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B2B-E-Invoicing in der Schweiz im Überblick

Die Schweiz setzt im B2B auf freiwilliges E-Invoicing über Service-Provider und etablierte Netzwerke. Eine allgemeine B2B-Pflicht besteht nicht, während Lieferanten der Bundesverwaltung bei Vertragswerten über 5.000 Franken Rechnungen elektronisch einreichen müssen.

Die Schweiz setzt auf freiwilliges B2B-E-Invoicing und etablierte Service-Provider

Die Schweiz schreibt den strukturierten elektronischen Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen derzeit nicht allgemein vor. B2B-E-Invoicing erfolgt freiwillig und wird über ERP- und Buchhaltungssysteme, spezialisierte Service-Provider sowie deren miteinander verbundene Netzwerke umgesetzt. Teilnehmerverzeichnisse wie eDirectory.ch unterstützen dabei die elektronische Erreichbarkeit von Geschäftspartnern.

Für Lieferanten der Bundesverwaltung gelten verbindlichere Anforderungen: Übersteigt der Vertragswert 5.000 Franken, müssen Rechnungen elektronisch eingereicht werden. Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung, darunter strukturierte Rechnungsdaten über einen Service-Provider, die Erfassung in einem Anbieterportal und die Übermittlung einer PDF-Rechnung per E-Mail.

Das Schweizer Modell basiert nicht auf einer zentralen Clearance-Plattform oder einer transaktionsbezogenen Meldung jeder B2B-Rechnung an die Steuerverwaltung. Entscheidend sind stattdessen die sichere Übermittlung, verlässliche Empfängerkennungen, die Integration in Finanzsysteme sowie die ordnungsgemäße Aufbewahrung. Papierrechnungen, gescannte Rechnungen und elektronische Rechnungen sind mehrwertsteuerlich gleichgestellt, sofern Ursprung, Unverändertheit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleiben.

Die Schweiz verfolgt keinen klassischen B2B-Mandatszeitplan

Die Entwicklung des Schweizer E-Invoicing-Modells wird nicht durch einen gestaffelten Rollout für Unternehmen bestimmt. Prägend sind stattdessen die bereits bestehende elektronische Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung, die Digitalisierung der Mehrwertsteuerabrechnung und die freiwillige Einführung strukturierter B2B-Prozesse.

ZeitpunktEntwicklungBedeutung
Seit 2016/2017Elektronische Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung wird für Verträge über 5.000 Franken verpflichtendBundeslieferanten müssen den elektronischen Einreichungsprozess unterstützen.
Seit 1. Januar 2025Mehrwertsteuerabrechnungen müssen grundsätzlich online eingereicht werdenDie Digitalisierung des Steuerverfahrens schreitet voran, ist aber kein transaktionsbezogenes E-Reporting.
Aktueller StandKein angekündigter Einführungstermin für ein allgemeines B2B-E-Invoicing-MandatUnternehmen können strukturierte Rechnungsprozesse freiwillig einführen und automatisieren.

Der Pflichtumfang unterscheidet zwischen B2B und Bundesverwaltung

Die Schweiz kennt derzeit keine allgemeine E-Invoicing-Pflicht für Transaktionen zwischen Unternehmen. Verbindliche Anforderungen bestehen jedoch für bestimmte Rechnungen an die Bundesverwaltung. Entscheidend sind deshalb der Rechnungsempfänger, der zugrunde liegende Vertragswert und dessen Vorgaben für die elektronische Einreichung.

B2B-E-Invoicing bleibt freiwillig, aber schafft Automatisierungspotenzial

Unternehmen können im B2B-Geschäft selbst vereinbaren, ob sie Rechnungen elektronisch austauschen und welche Formate, Übertragungswege oder Service-Provider sie dafür nutzen. Auch der Empfang strukturierter E-Rechnungen ist nicht allgemein verpflichtend.

