Italien startet mit ViDA nicht bei null. Mit FatturaPA, SdI und der transaktionsbezogenen Übermittlung grenzüberschreitender Rechnungsdaten verfügt das Land bereits über eine etablierte digitale Infrastruktur. ViDA erfordert daher keinen vollständigen Systemwechsel, sondern eine schrittweise Abstimmung des italienischen Modells mit den europäischen Vorgaben.
Ab dem 1. Juli 2030 greifen die EU-weiten digitalen Meldepflichten für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen. Strukturierte elektronische Rechnungsdaten bilden dann die Grundlage für das grenzüberschreitende digitale Reporting. Italien muss deshalb insbesondere seine bestehenden Meldungen für Auslandstransaktionen mit den europäischen Datenanforderungen, Prozessen und Übermittlungsfristen koordinieren.
Für das inländische B2B-E-Invoicing kann SdI grundsätzlich weiter eine zentrale Rolle spielen. ViDA schreibt kein einheitliches europäisches Austauschportal vor und ersetzt nationale Systeme nicht automatisch. Bis zum 1. Januar 2035 müssen bestehende nationale transaktionsbezogene Meldesysteme jedoch mit dem europäischen ViDA-Modell vereinbar sein.
Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende SdI-Prozesse bleiben relevant, müssen aber langfristig auch europäische Datenmodelle und grenzüberschreitende Meldeanforderungen unterstützen. Besonders wichtig werden deshalb flexible Formatkonvertierung, konsistente Rechnungsdaten und die klare Unterscheidung zwischen inländischem SdI-Prozess und innergemeinschaftlichem ViDA-Reporting. Die konkrete technische Umsetzung in Italien ist noch nicht abschließend festgelegt.