Das Nemhandelsregisteret zeigt, unter welcher Kennung ein Empfänger erreichbar ist und welche Dokumenttypen beziehungsweise Formate registriert sind. Diese Prüfung sollte bereits beim Onboarding eines Geschäftspartners erfolgen. So lassen sich fehlgeschlagene Übertragungen und ungeeignete Formate vermeiden.
B2B-E-Invoicing in Dänemark im Überblick
Dänemark verbindet die Pflicht zur digitalen Buchführung mit einer etablierten E-Invoicing-Infrastruktur. Während B2B-E-Invoicing freiwillig bleibt, müssen die vorgeschriebenen digitalen Buchführungssysteme den Versand und Empfang strukturierter Rechnungen unterstützen. NemHandel, OIOUBL und Peppol BIS bilden dafür die technische Grundlage.
Dänemark schafft mit digitaler Buchführung die Basis für B2B-E-Invoicing
Dänemark entwickelt B2B-E-Invoicing über verbindliche Anforderungen an die digitale Buchführung und eine etablierte Austausch-Infrastruktur weiter. Der elektronische Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen bleibt bislang freiwillig. Gleichzeitig verpflichtet das dänische Buchführungsgesetz immer mehr Unternehmen zur digitalen Buchführung. Die eingesetzten Systeme müssen den automatisierten Versand und Empfang strukturierter E-Rechnungen unterstützen. Im B2G-Bereich ist E-Invoicing bereits seit 2005 verpflichtend.
Das technische Fundament bildet NemHandel, die nationale Infrastruktur für den Austausch digitaler Geschäftsdokumente zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen. OIOUBL und Peppol BIS dienen als strukturierte Rechnungsformate, während das NemHandelsregister die Erreichbarkeit der Empfänger unterstützt. Der Transport erfolgt über standardisierte elektronische Übertragungswege, darunter Peppol und eDelivery AS4.
Für Unternehmen stehen E-Rechnungsfähigkeit, strukturierte Rechnungsdaten, ERP- und Buchhaltungssysteme, NemHandel-Anbindung sowie die automatisierte Verarbeitung im Rechnungseingang und Rechnungsausgang im Mittelpunkt. Diese Grundlage unterstützt den freiwilligen B2B-Austausch und bereitet dänische Unternehmen zugleich auf die europäischen ViDA-Anforderungen vor.
Dänemark führt digitale Buchführung stufenweise ein
Dänemark hat bislang keinen verbindlichen Einführungstermin für ein allgemeines B2B-E-Invoicing-Mandat festgelegt. Der nationale Zeitplan konzentriert sich auf die digitale Buchführung und die technischen Voraussetzungen für den strukturierten Rechnungsaustausch.
| Datum/Zeitraum | Entwicklungsschritt | Bedeutung |
| 1. Juli 2024 | Die Pflicht zur digitalen Buchführung beginnt für berichtspflichtige Unternehmen, die ein registriertes Standardbuchführungssystem verwenden. | Die Vorgaben gelten ab dem ersten Geschäftsjahr, das an oder nach diesem Datum beginnt. Regelkonforme Systeme müssen unter anderem den Versand und Empfang von E-Rechnungen unterstützen. |
| 1. Januar 2025 | Die Pflicht wird auf berichtspflichtige Unternehmen mit einem nicht registrierten Buchführungssystem ausgeweitet. | Unternehmen tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihr individuelles oder nicht registriertes System die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. |
| 1. Januar 2026 | Weitere Unternehmen werden in die digitale Buchführung einbezogen. | Dazu gehören insbesondere Einzelunternehmen und andere nicht berichtspflichtige Unternehmen, deren Nettoumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils mehr als 300.000 DKK beträgt. |
| 1. Juli 2030 | Die ViDA-Anforderungen für grenzüberschreitende EU-B2B-Transaktionen treten in Kraft. | E-Rechnungen und digitale Meldedaten werden für betroffene innergemeinschaftliche Umsätze verpflichtend. Die konkrete Einbettung in die dänische Infrastruktur muss national umgesetzt werden. |
Digitale Buchführung ist Pflicht, B2B-E-Invoicing bleibt freiwillig
Dänemark trennt zwischen digitaler Buchführung, E-Invoicing mit öffentlichen Stellen und dem Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen. Für den B2B-Bereich besteht derzeit keine allgemeine E-Rechnungspflicht. Verpflichtend sind jedoch die digitale Buchführung für erfasste Unternehmen und die technische E-Rechnungsfähigkeit ihrer Systeme.
