Ein Hauptsitz in der Schweiz führt nicht automatisch zur Anwendung europäischer E-Invoicing-Vorgaben. EU-Anforderungen können dennoch relevant werden, wenn die Unternehmensgruppe eine Niederlassung oder Umsatzsteuerregistrierung in einem Mitgliedstaat unterhält oder dort Transaktionen ausführt, die den nationalen Vorgaben unterliegen.
Der anzuwendende Prozess sollte deshalb anhand von Gesellschaft, Umsatzsteuerregistrierung, Transaktionsart und Land bestimmt werden und nicht anhand des Standorts des zentralen ERP-Systems. Eine grenzüberschreitende Rechnung aus der Schweiz in die EU ist im Sinne von ViDA nicht automatisch eine innergemeinschaftliche Transaktion.