Skip to Content

Malaysias B2B-E-Invoicing-Mandat im Überblick

Malaysia setzt auf verpflichtendes B2B-E-Invoicing über MyInvois. Rechnungsdaten in XML oder JSON werden vor der Bereitstellung für den Kunden durch die Steuerbehörde validiert.

Malaysia verbindet B2B-E-Invoicing mit zentraler Validierung über MyInvois

Malaysia hat die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen über das staatliche System MyInvois verpflichtend am 1. August 2024 eingeführt. Betroffene Unternehmen müssen ihre Rechnungsdaten strukturiert an die malaysische Steuerbehörde Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM beziehungsweise HASiL) übermitteln. MyInvois validiert die Daten, bevor die bestätigte E-Rechnung dem Geschäftskunden bereitgestellt wird.

Das malaysische Modell folgt dem Prinzip der Continuous Transaction Controls (CTC). Unterstützt werden strukturierte Rechnungsdaten in XML oder JSON, die entweder über das MyInvois Portal oder automatisiert über eine Programmierschnittstelle eingereicht werden. Zum Prozess gehören außerdem eine eindeutige Rechnungskennung, ein Validierungslink beziehungsweise QR-Code sowie Rückmeldungen zu Annahme, Ablehnung und Stornierung.

Der gestaffelte Rollout richtet sich nach dem Jahresumsatz und ist für die grundsätzlich verpflichteten Umsatzgruppen abgeschlossen. Unternehmen mit weniger als 3 Millionen malaysischen Ringgit Jahresumsatz können unter bestimmten Voraussetzungen von der Einführung befreit sein. Für betroffene Unternehmen stehen daher nicht mehr nur die Vorbereitung, sondern der stabile Betrieb von ERP-Anbindung, Datenvalidierung, Kundenzustellung, Fehlerbehandlung und Nachweisführung im Mittelpunkt.

Malaysias Rollout erfasst seit 2026 alle verpflichteten Umsatzgruppen

Malaysia hat das E-Invoicing-Mandat seit August 2024 nach Jahresumsatz beziehungsweise Betriebseinnahmen eingeführt. Seit Januar 2026 sind grundsätzlich alle regulären Umsatzgruppen erfasst. Für Unternehmen unterhalb der aktuellen Befreiungsgrenze gelten zusätzliche Kriterien und gegebenenfalls ein abweichender Pflichtbeginn.

Datum/ZeitraumMeilensteinBetroffene Unternehmen
August 2024 bis Juli 2025Verpflichtendes E-Invoicing startet in drei EinführungsphasenZunächst Unternehmen mit mehr als 100 Mio. RM, anschließend Unternehmen mit mehr als 25 Mio. RM und ab Juli 2025 Unternehmen mit mehr als 5 Mio. RM Jahresumsatz oder Betriebseinnahmen
1. Januar 2026E-Invoicing wird für die nächste Umsatzgruppe verpflichtendUnternehmen mit mindestens 3 Mio. bis einschließlich 5 Mio. RM
1. Juli 2026Vergünstigter Pflichtbeginn für bestimmte kleinere UnternehmenUnternehmen mit weniger als 3 Mio. RM, welche die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllen oder die maßgebliche Umsatzgrenze bereits überschritten haben
Bis 31. Dezember 2027Übergangserleichterungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem zusammengefasste E-RechnungenVerpflichtete Unternehmen, die die von HASiL festgelegten Bedingungen der Übergangsregelung erfüllen
FortlaufendBefreiung für kleinere Unternehmen, solange sämtliche Voraussetzungen erfüllt bleibenUnternehmen mit weniger als 3 Mio. RM Jahresumsatz oder Betriebseinnahmen

Die Befreiung unterhalb von 3 Mio. RM richtet sich nicht allein nach dem Umsatz. Unternehmen müssen zusätzlich die von HASiL festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Beteiligungs- oder Konzernstrukturen können beispielsweise dazu führen, dass ein kleineres Unternehmen trotz seines eigenen Umsatzes nicht von der Befreiung profitiert.