Digitale Buchführung macht E-Rechnungsfähigkeit zur Systemanforderung
Erfasste Unternehmen müssen ein regelkonformes digitales Buchführungssystem einsetzen. Dieses muss strukturierte E-Rechnungen automatisiert senden und empfangen sowie relevante Rechnungsbelege digital speichern können. Die technische Fähigkeit ist damit verpflichtend, auch wenn sie im inländischen B2B-Austausch nicht zwingend genutzt werden muss.
B2G-E-Invoicing ist über NemHandel fest etabliert
Rechnungen an dänische öffentliche Stellen müssen seit 2005 elektronisch übermittelt werden. NemHandel bildet dafür die nationale Infrastruktur und unterstützt den standardisierten Austausch auf Basis von OIOUBL und Peppol BIS. Das NemHandelsregister hilft dabei, öffentliche und private Empfänger eindeutig zu adressieren.
B2B-E-Invoicing bleibt freiwillig, gewinnt aber an Bedeutung
Unternehmen können strukturierte B2B-E-Rechnungen über NemHandel und Peppol austauschen, sofern der Geschäftspartner diese empfangen kann. Eine allgemeine Pflicht für inländische B2B-Rechnungen besteht bislang nicht. Ab dem 1. Juli 2030 werden jedoch die ViDA-Anforderungen für betroffene grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU relevant.
Digitale Buchführung als Grundlage für automatisiertes B2B-E-Invoicing
Beide Ansätze unterstützen durchgängige digitale Finanzprozesse, setzen jedoch an unterschiedlichen Stellen an. Die digitale Buchführung regelt die Erfassung und Aufbewahrung von Geschäftsvorgängen. B2B-E-Invoicing erweitert diese Grundlage um den strukturierten Austausch zwischen Geschäftspartnern und Systemen.
Digitale Buchführung schafft verlässliche Nachweise
Digitale Buchführung beschreibt, wie ein Unternehmen seine Geschäftsvorgänge intern erfasst, dokumentiert und aufbewahrt. Betroffene Unternehmen müssen dafür ein regelkonformes digitales Buchführungssystem nutzen.
Dazu gehören insbesondere:
- Buchung von Geschäftsvorgängen in einem digitalen System
- Digitale Speicherung relevanter Einkaufs- und Verkaufsbelege
- Nachvollziehbare Transaktions- und Kontrollspuren
- Schutz, Sicherung und gesetzeskonforme Aufbewahrung der Daten
- Technische Funktionen zum Senden und Empfangen strukturierter E-Rechnungen
Eine Rechnung kann dabei weiterhin beispielsweise als PDF eingehen und anschließend digital gespeichert und verbucht werden. Digitale Buchführung macht ein PDF nicht automatisch zu einer E-Rechnung.
B2B-E-Invoicing verbindet Geschäftspartner und Systeme
E-Invoicing beschreibt, wie Rechnungen zwischen Lieferanten und Kunden ausgetauscht werden. Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten, die direkt vom System des Absenders an das System des Empfängers übertragen und automatisiert verarbeitet werden können.
Im dänischen Kontext stehen dafür insbesondere:
- NemHandel als nationale Austausch-Infrastruktur
- OIOUBL und Peppol BIS als strukturierte Rechnungsformate
- Peppol und eDelivery AS4 für den sicheren Transport
- Das NemHandelsregister zur Ermittlung erreichbarer Empfänger
Für Rechnungen an öffentliche Stellen ist dieser elektronische Austausch verpflichtend. Im inländischen B2B-Bereich können Unternehmen ihn freiwillig nutzen.
