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Slovakia’s B2B E-Invoicing Mandate Takes Effect in 2027

Slowakei 2027:
B2B-E-Invoicing wird verpflichtend

Was Unternehmen jetzt über Peppol, digitale Meldung und die Umsetzung wissen sollten

Die Slowakei führt verpflichtendes B2B- und B2G-E-Invoicing in zwei Stufen ein. Das System basiert auf einem dezentralen Peppol-5-Corner-Modell. Zertifizierte Zustelldienste, sogenannte digitale Postboten, übertragen die E-Rechnung zwischen Lieferant und Empfänger. Parallel dazu werden die vorgeschriebenen Rechnungsdaten an die slowakische Finanzverwaltung gemeldet. Die Behörde genehmigt die Rechnung jedoch nicht vor ihrer Zustellung. Das Modell ist daher kein Clearance-System.

Für verpflichtende E-Rechnungen sind strukturierte, automatisiert verarbeitbare und EN16931-konforme Daten erforderlich. Beim regulären Austausch über Peppol gelten Peppol BIS Billing 3.0 und die slowakischen Validierungsregeln. PDF-Dateien erfüllen für sich allein nicht die Definition einer E-Rechnung. Bestehende EDI-Verbindungen können im nationalen Übergangsregime unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden, wenn die Rechnungsdaten in eine zulässige Struktur überführt werden.

Die Umsetzung betrifft nicht nur den Übertragungsweg. Unternehmen müssen auch Ausnahmen, Korrekturen, Sammelrechnungen, Archivierung und die Verarbeitung von Zustell-, Validierungs- und Meldestatus berücksichtigen. Finance, Tax und IT müssen dafür Rechnungsflüsse, Datenquellen, Zuständigkeiten, Systeme und Fehlerprozesse aufeinander abstimmen.

1. Januar 2027: Der verpflichtende Start rückt näher

Die Slowakei führt verpflichtendes B2B- und B2G-E-Invoicing in zwei wesentlichen Stufen ein.

TerminMeilensteinWas bedeutet das für Unternehmen?
Seit 1. Januar 2026Die rechtlichen Grundlagen für zertifizierte Zustelldienste gelten.Anbieter können sich als sogenannte digitale Postboten akkreditieren lassen. Unternehmen können verfügbare Lösungen prüfen und ihre technische Anbindung vorbereiten.
Seit 1. Juni 2026Der freiwillige Betrieb der slowakischen E-Invoicing-Infrastruktur ist verfügbar.Unternehmen können den strukturierten Rechnungsaustausch bereits vor dem verpflichtenden Start testen. Dazu gehören die Auswahl eines Zustelldienstes, die Einbindung in die slowakische Peppol-Infrastruktur sowie Tests mit ERP-, Buchhaltungs- und Fakturierungssystemen.
Ab 1. Januar 2027Verpflichtendes E-Invoicing für bestimmte inländische B2B- und B2G-Transaktionen.In der Slowakei ansässige Umsatzsteuerpflichtige müssen betroffene Rechnungen strukturiert elektronisch ausstellen. Inländische Unternehmen und andere betroffene Rechtsträger müssen solche E-Rechnungen empfangen können. Bei der Übertragung über einen zertifizierten Zustelldienst werden die vorgeschriebenen Steuerdaten automatisiert an die Finanzverwaltung gemeldet.
1. Januar 2027 bis 30. Juni 2030Das nationale Übergangsregime gilt.Die Pflichten sind bereits verbindlich. Der Begriff „Übergangsregime“ bezeichnet keine Schonfrist, sondern den Zeitraum bis zum Beginn der harmonisierten ViDA-Regeln. Für inländische Rechnungen gelten in dieser Phase unter anderem eine Ausstellungsfrist von 15 Tagen und besondere Regeln für alternative Übertragungswege.
Ab 1. Juli 2030Das slowakische System wird an die harmonisierten ViDA-Vorgaben angepasst.Die digitale Meldung wird auf relevante grenzüberschreitende Transaktionen ausgeweitet. Gleichzeitig verkürzt sich die Ausstellungsfrist grundsätzlich von 15 auf zehn Tage. Der bisherige Umsatzsteuer-Kontrollbericht und die Zusammenfassende Meldung entfallen.