Der freiwillige Umstieg kann sich dennoch auszahlen. Strukturierte Rechnungsdaten lassen sich ohne erneute Erfassung in ERP- und Finanzprozesse übernehmen. Das reduziert Medienbrüche und Eingabefehler, beschleunigt Prüfung, Freigabe und Buchung und schafft eine bessere Grundlage für skalierbare Rechnungsprozesse mit Schweizer und internationalen Geschäftspartnern.

Bundeslieferanten müssen Rechnungen elektronisch einreichen

Lieferanten der Bundesverwaltung müssen ihre Rechnungen elektronisch einreichen, wenn der zugrunde liegende Vertragswert 5.000 Franken übersteigt. Die Schwelle bezieht sich auf den Vertragswert und nicht auf den Betrag einer einzelnen Rechnung. Zulässig sind strukturierte Rechnungsdaten über einen Service-Provider sowie weitere vom Bund angebotene elektronische Einreichungswege.

Die Verpflichtung des Bundes lässt sich nicht pauschal auf Kantone, Gemeinden oder andere öffentliche Institutionen übertragen. Lieferanten sollten deshalb vor der Rechnungsstellung prüfen, welche Formate, Kanäle, Empfängeradressen und Referenzangaben die jeweilige öffentliche Stelle verlangt.

Service-Provider verbinden Rechnungssteller und Empfänger

Im freiwilligen Schweizer B2B-Modell werden strukturierte E-Rechnungen typischerweise über spezialisierte Service-Provider ausgetauscht. Sie verbinden die ERP- und Finanzsysteme der Geschäftspartner, übernehmen abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang Formatkonvertierung, Prüfung und Routing und ermöglichen damit eine automatisierte Verarbeitung auf beiden Seiten.

Das eDirectory, ein Teilnehmerverzeichnis, unterstützt die Ermittlung des elektronisch erreichbaren Empfängers und des zuständigen Anbieters. Das Verzeichnis transportiert oder genehmigt die Rechnung jedoch nicht. Nutzen Lieferant und Kunde unterschiedliche Service-Provider, kann die Rechnung über eine Interconnect-Verbindung zwischen den Anbietern übertragen werden.

Der Lieferant erstellt die E-Rechnung

Das ERP- oder Fakturierungssystem erzeugt die Rechnungsdaten im vereinbarten strukturierten Format. Kundenkennung, Teilnehmernummer und Rechnungsreferenzen müssen korrekt in den Stammdaten hinterlegt sein.

Der sendende Service-Provider bereitet die Rechnung auf

Der Anbieter übernimmt die Rechnungsdaten und prüft sie entsprechend dem vereinbarten Prozess. Falls erforderlich, konvertiert er das Ausgangsformat und ermittelt über die elektronische Rechnungsadresse beziehungsweise eDirectory.ch, wie der Empfänger erreichbar ist.

Die Rechnung wird zum zuständigen Anbieter übertragen

Nutzen beide Geschäftspartner denselben Service-Provider, kann die Zustellung innerhalb dessen Infrastruktur erfolgen. Bei unterschiedlichen Anbietern wird die Rechnung über eine bestehende Interconnect-Verbindung weitergeleitet.

Der empfangende Service-Provider stellt die Rechnung bereit

Der Anbieter des Kunden nimmt die Rechnung entgegen und bereitet sie bei Bedarf für das vereinbarte Zielformat oder den vorgesehenen Empfangskanal auf. Welche technischen oder fachlichen Rückmeldungen erzeugt werden, hängt von den beteiligten Anbietern und der Prozessvereinbarung ab.

Das Empfängersystem verarbeitet die Rechnungsdaten

Das ERP- oder Buchhaltungssystem des Kunden übernimmt die strukturierte Rechnung. Die Daten können anschließend für Prüfung, Kontierung, Freigabe, Buchung und Archivierung genutzt werden, ohne sie erneut manuell erfassen zu müssen.