OIOUBL und Peppol BIS bilden den dänischen Formatrahmen
Unternehmen können für B2B-E-Invoicing derzeit OIOUBL 2.1 oder Peppol BIS Billing 3.0 nutzen. Welches Format geeignet ist, hängt vom Empfänger, dem Austauschweg und den unterstützten Systemfunktionen ab.
| Format | Einordnung | Einsatz |
| OIOUBL 2.1 | Nationales XML-Format auf Basis von UBL | Vor allem für den Rechnungsaustausch innerhalb der dänischen NemHandel-Infrastruktur |
| Peppol BIS Billing 3.0 | EN16931-konformes Peppol-Format auf Basis von UBL | Für nationale und grenzüberschreitende Rechnungen über Peppol |
| Nemhandel BIS 4 | Geplantes Format auf Basis von Peppol BIS 4 und PINT | Soll OIOUBL 2.1 zwischen 2028 und 2029 schrittweise ablösen |
Die geplante Einführung von OIOUBL 3 wurde abgesagt. OIOUBL 2.1 bleibt deshalb bis zur Migration auf Nemhandel BIS 4 das maßgebliche nationale Format.
NemHandel und Peppol verbinden Absender und Empfänger
Der elektronische Rechnungsaustausch erfolgt über angebundene Dienstleister oder Peppol Access Points. NemHandel stellt dafür die nationale Infrastruktur bereit und ist mit dem Peppol-Netzwerk verzahnt.
Peppol folgt dabei dem 4-Corner-Modell. Absender und Empfänger nutzen jeweils ihren eigenen Access Point. Dadurch müssen Geschäftspartner weder dieselbe Software noch denselben Dienstleister einsetzen.
Das Nemhandelsregister macht Unternehmen elektronisch erreichbar
Damit eine E-Rechnung automatisch zugestellt werden kann, muss das sendende System den Empfänger eindeutig identifizieren und seine technischen Fähigkeiten kennen. Das Nemhandelsregisteret verbindet Unternehmenskennungen mit elektronischen Adressen und den registrierten Dokumenttypen und Formaten.
| Kennung | Funktion im Rechnungsaustausch |
| CVR-Nummer | Identifiziert das im dänischen Unternehmensregister eingetragene Unternehmen. |
| GLN-Nummer | Kennzeichnet einen elektronischen Empfänger oder einen bestimmten organisatorischen Endpunkt. |
| SE- oder P-Nummer | Ermöglicht die Adressierung bestimmter registrierter Einheiten oder Betriebsstätten. |
Vor dem Versand wird geprüft, ob der Empfänger im Register erreichbar ist und das vorgesehene Rechnungsformat unterstützt. Korrekte Unternehmenskennungen und gepflegte Stammdaten sind deshalb eine zentrale Voraussetzung für zuverlässiges Routing.
NemHandel ermöglicht dezentralen Austausch ohne zentrale Clearance
NemHandel ist keine zentrale Rechnungsplattform, die jede B2B-Rechnung entgegennimmt, freigibt oder an die Steuerverwaltung weiterleitet. Die Infrastruktur unterstützt die Suche nach dem Empfänger und den sicheren Austausch zwischen den beteiligten Systemen und Dienstleistern.
Standardisierte Rückmeldungen schaffen Transparenz im Rechnungsprozess
Der elektronische Prozess endet nicht mit dem Versand der Rechnung. Abhängig von Format, System und Prozesskonfiguration können standardisierte Rückmeldungen Auskunft über die technische und fachliche Verarbeitung geben.
| Rückmeldung | Funktion |
| Application Response | Übermittelt bei OIOUBL eine anwendungsbezogene Rückmeldung zur Verarbeitung eines Geschäftsdokuments. |
| Message Level Response | Meldet bei Peppol, ob eine Nachricht technisch beziehungsweise regelbasiert angenommen oder abgelehnt wurde. |
| Invoice Response | Übermittelt fachliche Informationen zum Bearbeitungsstatus einer Peppol-Rechnung. |
Diese Meldungen unterstützen eine frühzeitige Fehlererkennung und verbessern die Nachvollziehbarkeit des Rechnungsaustauschs. Welche Rückmeldungen tatsächlich verfügbar sind, hängt von den beteiligten Systemen, Dienstleistern und vereinbarten Prozessen ab.