Nicht alle Unternehmen trifft das Mandat gleich

Ob ein Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, empfangen oder zusätzlich Rechnungsdaten melden muss, hängt von seiner Ansässigkeit und umsatzsteuerlichen Stellung ab. Auch die jeweilige Transaktion ist entscheidend. Eine slowakische Umsatzsteuerregistrierung allein führt beispielsweise noch nicht zur Ausstellungspflicht.

Wer ist ab dem 1. Januar 2027 betroffen?

Welche Transaktionen lösen die Pflichten aus?

Nicht allein der Unternehmensstatus entscheidet über die Anwendung des Mandats. Die konkrete Rechnung muss zu einer erfassten inländischen Transaktion gehören.

TransaktionBehandlung ab 1. Januar 2027
Inländische B2B-TransaktionGrundsätzlich erfasst, wenn ein in der Slowakei ansässiger Umsatzsteuerpflichtiger an eine inländische steuerpflichtige Person liefert oder leistet.
Inländische B2G-TransaktionGrundsätzlich erfasst, wenn ein inländischer Umsatzsteuerpflichtiger an eine slowakische juristische Person oder öffentliche Einrichtung liefert oder leistet.
B2C-TransaktionNicht vom Mandat erfasst.
Grenzüberschreitende TransaktionGrundsätzlich noch nicht vom nationalen Mandat 2027 erfasst. Die Erweiterung ist für den 1. Juli 2030 vorgesehen.
VorauszahlungErfasst, wenn sie sich auf eine Transaktion bezieht, für die eine E-Rechnung auszustellen ist.

Auch im inländischen Anwendungsbereich gelten Ausnahmen

Nicht jede inländische B2B- oder B2G-Rechnung eines umsatzsteuerpflichtigen Lieferanten muss als E-Rechnung ausgestellt werden. Ausnahmen gelten insbesondere für bestimmte steuerbefreite Umsätze, vereinfachte Rechnungen und Transaktionen mit besonderem Geheimhaltungsbedarf.

AusnahmeBehandlung ab 1. Januar 2027Praktische Bedeutung
Steuerbefreite Lieferungen und LeistungenFür die im Gesetz genannten steuerbefreiten Umsätze nach §§ 28 bis 43 und § 47 besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung.Unternehmen müssen steuerpflichtige und steuerbefreite Rechnungsflüsse korrekt voneinander unterscheiden.
Vereinfachte Rechnungen bis 100 €Ein zulässiger vereinfachter Beleg für eine Lieferung oder Leistung mit einem Gesamtwert von höchstens 100 € fällt nicht unter die verpflichtende E-Rechnung.Kleinbetragsbelege können weiterhin außerhalb des regulären E-Invoicing-Prozesses verarbeitet werden.
Bestimmte eKasa-BelegeGesetzlich anerkannte vereinfachte Belege aus dem eKasa-System sind innerhalb der geltenden Wertgrenzen ausgenommen.Bei Überschreiten der maßgeblichen Grenze kann für eine inländische B2B- oder B2G-Transaktion eine strukturierte E-Rechnung erforderlich werden.
Besondere Geheimhaltungs- und SicherheitsfälleFür bestimmte Rechnungen an die slowakischen Nachrichtendienste sowie für Transaktionen mit Verschlusssachen gelten besondere Ausnahmen.Diese Rechnungsflüsse sind vom regulären E-Invoicing-Verfahren getrennt zu behandeln.

Dezentraler Rechnungsaustausch mit automatisierter Steuerdatenmeldung über Peppol

Die Slowakei setzt nicht auf ein zentrales staatliches Rechnungsportal. Das System lässt sich als Peppol-basiertes 5-Corner-Modell einordnen. E-Rechnungen werden über zertifizierte Zustelldienste direkt zwischen den Systemen der Geschäftspartner ausgetauscht, während die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten parallel an die Finanzverwaltung fließen.

Peppol stellt dafür das Netzwerk und die gemeinsamen Übertragungsregeln bereit. Den Zugang ermöglichen Anbieter, die sowohl die Anforderungen von OpenPeppol erfüllen als auch von der slowakischen Finanzverwaltung akkreditiert sind. Unternehmen können diese „digitalen Postboten“ direkt nutzen oder über eine angebundene ERP-, Buchhaltungs- oder Fakturierungslösung auf deren Dienste zugreifen.