Mehrere Übertragungswege unterstützen unterschiedliche Rechnungsszenarien

Da die Schweiz keinen verbindlichen B2B-Übertragungskanal vorgibt, vereinbaren Rechnungssteller und Empfänger den geeigneten Weg miteinander. Entscheidend sind unter anderem Rechnungsvolumen, Automatisierungsgrad, vorhandene Systemanbindungen und die elektronische Erreichbarkeit des Geschäftspartners.

Ein Service-Provider kann mehrere Kanäle bündeln und Rechnungsdaten in den benötigten Prozess überführen. Der Übertragungsweg bestimmt dabei, wie die Rechnung transportiert wird. Das verwendete Rechnungsformat wird separat vereinbart.

Für eine skalierbare B2B-Strategie sollten Unternehmen nicht nur den aktuellen Versandkanal betrachten. Relevant ist auch, ob sich weitere Geschäftspartner, Formate und internationale Netzwerke anbinden lassen, ohne für jede Verbindung einen separaten Prozess aufzubauen.

ÜbertragungswegTypisches EinsatzszenarioBesonderheiten
ERP-Anbindung an einen Service-ProviderRegelmäßiger Austausch größerer RechnungsvolumenRechnungsdaten werden automatisiert aus dem ERP übergeben und beim Empfänger in dessen Finanzsystem bereitgestellt.
Interconnect zwischen Service-ProvidernLieferant und Kunde nutzen unterschiedliche AnbieterDie beteiligten Provider übertragen die Rechnung über eine bestehende Verbindung zwischen ihren Netzwerken.
Webportal eines Service-ProvidersGeringe Rechnungsvolumen oder fehlende ERP-AnbindungRechnungen können manuell erfasst oder als Datei hochgeladen werden. Der mögliche Automatisierungsgrad hängt vom Anbieter und Eingabeweg ab.
Peppol Access PointStandardisierter nationaler oder grenzüberschreitender Austausch mit erreichbaren GeschäftspartnernPeppol kann genutzt werden, ist in der Schweiz jedoch weder der vorgeschriebene noch der alleinige B2B-Übertragungsweg.
Direkte EDI- oder SystemschnittstelleEtablierte Geschäftsbeziehungen mit hohem TransaktionsvolumenBilaterale Verbindungen ermöglichen eine enge Integration, erfordern jedoch individuell abgestimmte Formate, Protokolle und Betriebsprozesse.
PDF per E-MailEinfacher elektronischer Versand bei entsprechender VereinbarungEin PDF ist elektronisch übermittelt, stellt aber keine strukturierte E-Rechnung für die direkte automatische Verarbeitung dar.

Formate richten sich nach Empfänger und Übertragungsweg

Für freiwilliges B2B-E-Invoicing schreibt die Schweiz kein einheitliches Rechnungsformat vor. Lieferant und Kunde müssen deshalb festlegen, welche Datenstruktur der Empfänger verarbeiten kann und welche Anforderungen sich aus dem gewählten Service-Provider, Netzwerk oder bestehenden EDI-Prozess ergeben.

Eine wichtige Orientierung bietet der swissDIGIN-Inhaltsstandard 4.2, der zugleich als eCH-0069 geführt wird. Er definiert die fachlichen Inhalte einer elektronischen Rechnung, aber keine verbindliche XML-Syntax. Die Daten können daher in unterschiedlichen technischen Formaten abgebildet werden.

Für die Formatwahl ist nicht allein entscheidend, ob eine Rechnung elektronisch vorliegt. Relevant ist, ob der Empfänger die enthaltenen Daten strukturiert übernehmen, fachlich prüfen und ohne erneute manuelle Erfassung weiterverarbeiten kann.