Überschreitet ein zunächst befreites Unternehmen die Grenze von 3 Mio. RM, wird E-Invoicing grundsätzlich ab dem 1. Januar des zweiten Jahres nach dem betreffenden Veranlagungsjahr verpflichtend. Unternehmen sollten ihre Einstufung deshalb regelmäßig überprüfen und Veränderungen bei Umsatz, Gesellschaftsstruktur und verbundenen Unternehmen berücksichtigen.

Umsatz, Transaktionsart und Malaysia-Bezug bestimmen den Pflichtumfang

Das Mandat erfasst grundsätzlich Steuerpflichtige, die in Malaysia wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und nach dem gestaffelten Zeitplan zur Einführung verpflichtet sind. Neben inländischen B2B-Umsätzen berücksichtigt das System auch weitere Transaktionsarten, grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge und bestimmte Fälle der Selbstausstellung.

MyInvois verbindet zentrale Validierung mit separater Kundenzustellung

Malaysia nutzt eine zentrale Continuous-Transaction-Control-Architektur. MyInvois ist die von der malaysischen Steuerbehörde IRBM betriebene öffentliche Plattform, über die E-Rechnungen geprüft, eindeutig gekennzeichnet und für steuerliche Kontrollzwecke gespeichert werden. Sie bildet damit den zentralen Kontrollpunkt zwischen Rechnungserstellung und Zustellung.

Der Prozess endet jedoch nicht mit der Validierung durch MyInvois. Der Lieferant bleibt dafür verantwortlich, dem Kunden die validierte E-Rechnung oder eine zulässige visuelle Darstellung bereitzustellen. Steuerbehördliche Verarbeitung und geschäftliche Kundenzustellung sind somit eng verbunden, bleiben aber zwei unterscheidbare Prozessschritte.

Der Lieferant erstellt die Rechnungsdaten

Das ERP-, Abrechnungs- oder Finanzsystem erzeugt die Rechnung mit den erforderlichen Lieferanten-, Kunden-, Steuer-, Zahlungs- und Positionsdaten. Für die Übermittlung an MyInvois werden diese Daten in die vorgeschriebene XML- oder JSON-Struktur überführt.

Die Rechnung wird an MyInvois übermittelt

Der Lieferant reicht die E-Rechnung entweder manuell über das MyInvois Portal oder automatisiert über die Programmierschnittstelle ein. Die Anbindung kann direkt aus dem ERP-System, über einen Technologieanbieter oder über einen Peppol-Dienstleister erfolgen. Unabhängig vom gewählten Weg müssen die Rechnungsdaten zur Validierung an MyInvois übermittelt werden.

MyInvois validiert die Rechnung

MyInvois prüft unter anderem Datenstruktur, Pflichtfelder, verwendete Codes, beteiligte Steuerpflichtige und mögliche Dubletten. Die Validierung erfolgt nahezu in Echtzeit. Fehlerhafte Datensätze werden abgelehnt und müssen nach der Korrektur erneut übermittelt werden.

Die validierte Rechnung erhält ihre Plattformmerkmale

Nach erfolgreicher Validierung vergibt IRBM eine Unique Identifier Number. Zusätzlich werden Validierungsdatum, Validierungszeit und die Informationen für den Validierungslink zurückgegeben. Lieferant und Kunde erhalten eine Benachrichtigung über die validierte Rechnung.

Der Lieferant stellt die Rechnung dem Kunden bereit

Nach der Validierung stellt der Lieferant dem Kunden die strukturierte E-Rechnung, eine visuelle Darstellung oder beides bereit. Für den strukturierten Austausch kann auch das Peppol-Netzwerk auf Basis von Malaysia PINT genutzt werden. Eine visuelle Darstellung muss den QR-Code enthalten, über den Existenz und Status der Rechnung in MyInvois geprüft werden können.

Ablehnungen und Korrekturen werden systemgestützt verarbeitet

Der Kunde kann innerhalb von 72 Stunden nach der Validierung eine Ablehnung beantragen. Der Lieferant kann die Rechnung innerhalb desselben Zeitfensters stornieren und anschließend neu ausstellen. Nach Ablauf der 72 Stunden erfolgen Anpassungen über eine validierte Gutschrift, Belastungsanzeige oder Erstattungsrechnung mit Referenz auf die ursprüngliche E-Rechnung.