E-Rechnung erstellen

Der Lieferant erstellt die Rechnung in seinem ERP-, Buchhaltungs- oder Fakturierungssystem. Die Rechnung muss strukturiert, automatisiert verarbeitbar und mit den slowakischen Anforderungen vereinbar sein.

Rechnung prüfen und übergeben

Das System übergibt die E-Rechnung an den zertifizierten Zustelldienst des Lieferanten. Dieser führt die vorgesehenen formalen und technischen Prüfungen durch. Unternehmen können für den Versand auch mehrere Anbieter nutzen.

Über Peppol zustellen

Der Zustelldienst ermittelt anhand der Peppol-Teilnehmerkennung, welcher Anbieter für den Empfänger hinterlegt ist, und überträgt die Rechnung sicher an diesen. In der Slowakei dient grundsätzlich die Steueridentifikationsnummer DIČ mit dem Präfix 0245 als Teilnehmerkennung. Für den Empfang ist jeweils ein Zustelldienst im zentralen Verzeichnis eingetragen.

Im Empfängersystem verarbeiten

Der Zustelldienst des Empfängers stellt die Rechnung für dessen ERP-, Buchhaltungs- oder Rechnungseingangssystem bereit. Dort kann sie geprüft, gebucht, freigegeben und archiviert werden.

Steuerdaten automatisch melden

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsdaten werden über die Zustellinfrastruktur an die slowakische Finanzverwaltung übertragen. Diese bestätigt den technischen Eingang der Meldung gegenüber dem Zustelldienst.

Vollständige Stamm-, Steuer- und Rechnungsdaten sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Validierung, Zustellung und Meldung. Bei der Auswahl des Zustelldienstes sind neben der slowakischen Akkreditierung insbesondere ERP-Anbindung, Servicelevel, Monitoring, Fehlerbehandlung und Archivierungsleistungen relevant.

Strukturierte XML-Daten sind Pflicht, Peppol bleibt nicht der einzige Übertragungsweg

Für den E-Rechnungsaustausch sieht die Slowakei Peppol und zertifizierte Zustelldienste vor. Bestehende EDI-Verbindungen oder andere Übertragungswege können im nationalen Übergangsregime jedoch unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden.

FormatEignung für das MandatWas Unternehmen beachten müssen
Peppol BIS Billing 3.0Vorgesehener Standard für den Austausch über das Peppol-Netzwerk.Der Standard basiert auf UBL 2.1 und muss zusätzlich die slowakischen Validierungsregeln erfüllen.
UBL 2.1Als EN16931-konforme XML-Syntax grundsätzlich zulässig.Bei der Übertragung über Peppol sind die Regeln von Peppol BIS Billing 3.0 und die slowakischen Anforderungen anzuwenden.
UN/CEFACT CII D16BAls EN16931-konforme XML-Syntax grundsätzlich zulässig.Bei einer Übertragung außerhalb von Peppol muss auch eine CII-Rechnung die gesetzlichen und technischen Anforderungen erfüllen.
EDIFACT und andere bestehende EDI-FormateErfüllen die gesetzliche Definition nicht ohne entsprechende Konvertierung.Die Rechnungsdaten müssen in eine EN16931-konforme UBL- oder CII-Struktur überführt werden.

 

Alternative Übertragungswege bleiben vorerst möglich

Zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 30. Juni 2030 können Geschäftspartner eine E-Rechnung auch außerhalb des zertifizierten Zustelldienstes austauschen, solange der Empfänger dem zustimmt.

Unabhängig vom Übertragungsweg muss die Rechnung strukturiert, automatisiert verarbeitbar und EN16931-konform sein sowie die vorgeschriebenen Rechnungsangaben enthalten. Herkunft, Integrität und Lesbarkeit müssen gewährleistet bleiben.

Die grundsätzliche Pflicht zur Erreichbarkeit über einen zertifizierten Zustelldienst bleibt davon unberührt.

