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Indiens B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick

Indien verpflichtet GST-registrierte Unternehmen ab einem aggregierten Jahresumsatz von ₹5 Crore zum B2B-E-Invoicing. IRP, Invoice Registration Number, signierter QR-Code und kurze Meldefristen prägen das zentrale Clearance-Modell.

Indien verbindet B2B-E-Invoicing mit zentraler Rechnungsregistrierung

Indiens B2B-E-Invoicing-Mandat gilt grundsätzlich für GST-registrierte Unternehmen, deren aggregierter Jahresumsatz in einem relevanten Geschäftsjahr seit 2017/18 die Schwelle von ₹5 Crore überschritten hat. Betroffene Rechnungen, Debit Notes und Credit Notes müssen vor ihrer Verwendung über ein zugelassenes Invoice Registration Portal, kurz IRP, registriert werden.

Prägend für das indische Clearance-Modell sind das Invoice Registration Schema, strukturierte JSON-Daten, die Invoice Reference Number und der digital signierte QR-Code. Das IRP validiert die übermittelten Rechnungsdaten und gibt den registrierten Datensatz mit der IRN und der digitalen Signatur zurück. Erst anschließend kann die Rechnung mit diesen Merkmalen an den Geschäftspartner übermittelt werden.

Für Unternehmen mit einem aggregierten Jahresumsatz ab ₹10 Crore verschärft eine zusätzliche Zeitvorgabe den Prozess: Seit dem 1. April 2025 müssen betroffene Rechnungsdokumente innerhalb von 30 Tagen nach dem Belegdatum an ein IRP gemeldet werden. Damit betreffen die Anforderungen nicht nur das Rechnungsformat, sondern auch GSTIN- und Stammdatenqualität, Validierung, Fristenkontrolle, Fehlerbearbeitung, Kundenzustellung sowie die Integration von ERP- und Finanzsystemen.

Indien hat die E-Rechnungspflicht schrittweise auf weitere Unternehmen ausgeweitet

Indiens B2B-E-Rechnungspflicht ist bereits vollständig in Kraft. Die Einführung erfolgte über sinkende Umsatzschwellen und erfasst inzwischen GST-registrierte Unternehmen ab einem aggregierten Jahresumsatz von mehr als ₹5 Crore. Für größere Unternehmen kam 2025 eine verbindliche Frist für die Registrierung beim Rechnungsregistrierungsportal hinzu.

ZeitpunktEntwicklungBedeutung
2020 bis 2022Die Einführung beginnt bei Unternehmen mit mehr als ₹500 Crore Jahresumsatz. Die Schwelle wird anschließend stufenweise auf ₹100, ₹50, ₹20 und schließlich ₹10 Crore gesenkt.Das zentrale Registrierungsverfahren wird schrittweise auf einen größeren Kreis GST-registrierter Unternehmen ausgeweitet.
1. August 2023Die Umsatzschwelle sinkt von ₹10 auf ₹5 Crore.Seither fallen auch kleinere und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
1. April 2025Für Unternehmen mit einem aggregierten Jahresumsatz ab ₹10 Crore tritt eine 30-Tage-Frist in Kraft.Rechnungen, Gutschriften und Belastungsanzeigen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Belegdatum beim Invoice Registration Portal, kurz IRP, registriert werden. Nach Ablauf der Frist wird keine Invoice Reference Number, kurz IRN, mehr erzeugt.
Aktueller StandDie E-Rechnungspflicht wird über mehrere zugelassene IRPs umgesetzt.Unternehmen müssen die Anbindung, geltende Prüfregeln, fristgerechte Übermittlung und Verarbeitung der Rückmeldungen dauerhaft sicherstellen.

Umsatzschwelle, Transaktionsart und Ausnahmen bestimmen den Pflichtumfang

Ob ein Unternehmen Indiens E-Rechnungspflicht anwenden muss, hängt nicht allein vom aktuellen Umsatz ab. Entscheidend sind die Umsatzhistorie auf Ebene der Permanent Account Number (PAN), die Art des Geschäftsvorgangs und mögliche branchenspezifische Ausnahmen.