ViDA erweitert den dänischen Rahmen um EU-weite Meldepflichten
Als EU-Mitgliedstaat muss Dänemark die ViDA-Vorgaben in seinem nationalen Umsatzsteuerrecht berücksichtigen. Ab dem 1. Juli 2030 werden strukturierte E-Rechnungen und digitale Meldungen für betroffene grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU verpflichtend.
Die bestehenden dänischen Anforderungen an digitale Buchführung schaffen dafür eine technische Grundlage, sind aber nicht mit ViDA gleichzusetzen. ViDA betrifft insbesondere die Standardisierung von Rechnungsdaten und deren zeitnahe Meldung für innergemeinschaftliche Transaktionen. Ob Dänemark diese Entwicklung zusätzlich auf inländische B2B-Umsätze ausweitet, bleibt eine nationale Entscheidung.
Mit NemHandel, Peppol und E-Invoicing-fähigen Buchhaltungssystemen verfügt Dänemark bereits über wesentliche Bausteine für die Umsetzung. Unternehmen mit grenzüberschreitendem EU-Geschäft sollten dennoch prüfen, ob ihre Systeme strukturierte Rechnungen nicht nur austauschen, sondern die benötigten Daten auch vollständig und fristgerecht für das digitale Reporting bereitstellen können.
ViDA wurde 2025 verabschiedet und wird schrittweise bis 2035 umgesetzt. Der 1. Juli 2030 gilt als Starttermin für die Digital Reporting Requirements bei grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen. Die zugrunde liegende Richtlinie muss national umgesetzt werden, während die zugehörigen EU-Verordnungen unmittelbar gelten.
SEEBURGER verbindet dänisches E-Invoicing mit durchgängigen Finanzprozessen
Mit SEEBURGER erhalten Unternehmen eine zentrale Integrationsbasis für den strukturierten Rechnungsaustausch in Dänemark. Peppol-Konnektivität, Datenaufbereitung, Validierung, Backend-Integration und automatisierte Rechnungsprozesse greifen dabei ineinander. So werden E-Rechnungen nicht nur sicher übertragen, sondern direkt in den operativen Finanzprozess eingebunden.
Die gemeinsame Integrationsbasis lässt sich auf weitere Geschäftspartner, Gesellschaften und Länder ausweiten. Wiederverwendbare Mappings, Schnittstellen und Prozessbausteine reduzieren den Aufwand für zusätzliche Rollouts und erleichtern die kontrollierte Umsetzung neuer regulatorischer und technischer Anforderungen.
Peppol ganzheitlich gedacht: vom zertifizierten Access Point bis zu integrierten, automatisierten und skalierbaren E-Invoicing-Prozessen.
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Was Unternehmen bei E-Invoicing in Dänemark praktisch beachten sollten
Die CVR-Nummer identifiziert das registrierte Unternehmen, während eine GLN-Nummer einen bestimmten elektronischen oder organisatorischen Endpunkt kennzeichnen kann. Welcher Identifikator verwendet wird, hängt von der Registrierung des Empfängers ab. Insbesondere öffentliche Stellen nutzen häufig GLN-Nummern für einzelne Behörden, Abteilungen oder Rechnungseingänge.
Entscheidend sind die im Nemhandelsregisteret hinterlegten Fähigkeiten des Empfängers und die Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern. OIOUBL 2.1 ist vor allem im dänischen Umfeld verbreitet, während Peppol BIS Billing 3.0 den nationalen und grenzüberschreitenden Austausch unterstützt.
Unternehmen sollten das Format nicht allein nach technischer Verfügbarkeit auswählen. Entscheidend ist, ob alle für den jeweiligen Rechnungs- und Folgeprozess benötigten Datenfelder abgebildet und vom Empfänger verarbeitet werden können.
Ein regelkonformes digitales Standardbuchführungssystem muss auf die Registrierungsmöglichkeit hinweisen und eine entsprechende Anmeldefunktion anbieten. Das Unternehmen muss der Registrierung jedoch zustimmen. Vor dem Produktivstart sollte außerdem geprüft werden, welche Kennungen, Dokumenttypen und Formate tatsächlich veröffentlicht wurden.
Auch nach Änderungen am Buchführungssystem, Dienstleister oder unterstützten Format sollte der Registereintrag erneut kontrolliert werden.