 

Bestehende EDI-Prozesse können weitergenutzt werden

Bestehende EDI-Verbindungen können im nationalen Übergangsregime mit Zustimmung des Empfängers weitergenutzt werden. Ein reiner EDIFACT-Datensatz genügt jedoch nicht: Die Rechnungsdaten müssen in eine EN16931-konforme UBL-2.1- oder CII-D16B-Struktur überführt und entsprechend validiert werden.

 

Der Übertragungsweg beeinflusst die Datenmeldung

Im nationalen Übergangsregime bis zum 30. Juni 2030 ist die automatische Steuerdatenmeldung an die Nutzung des zertifizierten Zustelldienstes gekoppelt. Wird eine verpflichtende E-Rechnung über diesen Weg übertragen, melden die beteiligten Zustelldienste die vorgeschriebenen Daten an die Finanzverwaltung.

Wird die Rechnung mit Zustimmung des Empfängers über einen anderen Kanal versandt, besteht nach der veröffentlichten Auslegung der Finanzverwaltung in diesem Zeitraum für Lieferant und Empfänger keine Meldepflicht.

E-Invoicing und E-Reporting bilden einen verbundenen Prozess

Beim regulären Austausch über zertifizierte Zustelldienste wird die E-Rechnung an den Empfänger übertragen, während festgelegte Rechnungsdaten parallel an die Finanzverwaltung fließen. Die Behörde prüft oder genehmigt die Rechnung jedoch nicht vor ihrer Zustellung. Das slowakische Modell ist deshalb kein Clearance-System.

E-Invoicing

Die vollständige strukturierte E-Rechnung wird vom Lieferanten über die zertifizierten Zustelldienste und das Peppol-Netzwerk an den Empfänger übertragen. Beim regulären Austausch über Peppol muss die Rechnung Peppol BIS Billing 3.0 und die slowakischen Validierungsregeln erfüllen.

 

 

E-Reporting

Die Zustelldienste erzeugen aus der Rechnung ein separates Slovak Tax Data Document, kurz SK TDD, und übermitteln die vorgeschriebenen Daten an die Finanzverwaltung. Die lieferantenseitige Meldung erfolgt grundsätzlich bei Ausstellung. Umsatzsteuerpflichtige Empfänger melden die relevanten Eingangsdaten innerhalb von fünf Tagen nach Empfang. Die technische Übermittlung läuft automatisiert über die Zustellinfrastruktur.

Sonderfälle bleiben Teil des strukturierten Rechnungsprozesses

Das Mandat erfasst nicht nur reguläre Einzelrechnungen. Auch Korrekturen, Sammelrechnungen und die Aufbewahrung müssen die neuen Anforderungen berücksichtigen. Dabei gelten jeweils eigene Fristen und Prozessregeln.

Korrekturrechnungen

Eine Korrektur muss eindeutig auf die ursprüngliche E-Rechnung verweisen und die geänderten Angaben enthalten. Wurde die Ausgangsrechnung über einen zertifizierten Zustelldienst versandt, muss auch die Korrektur strukturiert über diesen Weg übermittelt werden. Die Ausstellungsfrist beträgt grundsätzlich 15 Tage nach Ende des Monats, in dem der Korrekturgrund entstanden ist.

Sammelrechnungen

Mehrere Lieferungen, Leistungen oder Vorauszahlungen können weiterhin in einer Sammelrechnung zusammengefasst werden, jedoch höchstens für einen Kalendermonat. Die strukturierte Sammelrechnung muss innerhalb von 15 Tagen nach dessen Ende ausgestellt werden. Langfristige Zahlungspläne für wiederkehrende Miet- oder Versorgungsleistungen können eine solche Rechnung nicht ersetzen.

Archivierung

Umsatzsteuerpflichtige müssen E-Rechnungen zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahren, auf das sich die Rechnung bezieht. Maßgeblich ist die strukturierte XML-Datei. Eine alleinige Archivierung der visuellen PDF-Darstellung reicht nicht aus.

Finance, Tax und IT müssen die Umsetzung gemeinsam vorbereiten

Das Mandat verbindet steuerliche Einordnung, strukturierte Rechnungsverarbeitung und technische Übertragung. Finance, Tax und IT müssen daher gemeinsam festlegen, welche Systeme und Datenquellen führend sind, wer technische und fachliche Ausnahmen bearbeitet und wie Rechnungs- und Meldestatus in die operativen Prozesse zurückfließen.