Die Umsatzhistorie entscheidet über die Mandatspflicht

Die Pflicht gilt grundsätzlich, wenn der aggregierte Jahresumsatz des Unternehmens in einem Geschäftsjahr seit 2017/18 mehr als ₹5 Crore betragen hat. Maßgeblich ist der Umsatz aller unter derselben PAN geführten GST-Registrierungen – nicht nur der Umsatz einer einzelnen Niederlassung oder GST-Identifikationsnummer.

B2B-Rechnungen und weitere Geschäftsdokumente fallen in den Anwendungsbereich

Erfasst werden insbesondere steuerpflichtige Rechnungen an GST-registrierte Geschäftskunden sowie Exportrechnungen. Auch zugehörige Gutschriften und Belastungsanzeigen müssen über eine Invoice Registration Platform registriert werden, sofern der Aussteller der E-Rechnungspflicht unterliegt.

Bestimmte Unternehmen und Transaktionen bleiben ausgenommen

Zu den ausdrücklich ausgenommenen Gruppen zählen unter anderem Banken und bestimmte Finanzinstitute, Versicherer, Güterverkehrsunternehmen, Anbieter von Personenbeförderung sowie bestimmte Einheiten in Sonderwirtschaftszonen. B2C-Rechnungen, Lieferscheine und Rechnungsersatzdokumente fallen nicht unter dieses Registrierungsverfahren, für einzelne Vorgänge können jedoch andere GST-Vorgaben gelten.

Prozess E-Invoicing, GST-Reporting und E-Way Bill greifen ineinander

Indiens E-Invoicing-System verbindet mehrere steuerlich relevante Abläufe über die Invoice Registration Platforms (IRP). Die Rechnung wird im ERP-System des Lieferanten erstellt und anschließend bei einer zugelassenen IRP registriert. Von dort fließen relevante Daten an das GST-System und, sofern erforderlich, an das E-Way-Bill-System.

Die IRP erstellt die Rechnung nicht selbst und übermittelt sie auch nicht an den Kunden. Sie prüft und registriert die übermittelten Rechnungsdaten, erzeugt die Invoice Reference Number (IRN) sowie den signierten QR-Code und gibt den registrierten Datensatz an den Lieferanten zurück.

Das ERP-System erstellt die Rechnungsdaten

Der Lieferant erzeugt die Rechnung in seinem ERP- oder Abrechnungssystem. Die erforderlichen Daten werden gemäß dem Invoice Registration Schema als JSON-Datensatz aufbereitet.

Die Rechnungsdaten werden an eine IRP gesendet

Der JSON-Datensatz wird über eine Schnittstelle, einen Dienstleister oder ein Werkzeug zum Hochladen an eine zugelassene Invoice Registration Platform übermittelt. Unternehmen können dafür eine der verfügbaren IRPs nutzen.

Die IRP prüft und registriert die Rechnung

Die Plattform kontrolliert unter anderem Datenstruktur, Pflichtfelder und mögliche Dubletten. Nach erfolgreicher Prüfung erzeugt sie die IRN, signiert den Datensatz und ergänzt den signierten QR-Code.

Die registrierten Daten fließen in die weiteren Systeme

Die IRP gibt den signierten Datensatz an den Lieferanten zurück und übermittelt relevante Informationen an das GST-System. Dadurch können die entsprechenden Angaben für GSTR-1 vorausgefüllt werden. Ist für eine Warenbewegung eine E-Way Bill erforderlich und liegen die benötigten Transportdaten vor, kann auch diese über den verbundenen Prozess erzeugt werden.

Der Lieferant übermittelt die Rechnung an den Kunden

Der Lieferant stellt dem Kunden die registrierte Rechnung mit IRN und signiertem QR-Code bereit. Der Übertragungsweg zum Geschäftspartner ist nicht durch die IRP festgelegt und kann beispielsweise über EDI, ein Kundenportal, eine Schnittstelle oder per E-Mail erfolgen.