Standard oder FormatBedeutung im Schweizer B2B-Kontext
swissDIGIN 4.2 / eCH-0069Definiert Pflichtfelder und optionale Rechnungsinhalte für Kopf-, Positions- und Summendaten. Der Standard beschreibt, welche Informationen benötigt werden, nicht wie die technische Datei aufgebaut sein muss.
UBLXML-basierte Syntax für strukturierte Rechnungen. swissDIGIN stellt eine beispielhafte Abbildung seines Inhaltsstandards in UBL bereit.
GS1 XMLStrukturiertes XML-Format für Unternehmen, die bereits GS1-basierte Geschäftsprozesse und Datenstandards nutzen.
UN/CEFACT XML CIIInternationales XML-Rechnungsformat, in dem die Inhalte des swissDIGIN-Standards ebenfalls abgebildet werden können.
ZUGFeRDHybrides Rechnungsformat aus einer lesbaren PDF/A-3-Datei und eingebetteten strukturierten XML-Daten. Der Automatisierungsgrad hängt vom verwendeten Profil und der Verarbeitung beim Empfänger ab.
Peppol BIS Billing 3.0UBL-basiertes Rechnungsformat für den Austausch über Peppol. Es kann freiwillig genutzt werden, wenn beide Geschäftspartner über Peppol erreichbar sind.
Bilaterale EDI- und XML-FormateBestehende B2B-Verbindungen können weiterhin vereinbarte Formate wie EDIFACT oder unternehmensspezifische XML-Strukturen verwenden. Service-Provider oder Integrationslösungen übernehmen bei Bedarf die Konvertierung.
PDFEignet sich für die visuelle Prüfung und den einfachen elektronischen Versand. Ohne eingebetteten strukturierten Datensatz ermöglicht ein PDF jedoch keine durchgängig automatisierte Verarbeitung.

Für elektronische Rechnungen ist kein bestimmtes Format vorgeschrieben

Rechnungsangaben müssen vollständig und nachvollziehbar sein

Unabhängig vom gewählten Format müssen die erforderlichen Rechnungsinformationen enthalten sein und sich dem zugrunde liegenden Geschäftsvorgang zuordnen lassen. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, sollte mit der zuständigen Steuerberatung geklärt werden.

Herkunft und Unverändertheit müssen belegbar bleiben

Unternehmen benötigen geeignete Prozesse und Kontrollen, um die Herkunft eines Belegs und die Unverändertheit seines Inhalts nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine elektronische Signatur ist nach den veröffentlichten Informationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht generell vorgeschrieben.

Elektronische Unterlagen müssen lesbar aufbewahrt werden

Elektronisch geführte Belege müssen während der geltenden Aufbewahrungsdauer lesbar und den entsprechenden Geschäftsvorgängen zuordenbar bleiben. Rechnung, Buchungsinformationen und relevante Verarbeitungsnachweise sollten deshalb nachvollziehbar miteinander verbunden werden.

E-Invoicing und elektronische Mehrwertsteuerabrechnung bleiben getrennte Prozesse

Die Schweiz digitalisiert sowohl den Rechnungsaustausch als auch die Einreichung von Mehrwertsteuerdaten. Beide Prozesse nutzen elektronische Daten, erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben. E-Invoicing verbindet Lieferanten und Kunden auf Transaktionsebene, während die Online-MWST-Abrechnung periodische Steuerinformationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung übermittelt.

E-Invoicing digitalisiert den Rechnungsaustausch

Beim E-Invoicing übermittelt ein Lieferant eine Rechnung elektronisch an den Kunden. Strukturierte Rechnungsdaten können direkt in ERP-, Buchhaltungs- und Freigabeprozesse übernommen werden und reduzieren dadurch manuelle Erfassung, Medienbrüche und Fehler.

Im Schweizer B2B-Bereich ist dieser Prozess grundsätzlich freiwillig. Unternehmen vereinbaren daher mit ihren Geschäftspartnern, welche Formate, Übertragungswege und Dienstleister sie nutzen.

Die Online-MWST-Abrechnung übermittelt Steuerdaten

Über die Online-MWST-Abrechnung reichen steuerpflichtige Unternehmen ihre periodischen Mehrwertsteuerdaten bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt diese Einreichung grundsätzlich elektronisch.

Dabei werden nicht automatisch einzelne B2B-Rechnungen zwischen Lieferant und Kunde ausgetauscht oder fortlaufend an die Steuerverwaltung übertragen. Die Online-MWST-Abrechnung ist deshalb kein E-Invoicing-Kanal und kein transaktionsbezogenes E-Reporting.