Für Finance verändert das Mandat sowohl den Rechnungseingang als auch den Rechnungsausgang. Strukturierte Rechnungen müssen zuverlässig geprüft, freigegeben, gebucht, korrigiert und im ursprünglichen XML-Format archiviert werden. Dabei reicht es nicht, lediglich einen neuen Eingangskanal einzurichten. Auch nachgelagerte Prozesse müssen die strukturierten Daten ohne zusätzliche manuelle Übertragung nutzen können.

Für Finance stehen folgende Aufgaben im Mittelpunkt:

  • Bestehende Rechnungsflüsse erfassen und prüfen, an welchen Stellen Rechnungen heute per E-Mail, über Portale, als PDF oder über EDI ausgetauscht werden
  • Klare Abläufe für technische Ablehnungen, fehlende Angaben, fehlerhafte Rechnungen und Korrekturen
  • Festlegen, wer eingehende Rückmeldungen bearbeitet und wie Rechnungen behandelt werden, die technisch zugestellt wurden, aber fachlich nicht akzeptiert werden können
  • Testen, ob eingehende Rechnungsdaten korrekt in Buchhaltung, Freigabe, Abgleich und Archivierung übernommen werden
  • Bei extern geführter Buchhaltung zusätzlich klären, wie der Zugriff auf den Zustelldienst und die Übergabe der Rechnungen organisiert werden
Vor dem verpflichtenden Start sollten deshalb reguläre Rechnungen, Korrekturen, Gutschriften, Sammelrechnungen und technische Fehlerfälle gemeinsam mit Finance und Tax getestet werden.

Mit SEEBURGER das slowakische Mandat integriert umsetzen

Als zertifizierter Peppol Access Point ermöglicht SEEBURGER den Zugang zum internationalen Peppol-Netzwerk. Mit dem SEEBURGER E-Invoicing Hub lassen sich Peppol-Konnektivität, länderspezifische Formate und Validierungen, E-Reporting sowie die Integration in ERP- und Finanzprozesse zusammenführen.

Peppol-Konnektivität

Strukturierte Rechnungen werden standardisiert und sicher über das internationale Peppol-Netzwerk ausgetauscht.

Länderspezifische Compliance

Formate, Pflichtangaben und Validierungsregeln werden zentral abgebildet. Relevante Rechnungsdaten lassen sich mit den erforderlichen Meldeprozessen verbinden.

Formatkonvertierung

Rechnungsdaten aus ERP- und Fachsystemen sowie bestehenden EDI-Prozessen werden in die benötigten strukturierten Formate überführt und vor der Übertragung validiert.

ERP-Integration

Ein- und Ausgangsrechnungen, Bestätigungen, Ablehnungen und Fehler werden nativ mit SAP ECC, SAP S/4HANA oder weiteren ERP- und Finanzsystemen verbunden.

Monitoring und Transparenz

Übertragungs-, Validierungs-, Zustell- und Meldestatus lassen sich zentral nachvollziehen. Abweichungen können dadurch gezielt den zuständigen Bereichen zugeordnet werden.

Automatisierte Rechnungsprozesse

Validierte Eingangsdaten können an bestehende Workflows oder an SEEBURGER-Lösungen für die Kreditorenbuchhaltung übergeben werden, um Prüfung, Abgleich, Freigabe und Ausnahmebehandlung zu unterstützen.

Internationale Skalierbarkeit

Bereits etablierte Formate, Mappings, Schnittstellen und Prozessbausteine können für weitere Länder, Gesellschaften und Mandate wiederverwendet werden.

Peppol-Anbindung in durchgängige Prozesse überführen

Der Zugang zum Peppol-Netzwerk ist nur ein Teil einer erfolgreichen Umsetzung. Erfahren Sie, wie sich Peppol-Konnektivität mit länderspezifischer Compliance, Datenaufbereitung, Backend-Integration, Statusverarbeitung und Automatisierung zu einem durchgängigen E-Invoicing-Prozess verbinden lässt.

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Geschrieben von:

Marcel Tokar
Marcel Tokar

E-Invoicing Produktmanager

SEEBURGER

Sandrine Wagner
Sandrine Wagner

Product Marketing Manager E-Invoicing & Global Compliance

SEEBURGER