Norwegens B2B-E-Invoicing-Mandat ist ein nationales Regime auf Grundlage des norwegischen Buchführungsrechts. Es verpflichtet buchführungspflichtige Unternehmen in Norwegen zum elektronischen Rechnungsaustausch, ohne die EU-weiten ViDA-Regeln für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen zu übernehmen.
Ob eine grenzüberschreitende Rechnung unter das norwegische Mandat fällt, richtet sich nicht allein nach dem Sitz der beteiligten Unternehmen. Entscheidend ist, ob Aussteller und Empfänger nach norwegischem Recht buchführungspflichtig sind und die weiteren Voraussetzungen des Mandats erfüllen. Deshalb können auch ausländische Unternehmen mit einer buchführungspflichtigen Tätigkeit in Norwegen betroffen sein.
Ein ausländischer Geschäftspartner ohne norwegische Buchführungspflicht wird dagegen nicht allein durch seine technische Erreichbarkeit über Peppol in das nationale Mandat einbezogen. Peppol ermöglicht den grenzüberschreitenden Austausch, bestimmt aber nicht den rechtlichen Pflichtumfang.
Für Rechnungen zwischen Norwegen und Unternehmen in EU-Mitgliedstaaten gilt deshalb nicht automatisch das ViDA-Modell für innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen. Solche Rechnungen müssen vielmehr nach den jeweils einschlägigen norwegischen und ausländischen Umsatzsteuer- und Rechnungsregeln beurteilt werden.
Technisch bleibt dennoch eine Verbindung bestehen. Norwegen setzt stark auf Peppol und Interoperabilität. Dadurch können internationale Unternehmen nationale norwegische Prozesse und EU-Prozesse auf einer gemeinsamen technischen Basis abbilden, auch wenn die rechtlichen Pflichten unterschiedlich sind.
Das nationale norwegische Mandat und ViDA müssen rechtlich getrennt betrachtet werden, können technisch aber auf ähnlicher Infrastruktur aufsetzen. Das bedeutet, Unternehmen können gemeinsame technische Bausteine wie Peppol-Anbindung, strukturierte Rechnungsdaten, Validierung und ERP-Integration länderübergreifend wiederverwenden, müssen die jeweiligen nationalen Compliance-Regeln jedoch separat abbilden.