ViDA betrifft die Schweiz über grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten

Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union und muss das ViDA-Paket deshalb nicht in nationales Recht übernehmen. ViDA begründet damit weder ein Schweizer B2B-E-Invoicing-Mandat noch eine Verpflichtung der Schweiz, ihr Mehrwertsteuersystem an das EU-Modell anzupassen.

Für Schweizer Unternehmen kann ViDA dennoch relevant werden. Betroffen sein können insbesondere Unternehmensgruppen mit Niederlassungen oder Umsatzsteuerregistrierungen in EU-Mitgliedstaaten sowie Gesellschaften, die dort unter nationale E-Invoicing- und Reportingpflichten fallen. Ab dem 1. Juli 2030 führt ViDA zudem digitale Meldepflichten auf Basis elektronischer Rechnungen für bestimmte innergemeinschaftliche B2B-Transaktionen ein.

Geschäfte zwischen der Schweiz und der EU gelten jedoch nicht allein aufgrund ihres grenzüberschreitenden Charakters als innergemeinschaftliche Transaktionen. Unternehmen sollten deshalb anhand ihrer Gesellschaftsstruktur, Umsatzsteuerregistrierungen und konkreten Liefer- und Leistungswege prüfen, welche ViDA- oder nationalen Anforderungen in der EU relevant werden. Für eine verbindliche Einordnung des Einzelfalls ist steuerliche Beratung erforderlich.

SEEBURGER verbindet Schweizer E-Invoicing-Kanäle mit durchgängigen Finanzprozessen

Der SEEBURGER E-Invoicing Hub verbindet unterschiedliche Rechnungsformate und Übertragungswege mit ERP-, Buchhaltungs- und Freigabeprozessen. Über unseren zertifizierten Peppol Access Point können Unternehmen zudem Rechnungen mit Geschäftspartnern austauschen, die über das Peppol-Netzwerk erreichbar sind.

Geschäftspartner flexibel anbinden

Rechnungen können über Schweizer Service-Provider, unseren Peppol Access Point, EDI, direkte Schnittstellen und weitere vereinbarte Kanäle ausgetauscht werden. Bestehende Partnerverbindungen lassen sich weiter nutzen und schrittweise um zusätzliche Übertragungswege ergänzen.

Formate zentral verarbeiten

Strukturierte Rechnungsdaten aus UBL, Peppol BIS Billing, ZUGFeRD, GS1 XML, UN/CEFACT CII oder individuellen EDI-Formaten können validiert, konvertiert und in das vom Empfänger oder Zielsystem benötigte Format überführt werden.

ERP- und Finanzprozesse integrieren

Eingehende Rechnungen können direkt an Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Freigabe übergeben werden. Im Rechnungsausgang lassen sich Daten aus ERP-Systemen aufbereiten, prüfen und über den vereinbarten Kanal zustellen.

Manuelle Arbeit reduzieren

Strukturierte Daten ermöglichen automatisierte Prüfungen, Kontierungen und Freigaben. Ausnahmen werden gezielt zur Bearbeitung bereitgestellt, statt den gesamten Prozess zu unterbrechen.

Transparenz über mehrere Kanäle schaffen

Versand, Empfang, Verarbeitungsstatus und Fehler lassen sich zentral überwachen. Dadurch erhalten Fachbereiche und IT einen gemeinsamen Überblick über den laufenden Rechnungsaustausch.

Internationale Anforderungen skalierbar abbilden

Schweizer Unternehmen mit Gesellschaften oder Umsatzsteuerregistrierungen in der EU können nationale E-Invoicing- und Reportinganforderungen über dieselbe Integrationsplattform einbinden. Dadurch müssen internationale Mandate nicht als voneinander getrennte Einzelprojekte umgesetzt werden.

Was Unternehmen bei E-Invoicing in der Schweiz praktisch beachten sollten

Stand: September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie von swissDIGIN und GS1 Switzerland.