Eine MyInvois-Übermittlung erfüllt zwei Funktionen

Im malaysischen Modell sind Rechnungsaustausch und Datenübermittlung an die Steuerbehörde eng miteinander verbunden. Unternehmen reichen strukturierte Rechnungsdaten bei MyInvois ein. Mit dieser Übermittlung erhält die malaysische Steuerbehörde IRBM die relevanten Transaktionsdaten, während die validierte E-Rechnung anschließend dem Geschäftskunden bereitgestellt wird.

Es handelt sich daher nicht um zwei getrennte Meldewege. E-Invoicing und die Funktion des E-Reportings greifen innerhalb desselben zentralen Verfahrens ineinander.

Validierte Rechnung für den Geschäftskunden

E-Invoicing umfasst die Erstellung, Validierung und Bereitstellung der elektronischen Rechnung. Der Lieferant übermittelt strukturierte Rechnungsdaten im XML- oder JSON-Format an MyInvois. Nach erfolgreicher Validierung erhält die Rechnung unter anderem eine eindeutige Kennung, einen Validierungszeitpunkt und einen Validierungslink.

Anschließend stellt der Lieferant dem Kunden die validierte E-Rechnung oder eine lesbare Darstellung mit QR-Code bereit. Dieser Schritt unterstützt die weitere Prüfung, Buchung und Zahlung beim Empfänger.

Integrierte Datenübermittlung an die Steuerbehörde

Durch die Einreichung bei MyInvois erhält IRBM die strukturierten Transaktionsdaten bereits während des Rechnungsprozesses. Für dieselbe Rechnung ist daher grundsätzlich keine separate nachgelagerte Meldung über einen zusätzlichen Übertragungsweg erforderlich.

Diese integrierte Datenübermittlung erfüllt eine E-Reporting-Funktion, ersetzt jedoch nicht automatisch andere Steuererklärungen und Meldepflichten. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass die Daten in MyInvois mit ihren Buchungs-, Steuer- und Erklärungssystemen übereinstimmen.

UBL 2.1 und Malaysia PINT strukturieren den Rechnungsaustausch

Für die automatisierte Übermittlung an MyInvois müssen Rechnungsdaten der vorgegebenen UBL-2.1-Struktur entsprechen. Die MyInvois-Schnittstelle akzeptiert diese Daten als XML oder JSON. Zusätzlich unterstützt Malaysia PINT den standardisierten Rechnungsaustausch über das Peppol-Netzwerk.

FormatBedeutung für Malaysia
UBL 2.1 XMLStrukturierte XML-Darstellung für die automatisierte Übermittlung und Validierung durch MyInvois
UBL 2.1 JSONAlternative strukturierte Darstellung derselben fachlichen Rechnungsdaten für die Übermittlung über die MyInvois-Schnittstelle
Malaysia PINTNationale Peppol-Spezifikation für den interoperablen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen
PDF bzw. visuelle DarstellungKann dem Kunden zur besseren Lesbarkeit bereitgestellt werden, ersetzt aber nicht den strukturierten und validierten MyInvois-Datensatz

Peppol und MyInvois sind damit keine konkurrierenden Modelle. Peppol kann den strukturierten Austausch zwischen Lieferant und Kunde organisieren, während MyInvois die steuerbehördliche Validierung übernimmt. In einer integrierten Umsetzung kann ein Dienstleister beide Prozessschritte technisch miteinander verbinden.

Portal, direkte Systemanbindung und Peppol eröffnen mehrere Übertragungswege

Unternehmen können Rechnungsdaten manuell über das MyInvois Portal oder automatisiert über die Programmierschnittstelle an MyInvois übermitteln. Bei der automatisierten Umsetzung besteht die Wahl zwischen einer direkten Anbindung und der Nutzung eines Dienstleisters. Peppol kann dabei den strukturierten Austausch mit Geschäftspartnern unterstützen und über einen entsprechend angebundenen Dienstleister mit der MyInvois-Übermittlung verbunden werden.