Erst die IRP-Registrierung macht eine E-Rechnung im GST-System gültig

Für verpflichtete Unternehmen reicht es nicht aus, eine Rechnung im eigenen ERP-System zu erstellen. Erst nach der erfolgreichen Registrierung durch eine Invoice Registration Platform erhält sie eine Invoice Reference Number (IRN) und den signierten QR-Code. Ohne gültige IRN gilt das Dokument im Anwendungsbereich des Mandats nicht als ordnungsgemäße E-Rechnung.

Die Registrierung ist jedoch keine vollständige Prüfung des Geschäftsvorgangs. Die IRP kontrolliert definierte Felder, Datenstrukturen, Identifikationsnummern und Geschäftsregeln und verhindert die mehrfache Registrierung derselben Rechnung. Ob Preise, Mengen, Vertragsreferenzen oder die steuerliche Einordnung fachlich korrekt sind, bleibt weiterhin im Verantwortungsbereich des ausstellenden Unternehmens.

Ergebnis der IRP-VerarbeitungBedeutung für den Rechnungsprozess
Erfolgreich registriertDie Rechnung erhält eine IRN, einen signierten QR-Code und einen signierten Datensatz. Sie kann anschließend an den Kunden übermittelt werden.
AbgelehntEs entsteht keine gültige E-Rechnung. Die Fehler müssen korrigiert und die Rechnungsdaten erneut eingereicht werden.
IRN storniertEine registrierte IRN kann innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters storniert werden, sofern keine aktive E-Way Bill damit verbunden ist. Eine Änderung des bereits registrierten Datensatzes auf der IRP ist nicht möglich.

Eine IRN kann grundsätzlich bis zum Ende des auf ihre Erzeugung folgenden Tages über die IRP storniert werden. Der registrierte Datensatz selbst lässt sich auf der IRP nicht nachträglich ändern. Ist eine fachliche Korrektur erforderlich oder das Stornierungsfenster bereits abgelaufen, muss der Vorgang über das dafür vorgesehene Korrekturdokument und die entsprechenden GST-Prozesse abgebildet werden.

Ursprungsrechnung, Stornierungsstatus, Korrekturdokument und zugehörige IRNs sollten im ERP-System eindeutig miteinander verknüpft bleiben. Dadurch lassen sich die Dokumentenhistorie, die IRP-Registrierungen und die an den Kunden übermittelten Rechnungsunterlagen konsistent nachvollziehen.

IRP-Registrierung und Kundenzustellung sind zwei getrennte Prozessschritte

Eine erfolgreich registrierte Rechnung ist noch nicht automatisch beim Kunden angekommen. Unternehmen müssen deshalb sowohl den Status der IRP-Registrierung als auch die anschließende Zustellung überwachen und für beide Prozessschritte nachvollziehbare Nachweise vorhalten.

Eine erfolgreiche IRP-Rückmeldung belegt die Registrierung, aber nicht den Empfang durch den Kunden. Umgekehrt ersetzt eine technisch erfolgreiche Kundenzustellung nicht die vorherige Registrierung der Rechnung.

Registrierung: Die IRP macht die Rechnung im GST-System gültig

Der Lieferant übermittelt die Rechnungsdaten als JSON-Datensatz an eine Invoice Registration Platform. Nach erfolgreicher Validierung gibt die IRP den signierten Datensatz mit Invoice Reference Number und signiertem QR-Code zurück. Erst damit erfüllt die Rechnung die Registrierungsanforderungen des indischen E-Invoicing-Verfahrens.

Zustellung: Der Lieferant stellt die Rechnung dem Kunden bereit

Die IRP übernimmt nicht die Zustellung an den Rechnungsempfänger. Der Lieferant kann die registrierte Rechnung über den vereinbarten Kanal bereitstellen, beispielsweise per E-Mail, Kundenportal, EDI oder Schnittstelle. Dabei müssen insbesondere die IRN und der signierte QR-Code korrekt in der bereitgestellten Rechnung enthalten sein.

