Skip to Content

Italiens B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick

Italien verpflichtet Unternehmen seit 2019 zum B2B-E-Invoicing über das zentrale Sistema di Interscambio. FatturaPA, SdI-Validierung und elektronische Archivierung prägen das italienische Clearance-Modell.

Italien steuert B2B-E-Invoicing zentral über das Sistema di Interscambio

Seit dem 1. Januar 2019 müssen betroffene Unternehmen inländische B2B-Rechnungen elektronisch über das Sistema di Interscambio (SdI) austauschen. Die zentrale Plattform der italienischen Steuerverwaltung prüft eingehende Rechnungen, leitet sie an den Empfänger weiter und übermittelt technische Statusmeldungen.

Prägend für das italienische Modell sind das strukturierte XML-Format FatturaPA, die verpflichtende Übertragung über SdI sowie Empfängercodes und zertifizierte E-Mail-Adressen für die Zustellung. Eine Rechnung, die den vorgeschriebenen Prozess nicht korrekt durchläuft, gilt grundsätzlich als nicht ordnungsgemäß ausgestellt.

Damit betrifft das Mandat weit mehr als die Erzeugung einer XML-Datei. Unternehmen müssen Rechnungsdaten, ERP-Anbindung, SdI-Kommunikation, Fehlermanagement, Korrekturprozesse und elektronische Archivierung zuverlässig miteinander verbinden. Für relevante grenzüberschreitende Transaktionen kommen außerdem transaktionsbezogene Datenmeldungen über SdI hinzu.

Italien entwickelt sein etabliertes SdI-Modell im Rahmen von ViDA weiter

Italien entwickelt sein bestehendes System auch nach dem Inkrafttreten des Mandats in 2019 stetig weiter. Seit Januar 2024 greift die Pflicht grundsätzlich unabhängig von Umsatzschwellen. In den kommenden Jahren stehen technische Anpassungen, das EU-weite digitale Reporting für grenzüberschreitende Transaktionen und die langfristige Abstimmung des nationalen Modells mit ViDA im Mittelpunkt.

Datum/ZeitraumEntwicklungsschritt/MeilensteinBedeutung
15. Mai 2026Die technischen SdI-Spezifikationen in Version 1.9.1 werden anwendbar.Unternehmen müssen Änderungen an Validierungsregeln, Dokumenttypen und technischen Schnittstellen in ihren Rechnungsprozessen berücksichtigen.
31. Dezember 2027Die aktuelle EU-Sondergenehmigung für Italiens verpflichtendes E-Invoicing läuft aus.Dies bedeutet nicht automatisch das Ende des italienischen Mandats. ViDA erlaubt den Mitgliedstaaten inzwischen, nationale E-Invoicing-Pflichten unter bestimmten Voraussetzungen ohne eine solche Einzelgenehmigung vorzusehen.
1. Juli 2030ViDA führt digitale Meldepflichten für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen ein.Italien muss den grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch und die dazugehörigen Meldedaten an die EU-weiten Anforderungen anpassen. Das betrifft insbesondere Datenstrukturen, Übermittlungsfristen und die Abgrenzung zum bestehenden SdI-Prozess.
Bis 1. Januar 2035Nationale transaktionsbezogene Meldesysteme müssen mit dem ViDA-Modell vereinbar sein.Italien muss sein bestehendes SdI- und Reporting-Modell mit den europäischen Standards abstimmen. Wie die technische Weiterentwicklung im Detail ausgestaltet wird, ist noch nicht abschließend festgelegt.

Das italienische Mandat erfasst inländische B2B-Umsätze nahezu flächendeckend

Die Pflicht gilt grundsätzlich für inländische Umsätze zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die in Italien ansässig sind oder dort eine feste Niederlassung unterhalten. Unternehmensgröße und Umsatz spielen dabei keine Rolle mehr. Rechnungen müssen als strukturierte XML-Dateien erstellt und über das SdI übermittelt werden.

In Italien ansässige Unternehmen müssen Rechnungen über SdI austauschen

Das Mandat umfasst Unternehmen, Selbständige und grundsätzlich auch Steuerpflichtige in vereinfachten beziehungsweise pauschalen Besteuerungssystemen. Seit Januar 2024 bestehen keine umsatzabhängigen Ausnahmen für kleinere Unternehmen mehr.

Rechnungsaussteller müssen die FatturaPA-XML-Datei an SdI senden. Rechnungsempfänger benötigen Prozesse für Empfang, Prüfung, Verbuchung und elektronische Aufbewahrung.