ÜbertragungswegEinsatz im malaysischen ProzessBesonders geeignet für
MyInvois PortalRechnungsdaten werden manuell erfasst oder hochgeladen und zur Validierung an MyInvois übermittelt. Die weitere Bereitstellung für den Kunden organisiert der Lieferant.Unternehmen mit geringem Rechnungsvolumen und wenigen manuellen Vorgängen
Direkte MyInvois-SchnittstelleDas ERP-, Finanz- oder Abrechnungssystem übermittelt XML- oder JSON-Daten direkt an MyInvois und verarbeitet Validierungsergebnisse sowie Statusinformationen.Unternehmen mit hohem Volumen und eigener Integrationskompetenz
Technologieanbieter ohne PeppolEin Dienstleister übernimmt die technische Verbindung zwischen den Unternehmenssystemen und MyInvois. Die Kundenzustellung kann über vereinbarte Kanäle wie Portal, E-Mail oder eine bestehende B2B-Verbindung erfolgen.Unternehmen, die die MyInvois-Anbindung auslagern oder mehrere Systeme bündeln möchten
Peppol-DienstleisterDer Dienstleister verbindet die MyInvois-Validierung mit dem strukturierten Rechnungsaustausch über Peppol. Malaysia PINT unterstützt dabei die standardisierte Übertragung zwischen Lieferant und Kunde.Unternehmen mit automatisierten B2B-Prozessen, vielen Geschäftspartnern oder grenzüberschreitendem Rechnungsaustausch

Peppol ist in Malaysia kein verpflichtender alleiniger Übertragungsweg. Auch eine über Peppol ausgetauschte Rechnung muss die Anforderungen des MyInvois-Verfahrens erfüllen und durch IRBM validiert werden. Der Vorteil liegt darin, steuerbehördliche Übermittlung und strukturierten Geschäftspartneraustausch in einem integrierten Prozess abzubilden.

Malaysia ahndet E-Invoicing-Verstöße mit bis zu 20.000 RM oder sechs Monaten Haft

Wer eine verpflichtende E-Rechnung nicht ausstellt, verstößt gegen Section 120(1)(d) des malaysischen Income Tax Act 1967. Auch unvollständige oder fehlerhafte Angaben in einer validierten E-Rechnung können einen Verstoß darstellen.

VerstoßMögliche Sanktion
Verpflichtende E-Rechnung wird nicht ausgestelltGeldstrafe zwischen 200 und 20.000 RM gegen das Unternehmen beziehungsweise verantwortliche Personen
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in einer E-RechnungSanktion nach Section 120(1)(d), abhängig von Art, Schwere und Umständen des Verstoßes
Strafrechtliche Verfolgung und VerurteilungFreiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, Geldstrafe oder beides. Eine Freiheitsstrafe kann nur eine verantwortliche natürliche Person treffen, etwa einen Manager oder leitenden Verantwortlichen in Malaysia, einen Director, den Company Secretary oder eine Person, die faktisch eine dieser Funktionen ausübt.

Die Sanktionen werden nicht automatisch für jede betroffene Rechnung in gleicher Höhe verhängt. HASiL berücksichtigt bei der Bewertung die konkrete Kategorie des Verstoßes, die Zahl der festgestellten Fälle und die jeweiligen Umstände.

Bis zum 31. Dezember 2027 können bestimmte Fehler im Rahmen des E-Invoice Special Voluntary Disclosure Programme berichtigt werden. Das Programm setzt eine aktive Offenlegung und Korrektur voraus und stellt keine allgemeine Aussetzung der E-Invoicing-Pflicht dar.

Grenzüberschreitende Geschäfte verändern Zuständigkeit und Rechnungsprozess

Das malaysische E-Invoicing-Mandat endet nicht an der Landesgrenze. Bei Ausfuhren bleibt der malaysische Lieferant für die Übermittlung an MyInvois verantwortlich. Bei Einkäufen von ausländischen Lieferanten kann die Pflicht dagegen auf den malaysischen Käufer übergehen, denn er muss den Geschäftsvorgang über eine selbst ausgestellte E-Rechnung, die sogenannte Self-Billed E-Invoice, in MyInvois abbilden.