JSON nach dem Invoice Registration Schema bildet den technischen Pflichtkern

Indien schreibt für die Registrierung elektronischer Rechnungen einen strukturierten JSON-Datensatz nach dem Invoice Registration Schema vor. Das Schema legt fest, welche Rechnungsinformationen enthalten sein müssen, wie die Datenfelder aufgebaut sind und welche Geschäftsregeln für ihre Verarbeitung gelten.

Zu den vorgesehenen Datenbereichen gehören unter anderem Dokumentart und Rechnungsnummer, GST-Identifikationsnummern, Positionen, HSN-Codes, Steuerbeträge, Gesamtwerte sowie Liefer- und Versandinformationen. Ein PDF allein erfüllt die Registrierungspflicht nicht, da es keine strukturierten Daten an die IRP übermittelt.

FormatWas es bedeutetRelevanz für Indien
JSON nach dem Invoice Registration SchemaStrukturierter Datensatz mit den vorgeschriebenen Rechnungsfeldern und DatenstrukturenVerbindliches Format für die Übermittlung der Rechnungsdaten an eine IRP
Signierter JSON-DatensatzVon der IRP zurückgegebener Datensatz mit IRN, signiertem QR-Code und RegistrierungsinformationenDokumentiert die erfolgreiche Registrierung und kann automatisiert weiterverarbeitet werden
PDF oder gedruckte DarstellungFür Menschen lesbare Darstellung der registrierten RechnungKann dem Kunden bereitgestellt werden, ersetzt aber nicht die vorherige JSON-Übermittlung an die IRP

Unternehmen können Rechnungsdaten intern weiterhin in ERP-spezifischen, XML- oder EDI-Formaten verarbeiten. Vor der IRP-Übermittlung müssen diese Daten jedoch vollständig und korrekt in das vorgeschriebene JSON-Schema überführt werden.

APIs und Portale ermöglichen unterschiedliche Übertragungswege zur IRP

Unternehmen können ihre Rechnungsdaten über verschiedene Zugangswege an eine zugelassene Invoice Registration Platform übermitteln. Welcher Weg geeignet ist, hängt vor allem vom Rechnungsvolumen, dem gewünschten Automatisierungsgrad und der vorhandenen Systemlandschaft ab. Unabhängig vom Zugang müssen die Daten dem Invoice Registration Schema entsprechen.

ÜbertragunsgwegFunktionsweiseGeeignet für
API-AnbindungDas ERP- oder Abrechnungssystem übermittelt Rechnungsdaten automatisiert an die IRP und verarbeitet die Rückmeldung direkt.Unternehmen mit hohem Rechnungsvolumen und durchgängig automatisierten Prozessen
Anbindung über einen DienstleisterEine Integrations- oder E-Invoicing-Lösung verbindet die Quellsysteme mit der IRP, übernimmt Datenumwandlung, Übertragung und Rückmeldungen.Unternehmen mit mehreren ERP-Systemen, Gesellschaften oder zusätzlichen internationalen Anforderungen
JSON-Datei über das PortalEin vorbereiteter JSON-Datensatz wird im IRP-Portal hochgeladen. Ergebnisse und Fehlermeldungen stehen anschließend zum Abruf bereit.Unternehmen mit begrenztem Rechnungsvolumen oder als ergänzender Ausweichprozess
WebformularRechnungsdaten werden manuell erfasst oder über eine Vorlage in das benötigte JSON-Format überführt.Einzelne Rechnungen, geringe Mengen und einfache Ausgangsszenarien

Für größere Rechnungsvolumen bietet die API-Anbindung den höchsten Automatisierungsgrad. Sie ermöglicht es, IRN, QR-Code, Statusmeldungen und Fehlerantworten ohne manuelle Zwischenschritte in den Ausgangsprozess zurückzuführen.