Eine italienische Umsatzsteuerregistrierung allein löst keine SdI-Pflicht aus

Nicht in Italien ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung fallen grundsätzlich nicht unter das inländische B2B-E-Invoicing-Mandat. Das gilt auch dann, wenn sie lediglich für Umsatzsteuerzwecke in Italien registriert oder durch einen Fiskalvertreter vertreten sind.

Unterhält ein ausländisches Unternehmen hingegen eine feste Niederlassung in Italien, muss für jeden Umsatz geprüft werden, ob diese Niederlassung an der Leistung beteiligt ist. Konzernstrukturen benötigen deshalb eine saubere Zuordnung von Gesellschaft, Umsatzsteuerregistrierung und rechnungsstellender Einheit.

Grenzüberschreitende Geschäfte unterliegen eigenen Melderegeln

Rechnungen an ausländische Geschäftspartner und Eingangsrechnungen aus dem Ausland fallen nicht automatisch unter denselben Austauschprozess wie rein inländische B2B-Rechnungen. Für in Italien ansässige oder niedergelassene Unternehmen bestehen jedoch transaktionsbezogene Meldepflichten über SdI.

Bei Ausgangsumsätzen werden die relevanten Rechnungsdaten über SdI bereitgestellt. Für bestimmte Eingangsumsätze aus dem Ausland kommen besondere Dokumenttypen wie TD17, TD18 und TD19 zum Einsatz. Unternehmen müssen den eigentlichen Rechnungsaustausch mit dem Geschäftspartner deshalb vom italienischen Reportingprozess unterscheiden.

SdI steuert Prüfung, Zustellung und Rückmeldungen zentral

Das SdI ist die zentrale Austauschplattform der italienischen Steuerverwaltung für elektronische Rechnungen. Es empfängt FatturaPA-Dateien, führt formale und technische Kontrollen durch und leitet akzeptierte Rechnungen an den angegebenen Empfänger weiter.

SdI kontrolliert unter anderem XML-Struktur, Pflichtfelder, Umsatzsteuerkennungen, Adressierungsdaten und mögliche Duplikate. Diese Prüfungen ersetzen jedoch keine vollständige steuerliche oder fachliche Rechnungsprüfung.

Das Rechnungssystem übermittelt die FatturaPA-Datei

Das ERP- oder Rechnungssystem erstellt die Rechnung im vorgeschriebenen XML-Format und übermittelt sie an SdI. Die Anbindung kann direkt oder über einen E-Invoicing-Dienstleister erfolgen.

Als technische Übertragungswege stehen unter anderem Webservices, FTP-basierte Schnittstellen, zertifizierte E-Mail über PEC und die Webangebote der Agenzia delle Entrate zur Verfügung. Für automatisierte Prozesse mit hohem Rechnungsvolumen sind Schnittstellen oder Dienstleisteranbindungen besonders relevant.

SdI prüft und verarbeitet die Rechnung

SdI kontrolliert die eingehende Datei anhand technischer und formaler Regeln. Erkennt das System einen Fehler, wird die Rechnung abgelehnt und der Absender erhält eine Fehlermeldung mit dem entsprechenden Fehlercode.

Besteht die Rechnung die Kontrollen, ermittelt SdI anhand des Empfängercodes oder der PEC-Adresse den vorgesehenen Zustellweg. Eine erfolgreiche SdI-Prüfung bestätigt die technische Verarbeitbarkeit, nicht die vollständige steuerliche Richtigkeit des Geschäftsvorgangs.

Der Empfänger erhält die Rechnung und SdI meldet den Status

SdI stellt die akzeptierte Rechnung dem Empfänger oder dessen Dienstleister bereit. Anschließend übernimmt das ERP- oder Finanzsystem die strukturierten Daten für Prüfung, Buchung, Freigabe und Archivierung.

Statusmeldungen informieren den Absender darüber, ob die Rechnung abgelehnt, zugestellt oder nicht auf dem vorgesehenen Weg zugestellt werden konnte. Diese Rückmeldungen sollten automatisiert dem ursprünglichen Rechnungsvorgang zugeordnet werden.

Mehrere Übertragungswege führen in das zentrale SdI

Unternehmen können FatturaPA-Rechnungen auf unterschiedlichen technischen Wegen an das SdI senden und von dort empfangen. Welcher Übertragungsweg geeignet ist, hängt vor allem von Rechnungsvolumen, Automatisierungsgrad und vorhandener Systemlandschaft ab. Unabhängig vom gewählten Kanal bleibt SdI der obligatorische Mittelpunkt des inländischen Rechnungsaustauschs.