Für grenzüberschreitende Prozesse sollten Rechnungsdaten, Währungen, Lieferanten- und Kundenangaben, Zollreferenzen und Buchungen konsistent bleiben. Da die malaysische Steuerbehörde Rechnungsinformationen auch mit der Zollverwaltung austauschen kann, können Abweichungen zwischen MyInvois-Daten und Einfuhr- oder Ausfuhrunterlagen zusätzlichen Klärungsbedarf auslösen.

Warenimporte erfordern eine Self-Billed E-Invoice

Bezieht ein malaysisches Unternehmen Waren von einem ausländischen Lieferanten, stellt dieser normalerweise keine E-Rechnung über MyInvois aus. Der malaysische Käufer muss deshalb eine Self-Billed E-Invoice erzeugen und zur Validierung an MyInvois übermitteln.

Die Rechnung muss grundsätzlich spätestens bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Monat der Zollabfertigung ausgestellt werden. Für einen im Januar abgefertigten Import endet die Frist somit am 31. März. Damit der Vorgang mit den Einfuhrunterlagen abgestimmt werden kann, müssen Einkaufs-, Lieferanten-, Zoll- und Rechnungsdaten im Unternehmen zusammengeführt werden.

Integration von MyInvois in durchgängige Rechnungsprozesse

Für Unternehmen mit unterschiedlichen ERP-Systemen, Gesellschaften und grenzüberschreitenden Rechnungsflüssen reicht eine isolierte Verbindung zu MyInvois nicht aus. Entscheidend ist ein durchgängiger Prozess, der Rechnungsdaten korrekt aufbereitet, an die Plattform übermittelt, Rückmeldungen verarbeitet und die validierten Daten wieder in die internen Systeme zurückführt.

Mit dem SEEBURGER E-Invoicing Hub entsteht eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechnungseingang, den Rechnungsausgang und die regulatorische Datenübermittlung. Eingehende Rechnungsdaten können direkt an Buchhaltung, Prüfungs- und Freigabeprozesse sowie Archive übergeben werden. So wird die Umsetzung des malaysischen Mandats nicht zu einer isolierten Länderanbindung, sondern Teil einer skalierbaren E-Invoicing-Architektur für weitere Gesellschaften, Geschäftspartner und Märkte.

MyInvois in bestehende Systeme integrieren

Rechnungsdaten aus SAP- und anderen ERP-Systemen können aufbereitet, in das erforderliche UBL-2.1-Format umgewandelt und über die MyInvois-Schnittstelle verarbeitet werden. Validierungsergebnisse, eindeutige Kennungen und weitere Plattformrückmeldungen fließen in die zuständigen Prozesse zurück.

Unterschiedliche malaysische Geschäftsfälle zentral abbilden

Inländische Rechnungen, Ausfuhren und Self-Billed E-Invoices für grenzüberschreitende Einkäufe lassen sich über eine gemeinsame Integrationsumgebung steuern. Dadurch müssen Unternehmen nicht für jede Transaktionsart eine separate technische Lösung aufbauen.

MyInvois und Peppol sinnvoll verbinden

Als zertifizierter Peppol Access Point ermöglicht SEEBURGER zusätzlich den strukturierten Rechnungsaustausch mit Peppol-Teilnehmern. MyInvois übernimmt weiterhin die erforderliche steuerliche Validierung, während Peppol als standardisierter Austauschweg zwischen Geschäftspartnern eingesetzt werden kann.

Fehler und Fristen kontrolliert bearbeiten

Statusmeldungen, Ablehnungen und technische Fehler werden transparent und können den zuständigen Teams zugeordnet werden. Das unterstützt auch zeitkritische Vorgänge wie Ablehnung oder Stornierung innerhalb von 72 Stunden sowie die fristgerechte Erstellung von Self-Billed E-Invoices.

Häufig gestellte Fragen rund um Malaysias B2B-E-Invoicing-Mandat

Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen des Inland Revenue Board of Malaysia (IRBM/HASiL), die E-Invoice Guideline Version 4.8, die E-Invoice Specific Guideline Version 4.9 sowie die technische MyInvois-Dokumentation.