |
| Sanktionen: | Verstöße gegen die Pflichten zur B2B-E-Rechnung können nach dem jeweils geltenden Rechtsrahmen sanktioniert werden. Für SII gelten separate Regelungen im Rahmen der Umsatzsteuer-Meldepflichten. |
| Archivierung: | Für Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen gilt in Spanien grundsätzlich eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. |
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich setzt auf etablierte Standards und bestehende Netze und gestaltet den Übergang strukturiert statt disruptiv. Quellprüfungen und klar geregelte Prozesse stärken die Umsatzsteuer-Integrität und Statusmeldungen reduzieren den Abstimmungsaufwand. Die Einführung folgt einer Segmentlogik: schnelle Pfade für ERP-integrierte Unternehmen, unterstützte Optionen für kleinere Lieferanten über Peppol-Access-Points und Dienstleister. Konsistente Stammdaten bleiben zentral.
| Gilt für: | Alle umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen im B2B- und B2G-Umfeld |
| Transaktionsumfang: | Alle B2B- und B2G-Vorgänge; umfasst auch ausländische Unternehmen mit britischer USt-Registrierung |
| Zeitplan: | Einheitlicher Starttermin 1. April 2029 |
| Formate und Übermittlung: | Inhalte gemäß EN 16931 mit Peppol BIS; Übermittlung in der Regel über das Peppol-Netz |
| Sanktionen: | Regelungen in Ausarbeitung; Veröffentlichung im Rahmen des Haushalts 2026 erwartet |
| Archivierung: | Nachweisführung für 6 Jahre zu steuerlichen Zwecken |
Niederlande
Die Niederlande setzen ViDA gezielt um und erweitern die Umsatzsteuerkontrolle schrittweise. Grundlage sind elektronische Rechnungen nach der Norm EN16931. Die Ausgestaltung der technischen Infrastruktur ist bewusst als politische Entscheidung angelegt und noch offen, mit dem Ziel, Harmonisierung, Betrugsprävention und praxistaugliche Belastungssteuerung zu verbinden. Der Fahrplan sieht ein mehrstufiges Vorgehen mit früher Gesetzgebung, Testphasen und enger Einbindung von Unternehmen vor, insbesondere kleiner Betriebe.
| Gilt für: | Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU tätigen |
| Transaktionsumfang: | Intra-EU-B2B-Transaktionen; es sind elektronische Rechnungen nach EU-Standard zu erstellen und Rechnungsdaten pro Vorgang nahezu in Echtzeit digital zu melden |
| Zeitplan: | Gültig ab 1. Juli 2030 |
| Formate und Übermittlung: | Elektronische Rechnungen gemäß EN16931; Vorgaben zur Übertragungsinfrastruktur sind von der niederländischen Regierung noch nicht festgelegt; die Wahl der technischen Infrastruktur ist ausdrücklich als politische Entscheidung vorgesehen |
| Sanktionen: | Noch nicht veröffentlicht |
| Archivierung: | 7 Jahre für Umsatzsteuerunterlagen, 10 Jahre für Unterlagen zu unbeweglichem Vermögen |
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