ÜbertragungswegFunktionsweiseTypischer Einsatz
Webportal und mobile AnwendungRechnungen werden über die Angebote der Agenzia delle Entrate erstellt, hochgeladen oder abgerufen.Einzelne Rechnungen und geringe Volumen ohne tiefgreifende Systemintegration
PECDie FatturaPA-Datei wird über eine zertifizierte italienische E-Mail-Adresse an SdI gesendet. Rückmeldungen werden ebenfalls per PEC zugestellt.Geringe Volumen und Prozesse, die keine direkte Schnittstellenanbindung benötigen
SdICoopERP-Systeme oder Dienstleister kommunizieren automatisiert über einen akkreditierten Webservice mit SdI.Kontinuierliche, systemgestützte Rechnungsprozesse und mittlere bis hohe Volumen
SdIFtpRechnungsdateien und Rückmeldungen werden über eine akkreditierte FTP-basierte Verbindung ausgetauscht.Große Dateimengen, Stapelverarbeitung und hohe Transaktionsvolumen
E-Invoicing-DienstleisterDer Dienstleister übernimmt Formatkonvertierung, SdI-Anbindung, Übertragung und Verarbeitung der Rückmeldungen.Unternehmen mit mehreren ERP-Systemen, Gesellschaften oder internationalen Rechnungsprozessen

Unternehmen können ihre bevorzugte Empfangsadresse bei der Agenzia delle Entrate registrieren. Diese hinterlegte Adresse hat bei der Zustellung grundsätzlich Vorrang vor abweichenden Angaben in einer einzelnen Rechnung. Stimmen Routingdaten nicht oder kann SdI die Rechnung nicht zustellen, wird sie im geschützten Bereich des Empfängers bereitgestellt und der Absender erhält eine entsprechende Statusmeldung.

Für automatisierte B2B-Prozesse reicht die technische Verbindung allein nicht aus. ERP- und Finanzsysteme müssen auch FatturaPA-Dateien erzeugen und verarbeiten, Rechnungen dem richtigen Empfänger zuordnen sowie Annahmen, Ablehnungen und Zustellprobleme automatisiert in den ursprünglichen Geschäftsvorgang zurückführen.

FatturaPA XML ist das verbindliche B2B-Rechnungsformat

Für inländische B2B-Rechnungen müssen Unternehmen das strukturierte italienische XML-Format FatturaPA verwenden. Im privaten Geschäftsverkehr wird die Formatkennung FPR12 genutzt. Die Rechnung muss den jeweils gültigen technischen SdI-Spezifikationen entsprechen und als XML-Datei über das SdI übermittelt werden.

Dokumenttypen wie TD01 für Standardrechnungen oder TD04 für Gutschriften steuern die fachliche Verarbeitung innerhalb der FatturaPA-Struktur. Sie stellen keine eigenständigen Rechnungsformate dar. Eine PDF-Datei kann als lesbare Darstellung oder Anlage mitgeführt werden, erfüllt allein jedoch nicht die Anforderungen an eine italienische B2B-E-Rechnung.

E-Invoicing und E-Reporting greifen im italienischen Modell ineinander

Italien verbindet den elektronischen Rechnungsaustausch eng mit der steuerlichen Datenbereitstellung. Bei inländischen B2B-Umsätzen erfüllt die Übermittlung über SdI beide Funktionen in einem Prozess. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen können Rechnungsaustausch und Meldung dagegen getrennt voneinander erfolgen.

Versand einer strukturierten Rechnung an den Geschäftspartner

Beim E-Invoicing steht die rechtsgültige Rechnung zwischen Lieferant und Kunde im Mittelpunkt. Für inländische B2B-Umsätze wird sie als FatturaPA-XML-Datei erstellt und über SdI an den Empfänger übermittelt.

Die strukturierten Daten müssen im Empfängersystem weiterverarbeitet werden können. Dazu gehören insbesondere Prüfung, Kontierung, Freigabe, Buchung und Archivierung. Statusmeldungen zeigen, ob die Rechnung angenommen, abgelehnt oder nicht wie vorgesehen zugestellt wurde.

Bereitstellung der Rechnungsdaten für die Steuerverwaltung

Bei inländischen B2B-Rechnungen entsteht kein zusätzlicher Meldestrom. Da die Rechnung über SdI ausgetauscht wird, erhält die italienische Steuerverwaltung die relevanten Daten bereits innerhalb des E-Invoicing-Prozesses.

Für grenzüberschreitende Geschäfte gelten eigene Reportingprozesse. Die Rechnung kann außerhalb von SdI an den ausländischen Geschäftspartner übermittelt werden, während das italienische Unternehmen die zugehörigen Transaktionsdaten über SdI bereitstellt. Bei bestimmten Eingangsumsätzen aus dem Ausland kommen dafür Dokumenttypen wie TD17, TD18 oder TD19 zum Einsatz.