Nein. Lieferant und Kunde können unterschiedliche NemHandel-Dienstleister oder Peppol Access Points einsetzen. Voraussetzung ist, dass beide Seiten die benötigten Formate und technischen Standards unterstützen und der Empfänger korrekt registriert ist.
Grundsätzlich kann eine zentrale Peppol-Anbindung beide Szenarien unterstützen. Entscheidend sind die Empfängerkennung, die registrierten Dokumenttypen und die jeweils benötigten Rechnungsdaten. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehende Anbindung die Anforderungen ihrer öffentlichen und privaten Empfänger vollständig abbildet.
Technische oder regelbasierte Fehler können über Rückmeldungen wie die Message Level Response oder Application Response gemeldet werden. Der Absender sollte die Fehlermeldung einem konkreten Dokument und Geschäftsvorgang zuordnen können. Ein definierter Ausnahmeprozess hilft dabei, fehlerhafte Daten im Quellsystem zu korrigieren und die Rechnung kontrolliert erneut zu versenden.
Nein. Eine erfolgreiche technische Zustellung bestätigt zunächst nur, dass die Nachricht übertragen und gegebenenfalls technisch validiert wurde. Die fachliche Prüfung kann anschließend zu Rückfragen, Ablehnung oder Annahme führen. Soweit unterstützt, können Invoice Responses diese Bearbeitungsstatus elektronisch zurückmelden.
Ein PDF ersetzt keine strukturierte E-Rechnung. Begleitdokumente oder eine visuelle Rechnungsdarstellung können abhängig vom verwendeten Format und den Fähigkeiten des Empfängers zusätzlich eingebunden oder referenziert werden. Geschäftspartner sollten vorab klären, welche Anlagen akzeptiert werden und wie diese verarbeitet werden.
Der Wechsel darf keine widersprüchlichen oder veralteten Einträge im Nemhandelsregisteret hinterlassen. Empfängerkennungen, unterstützte Dokumenttypen und Routinginformationen müssen rechtzeitig aktualisiert und getestet werden. Zusätzlich sollten laufende Nachrichten, Rückmeldungen und Aufbewahrungsanforderungen in den Übergangsplan einbezogen werden.
Für den Übergang empfiehlt sich ein abgestimmtes Umschaltfenster mit Testrechnungen und Rückmeldungen. So lässt sich vermeiden, dass Rechnungen während des Wechsels an den bisherigen Endpunkt geleitet, doppelt übertragen oder nicht zugestellt werden.
Ja. Eine zentrale E-Invoicing- und Integrationsplattform kann dänische Gesellschaften gemeinsam mit weiteren Ländern anbinden. Lokale Unternehmenskennungen, Empfängerregistrierungen, Formatvorgaben und die Zuordnung eingehender Rechnungen zur richtigen Gesellschaft müssen dennoch lokal abgebildet werden.
Besonders wichtig sind eine eindeutige Zuordnung der Rechtseinheiten und konsistente Stamm- und Steuerdaten. Der zentrale Betrieb reduziert damit die technische Fragmentierung, ersetzt aber nicht die länderspezifische Konfiguration.
Die detaillierte Spezifikation und der Migrationsplan werden noch ausgearbeitet. Nach dem derzeitigen Plan soll Nemhandel BIS 4 ab 2028 eingeführt und OIOUBL 2.1 bis 2029 schrittweise abgelöst werden. Da Zeitplan und Spezifikation noch nicht endgültig feststehen, sollten Unternehmen die weitere Entwicklung regelmäßig prüfen.
Unternehmen können bereits heute ihre OIOUBL-Abhängigkeiten, Mappings, Schnittstellen und Partnerverbindungen dokumentieren. Eine entkoppelte Integrationsarchitektur erleichtert später den Formatwechsel, ohne sämtliche ERP- und Finanzprozesse neu aufzubauen.
Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen der dänischen Erhvervsstyrelsen und des NemHandel-Portals sowie das dänische Buchführungsgesetz und die zugehörigen Durchführungsverordnungen. Die Planung für Nemhandel BIS 4 und die Ablösung von OIOUBL 2.1 kann sich noch ändern.