Indien stellt mehrere zugelassene IRPs bereit. Nutzen Unternehmen mehr als eine Plattform, müssen Rechnungsreferenzen, Status und Wiederholungsversuche zentral kontrolliert werden. So lässt sich verhindern, dass dieselbe Rechnung nach einer verzögerten Rückmeldung versehentlich erneut über eine andere IRP eingereicht wird.

Verstöße können Sanktionen und operative Folgewirkungen auslösen

Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Rechnungsdaten rechtzeitig beim Invoice Registration Portal registrieren. Erfolgt keine erfolgreiche Registrierung, fehlen die Invoice Reference Number und der signierte QR-Code. Die Rechnung erfüllt damit nicht die Anforderungen des indischen GST-Systems.

Verstoß oder FolgeMögliche Auswirkung
Rechnung ohne vorgeschriebene IRNGeldbuße von 10.000 INR oder in Höhe der hinterzogenen Steuer, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Fehlerhafte oder nicht regelkonforme RechnungZusätzlich kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 INR relevant werden
Registrierung nach Ablauf der 30-Tage-FristFür Unternehmen mit einem gesamten Jahresumsatz ab 100 Millionen INR verweigert das IRP die IRN-Erzeugung. Die Rechnung kann nicht nachträglich über den regulären Prozess gültig registriert werden

Die Sanktionen sind nicht als pauschale automatische Geldbuße für jeden technischen Fehler zu verstehen. Entscheidend sind der konkrete Verstoß, seine steuerlichen Auswirkungen und die behördliche Bewertung. Neben dem unmittelbaren Bußgeld können fehlende IRNs deshalb auch Zahlungen verzögern, den Vorsteuerabzug des Kunden beeinträchtigen und Warenbewegungen unterbrechen.

SEEBURGER verbindet die IRP-Registrierung mit durchgängigen Rechnungsprozessen

Der SEEBURGER E-Invoicing Hub verbindet ERP- und Abrechnungssysteme mit den Anforderungen des indischen B2B-E-Invoicing-Modells. Rechnungsdaten werden aus den vorhandenen Systemen übernommen, in das vorgeschriebene JSON-Schema überführt und für die Registrierung bei der IRP bereitgestellt. IRN, signierter QR-Code und Statusinformationen fließen anschließend automatisiert in den Ausgangsprozess zurück.

Damit wird die IRP-Anbindung nicht zu einem isolierten Zusatzprozess. Unternehmen erhalten einen durchgängigen Ablauf von der Rechnungserstellung über die Registrierung und Fehlerbearbeitung bis zur Kundenzustellung und nachvollziehbaren Aufbewahrung der relevanten Nachweise.

Bestehende Systeme bleiben eingebunden

SAP- und andere ERP-Systeme können über eine zentrale Integrationsschicht an den indischen Prozess angebunden werden.

Daten werden vor der Übermittlung geprüft

Validierungen helfen, fehlerhafte GSTINs, unvollständige Pflichtfelder oder inkonsistente Rechnungsdaten frühzeitig zu erkennen.

Rückmeldungen werden zentral verarbeitet

Erfolgreiche Registrierungen, Ablehnungen und Fehler lassen sich dokumentieren, überwachen und den zuständigen Teams zuordnen.

Registrierung und Zustellung bleiben verbunden

Die beim IRP registrierten Merkmale werden in die Kundenrechnung übernommen und über den vereinbarten Geschäftskanal bereitgestellt.

Mehrere Gesellschaften und ERP-Systeme bleiben steuerbar

Einheitliche Mappings, Statusmodelle und Überwachungsprozesse reduzieren den Aufwand in komplexen Systemlandschaften.

Häufig gestellte Fragen rund um Indiens B2B-E-Invoicing-Mandat

Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen des Goods and Services Tax Network (GSTN), des Central Board of Indirect Taxes and Customs (CBIC) sowie die offizielle Dokumentation der zugelassenen Invoice Registration Portals.