ViDA führt Italiens nationales Modell in einen europäischen Rahmen

Italien startet mit ViDA nicht bei null. Mit FatturaPA, SdI und der transaktionsbezogenen Übermittlung grenzüberschreitender Rechnungsdaten verfügt das Land bereits über eine etablierte digitale Infrastruktur. ViDA erfordert daher keinen vollständigen Systemwechsel, sondern eine schrittweise Abstimmung des italienischen Modells mit den europäischen Vorgaben.

Ab dem 1. Juli 2030 greifen die EU-weiten digitalen Meldepflichten für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen. Strukturierte elektronische Rechnungsdaten bilden dann die Grundlage für das grenzüberschreitende digitale Reporting. Italien muss deshalb insbesondere seine bestehenden Meldungen für Auslandstransaktionen mit den europäischen Datenanforderungen, Prozessen und Übermittlungsfristen koordinieren.

Für das inländische B2B-E-Invoicing kann SdI grundsätzlich weiter eine zentrale Rolle spielen. ViDA schreibt kein einheitliches europäisches Austauschportal vor und ersetzt nationale Systeme nicht automatisch. Bis zum 1. Januar 2035 müssen bestehende nationale transaktionsbezogene Meldesysteme jedoch mit dem europäischen ViDA-Modell vereinbar sein.

Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende SdI-Prozesse bleiben relevant, müssen aber langfristig auch europäische Datenmodelle und grenzüberschreitende Meldeanforderungen unterstützen. Besonders wichtig werden deshalb flexible Formatkonvertierung, konsistente Rechnungsdaten und die klare Unterscheidung zwischen inländischem SdI-Prozess und innergemeinschaftlichem ViDA-Reporting. Die konkrete technische Umsetzung in Italien ist noch nicht abschließend festgelegt.

SEEBURGER verbindet italienische Compliance mit durchgängigen Rechnungsprozessen

SEEBURGER unterstützt Unternehmen dabei, ihre ERP- und Finanzsysteme mit dem italienischen SdI-Prozess zu verbinden. Der Nutzen entsteht durch einen integrierten Ablauf, der FatturaPA-Konvertierung, Validierung, Übertragung, Statusverarbeitung und Archivierung über Systemgrenzen hinweg zusammenführt.

FatturaPA-Anforderungen zuverlässig aus zentralen Systemen bedienen

Rechnungsdaten aus SAP- und Nicht-SAP-Systemen werden in das erforderliche FatturaPA-Format überführt und vor der Übermittlung anhand technischer und fachlicher Regeln geprüft. Fehlerhafte Pflichtfelder, unvollständige Stammdaten oder ungeeignete Dokumenttypen lassen sich dadurch erkennen, bevor sie zu einer Ablehnung durch SdI führen.

Unternehmen müssen ihre bestehenden ERP-Systeme nicht jeweils separat an die italienischen Anforderungen anpassen. Eine zentrale Integrationsschicht vereinheitlicht die Datenaufbereitung und erleichtert die Einbindung mehrerer Gesellschaften und Quellsysteme.

Statusmeldungen direkt in den Geschäftsprozess zurückführen

SdI-Rückmeldungen werden automatisiert empfangen, dem ursprünglichen Rechnungsbeleg zugeordnet und an die zuständigen Systeme oder Teams weitergeleitet. Dadurch bleiben Annahmen, Ablehnungen und Zustellprobleme nicht in einem technischen Kanal verborgen.

Transparente Statusinformationen unterstützen Finanz- und IT-Teams dabei, Fehler schneller zu bearbeiten, erneute Übermittlungen kontrolliert auszulösen und den Rechnungsverlauf vollständig nachzuvollziehen.

Italien in eine internationale E-Invoicing-Strategie integrieren

Der SEEBURGER E-Invoicing Hub verbindet den italienischen SdI-Prozess mit weiteren nationalen E-Invoicing- und E-Reporting-Anforderungen. Unternehmen können FatturaPA, grenzüberschreitende Meldungen und zusätzliche Länderanforderungen über eine gemeinsame Integrations- und Betriebsumgebung steuern.

Das reduziert länderspezifische Einzellösungen und schafft eine skalierbare Grundlage für neue regulatorische Anforderungen. Bestehende ERP-, Finanz-, Archivierungs- und Analyseprozesse bleiben eingebunden, während Formate, Kanäle und Compliance-Regeln zentral weiterentwickelt werden können.

Häufig gestellte Fragen rund um Italiens B2B-E-Invoicing-Mandat

Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen der italienischen Steuerverwaltung Agenzia delle Entrate, die aktuellen technischen SdI-Spezifikationen sowie die EU-Vorgaben zu ViDA.