Ist das nationale System mindestens 24 Stunden nicht funktionsfähig, wird die Übermittlungspflicht nach den geltenden Vorgaben für die Dauer des Ausfalls ausgesetzt. Die betroffenen Rechnungen entfallen dadurch nicht dauerhaft aus dem Prozess.
Unternehmen sollten den Ausfall dokumentieren, Rechnungen in einer kontrollierten Warteschlange halten und die Übermittlung nach Wiederherstellung der Plattform fortsetzen. Die automatisierte Nachverarbeitung sollte ursprüngliche Rechnungsreferenzen erhalten, Dubletten vermeiden und spätere Plattformantworten eindeutig mit den jeweiligen Vorgängen verbinden.